Pflichtangaben in E-Mails


Schreiben Sie noch eMails an Geschäftspartner oder Kunden ohne die seit 1.1.2007 geltenen Pflichtangaben. Dann wird es höchste Zeit, diese zu ergänzen, denn die Abmahnhaie lauern schon. (Post ID:647)

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Über den Autor:

Patrick Bärenfänger ist seit mehr als 30 Jahren in der IT-Branche tätig und TÜV-geprüfter IT-Security Manager und -Auditor. Er beschäftigt sich mit der Gestaltung von Internet-Auftritten, Entwicklung von Web-Anwendungen, Mobilität, Fahrzeug-Multimediatechnik, neuer Software und Hardware. Windows und android sind seine Welt.

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