E-Rechnungspflicht – ZUGFeRD und XRECHNUNG

E-Rechnungen werden Pflicht im B2B-Geschäftsverkehr. Das bedeutet: „Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr sind ohne vorherige Zustimmung ab 1. Januar 2025 in Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Es gibt aber Übergangsfristen. Spätestens ab 2028 sind nur noch E-Rechnungen erlaubt, die EN 16931…