Zeiterfassungspflicht in Unternehmen

Bereits im Mai 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof beschlossen, eine Verpflichtung zur für Unternehmen einzuführen. Im September 2022 stützte das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung, indem zur Zeiterfassungs-Pflicht ein eigenes Urteil aussprach.

Grundsätzlich besteht die Pflicht also schon ab 2019, wurde aber jetzt erst in nationales Recht umgesetzt. Viele von Ihnen setzen Software oder Web-Lösungen (und Stempelterminals) zur Zeiterfassung bereits ein, es gibt aber viele Fälle, insbesondre im KMU (kleine und mittelständische Unternehmen), deren Mitarbeitende noch keine Zeiten erfassen.

Zur Einführung (bzw. generell) gilt: Stimmen Sie die weitere Vorgehensweise mit einem Fachanwalt, Ihrem Datenschutzbeauftragten und – sofern vorhanden – Ihrem Betriebsrat ab.

Die einfachste Methode (sofern die o.g. Bedingungen das erlauben) sind „Stundenzettel“, die monatsweise händisch erfasst und dann von der Personalabteilung bzw. den Personalverantwortlichen archiviert werden. Im Zeitalter der Digitalisierung nicht empfehlenswert.

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Über den Autor:
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