Warum BYOD in Deutschland nicht funktioniert

Private Geräte dienstlich nutzen?

Während BYOD (bring your own device) in vielen außereuropäischen Ländern beliebt ist, verhindern Bundesdatenschutzgesetz (die deutsche Anwendung der EU-DSGVO) und Sicherheitsaspekte nicht nur die Verwendung von privaten Mobilgeräten, sondern auch von Laptops, Tablets und PC-Hardware mit Anbindung an dienstliche Quellen wie E-Mail, M365, AVD und Azure.
Neben den gesetzlichen Aspekten steigen auch die Risiken signifikant (im zweistelligen Prozentbereich), da privat eingebrachte, nicht verwaltete Geräte keine Mindestanforderungen erfüllen und keinem Monitoring unterliegen.
Viele Cyber-Versicherungen schließen daher grundsätzlich auch BYOD aus oder weigern sich, Zahlungen im Schadenfall zu leisten. Die Beweispflicht liegt dann beim Versicherungsnehmer, was den Anspruchnachweis zusätzlich erschwert.

Dienstliche Hardware und Mobilgeräte auch privat nutzen?

Die private Nutzung von dienstlichen Mobilgeräten (Smartphones, Tablets) kann hingegen gesetzlich vereinbart werden.

Hierzu müssen die technischen Maßnahmen eines Mobile Device Managements wie Intune genutzt werden (oder MDM-Software eines anderen Anbieters).
Effektiv lässt sich das nur mit Endgeräten von Samsung (Galaxy A50 und S20 oder neuer) realisieren, denn nur dort gibt es einen Bereich für private Apps wie Whatsapp, Gmail etc. und den geschäftlichen Bereich mit Outlook, M365 und anderen Dienst-Apps.
Auch die dienstlichen Daten liegen in einem verschlüsselten Bereich des Speichers und können vom Admin gelöscht werden. Die privaten Daten hingegen bleiben erhalten. (nur bei den Samsung Geräten ist das so, bei apple wird meines Wissens das Gerät komplett gelöscht).

In jedem Fall müssen auch die Nutzung der dienstlichen Mobiltarife und das Datenvolumen so organisatorisch geregelt werden, dass die private Nutzung erlaubt ist (Achtung! Nur risikoarm bei Flatrate-Tarifen, die nicht automatisch Volumen dazubuchen, sondern drosseln) und einer All-Net-Flatrate für Telefonie.

Die außereuropäische Nutzung solllte bei Verwendung der dienstlichen SIM komplett untersagt sein.

Zuletzt bietet sich noch die Möglichkeit, mit DUAL-SIM zu arbeiten und die private SIM dann dem privaten Bereich fest zuzuordnen und die dienstliche SIM nur im dienstlichen Bereich des verwalteten Mobilgeräts.

Zusammenfassung
  1. Zuletzt bietet sich noch die Möglichkeit, mit DUAL-SIM zu arbeiten und die private SIM dann dem privaten Bereich fest zuzuordnen und die dienstliche SIM nur im dienstlichen Bereich des verwalteten Mobilgeräts.
  2. Während BYOD (bring your own device) in vielen außereuropäischen Ländern beliebt ist, verhindern Bundesdatenschutzgesetz (die deutsche Anwendung der EU-DSGVO) und Sicherheitsaspekte nicht nur die Verwendung von privaten Mobilgeräten, sondern auch von Laptops, Tablets und PC-Hardware mit Anbindung an dienstliche Quellen wie E-Mail, M365, AVD und Azure.
  3. In jedem Fall müssen auch die Nutzung der dienstlichen Mobiltarife und das Datenvolumen so organisatorisch geregelt werden, dass die private Nutzung erlaubt ist (Achtung!
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Über den Autor:
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