Office Lizenzänderungen 2023

macht auf tiefergehende Änderungen in seinen Office aufmerksam. Dies betrifft im Wesentlichen installierbare Programme (Kauflizenzen, Volumenlizenzen mit und ohne Software-Assurance und auch die Microsoft 365 Pläne mit installierbaren Apps):

– Für den Einsatz installierbarer Office Anwendungen gilt seit 1.1.2023:

Für alle Kauflizenzen von Office 20xx (Home&Business, Volumenlizenzen und auch Lizenzen mit mit gültiger Software-Assurance) gilt seit 1.1.2023, dass sie NICHT in Cloud-Server-Mehrbenutzerumgebungen betrieben werden dürfen.

Für Microsoft 365 gilt: Remotezugriff (Einsatz der installierbaren Anwendungen (Apps) auf On-Premises- oder Cloud- Terminalservern oder Azure Virtual Desktop ausschließlich als Bestandteil des M365 Business Premium Plans oder M365 Apps für Enterprise). Ein M365 Apps für Business Plan reicht nicht aus.

Quelle: Microsoft Licensing

Wer einen On-Premises-Terminalserver in der Cloud unterstellen möchte, muss ebenfalls den Business Premium Plan einführen.

Fazit

Kaufversionen von Office nur auf dem lokalen Rechner, oder (Volumenlizenzen mit und ohne SA) auf On-Premises Terminal/oder Citrix-Servern einsetzbar.

Mietversionen von Microsoft 365 benötigen einen Business Premium Plan, um installierbare Apps in Cloud-Terminalservern oder Azure Virtual Desktop einzusetzen.

Zusammenfassung
  1. Für Microsoft 365 gilt: Remotezugriff (Einsatz der installierbaren Anwendungen (Apps) auf On-Premises- oder Cloud- Terminalservern oder Azure Virtual Desktop ausschließlich als Bestandteil des M365 Business Premium Plans oder M365 Apps für Enterprise).
  2. Dies betrifft im Wesentlichen installierbare Programme (Kauflizenzen, Volumenlizenzen mit und ohne Software-Assurance und auch die Microsoft 365 Pläne mit installierbaren Apps): #wichtig - Für den Einsatz installierbarer Office Anwendungen gilt seit 1.
  3. Mietversionen von Microsoft 365 benötigen einen Business Premium Plan, um installierbare Apps in Cloud-Terminalservern oder Azure Virtual Desktop einzusetzen.
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Über den Autor:
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