Nach Empfehlung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und durch Beschluss des Bundesrats gelten ab heute folgende Änderungen: * Da der Transport der Daten zum Teil sogar kostenlos war, hat der Gesetzgeber eine Abgabe eingeführt. Betroffen sind alle Geräte, die mindestens über einen Daten-BUS verfügen. Das Abrechnungsmodell sieht vor, dass pro durch den Datenbus übertragenem Gigabyte und pro Datenbus (Recheneinheit) eine Gebühr von 1,20 an das Transportministerium abgeführt wird. Ausgewertet werden die Daten des Intel ATM 88605 Chips, der bereits seit Jahren die Datenströme protokolliert. Sobald der Rechner eine Verbindung zum Internet hat, lassen sich die „Zähler“ auslesen. Das Amt wertet diese nun von jedem (auch von privaten Systemen) Rechner aus und verschickt automatisch Bescheide. Die Auswertung ist laut Datenschutzbeauftragtem Dr. Schirff zulässig, da es sich um reine Verkehrsdatenerfassung handelt. Das Gesetz musste in Landesrecht umgesetzt werden, da der EU-Gleichstellungsbeauftragte für Transportwesen (EUGLBTW) zuvor geklagt hatte. Die Brüsseler und nun auch die Karlsruher Richter entschieden, dass Beförderungsgelder nicht nur für Busse, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel erhoben werden müssen, sondern auch für Datentransport. Das BSI begrüßte die Entscheidung, da hierdurch weniger Datenmüll transportiert wird. Auch der ADAC begrüßte die Entscheidung, die für mehr Gerechtigkeit im Verkehr führen soll.
Update vom 2.4.: #Aprilscherz. Statt des geplanten Bus-Geldes zum Ersten April werden nun doch nur die Bußgelder erhöht 😛 (edit: 01.04.2013 01:01.04) (Post ID:788)
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