Datenschutzbeauftragter
Laufen Sie Gefahr, 25.000 € Strafe zu zahlen? Nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen, wenn in einem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als 9 Arbeitnehmern automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das Gesetz gibt es seit 23.05.2001, die Schonfrist ist jedoch am 23.05.2004 abgelaufen, die beauftragten Organe können jederzeit unangemeldet prüfen! Neben der Umsetzung der eigentlichen Schutzvorschriften gibt es drei Forderungen des BDSG, die ganz oder teilweise von jedem Unternehmer erfüllt werden müssen: 1. Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die verantwortliche Stelle (Firma, Betrieb, Behörde, Kammer, Kanzlei usw.) mehr als 4 Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten einsehen oder bearbeiten können. 2. Bereitstellung / Veröffentlichung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses für jedermann gemäß § 4g Abs. II Satz 1 i.V.m. § 4e Satz 1 Nr. 1-8 BDSG. 3. Bereitstellung der internen Verarbeitungsübersicht gemäß § 4g Abs. II Satz 1 i.V.m. § 4e Satz 1 Nr. 1-9 BDSG. Die Nichterfüllung dieser Vorschriften, d.h. Fehlen des Datenschutzbeauftragten und/oder der Dokumentation, kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wobei ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € droht. Missbrauch der Daten wird mit bis zu 250.000 € Bußgeld selbstverständlich noch deutlich höher bestraft. Die Behörden können auch ohne besonderen Anlass die Einhaltung der Bestimmungen prüfen, also auch ohne dass ein Anfangsverdacht bzw. eine Anzeige vorliegen muss. Versicherungen zahlen nicht im Schadenfall § Grobe Fahrlässigkeit Insbesondere die Einhaltung der im Datenschutzgesetz beschriebenen Schutzvorschriften wird von den Versicherungen im Schadenfall geprüft. Angenommen, Sie Sind von einem Internet-Wurm infiziert worden oder ein Mitbewerber verklagt Sie…
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Adobe Flash Player Update
trotzdem Sicherheitslücke offen. Java 8 javamsi aktualisiert auf Version 31. Google #Chrome bringt Version 40 heraus. Sowohl Chrome und der Internet-Explorer 11 haben die derzeit aktuelle Flash Version 16.0.0.287 im Rucksack. Trotzdem enthält dieser Flash Player noch eine kritische Sicherheitslücke, die laut aktuellen Ankündigungen von Adobe erst am 27. Februar geschlossen wird. Ruft man bis dahin Webseiten auf, die Flash-Inhalte haben, könnte der eigene Rechner infiziert werden. Wer ganz sicher gehen möchte, deaktiviert bis dahin das Flash Player ActiveX (Internet Explorer) oder Plugin (alle anderen Browser). In Chrome lässt es sich z.B. über chrome://plugins abschalten und später wieder einschalten. Im Internet Explorer über das Zahnrad und dann "Add-Ons verwalten". (edit: 24.01.2015 14:49:44) Update vom 27. Jan: Adobe liefert nun Version 16.0.0.296 aus, die wieder ohne bekannte Sicherheitslücken ist. Auch für Internet Explorer 11 und Chrome 40 laden die Update die aktuelle Version nun automatisch. Chrome trägt damit die Version 40.0.2214.93 m (64-bit). (Post ID:895)
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Webseite Diagramme per Browser-Adresszeile erstellen
Eine neue Bibliothek auf unserer #Website erlaubt es, per Browser-Aufrufzeile #Charts zu erzeugen und in verschiedenen Formen Diagramme darzustellen. Grafikformate sind Linien, Balken, Kuchen, Donut, Flächen, Radar. Sie können die Bibliothek als angemeldeter Benutzer frei verwenden, um nüchterne Zahlen grafisch darzustellen. Die Werte werden dabei als Browser-URL mit übergeben und der Link lässt sich für spätere Verwendung abspeichern. Das Diagramm wird allein durch URL-Parameter-Übergaben bei jedem Aufruf in Echtzeit erzeugt und in Ihrem Browser angezeigt. hier geht es zur Web-App.
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Windows 10 Osterei
Die Preview Version gibt es nur in englisch. Nachinstallierbare Sprachpakete: Fehlanzeige. Nach dem Installieren ist die Wetter-App nicht mit "weather" betitelt, sondern mit "bpeme" - russisch für "Zeit". Klickt man die Anwendung an, ist ein großer Teil der Beschriftungen kyrillisch (Progose, Zeit, Wetterart etc.). Ist das nun ein Osterei oder gibt uns diese App einen Hinweis auf den geheimen Standort der Programmierer dieser Microsoft App? Also ich hätte eher die Defender-Programmierer im Heimatland von Kaspersky vermutet und nicht das Wetter. Der Defender ist aber komplett in englisch ;) Unter den Copyright Hinweisen wird die Wetter App als Produkt con "Copyright (c) 2006-2010 Paranoid Ferret Productions" ausgewiesen. Laut Webafrage ein Startup aus Indiana. Hier spricht man aber kein Russisch. Anmerkung: Die installierte Version wurde auf einer Frischen Hyper-V-Platte erzeugt und ist ein signierter Original-Download aus dem MSDN-Programm. Eine Virenbeigabe kann also ausgeschlossen werden. Die Apps: Gesundheit und Fitness und Reisen erscheinen komplett in deutsch, Food&Drink ganz in Englisch. Alle Apps sind vom gleichen Hersteller. Scheinbar hat es etwas mit der Regionseinstellung: Deutschland zu tun. (edit: 06.10.2014 13:51:57) (Post ID:878)
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Windows 10 Ausblick
Die erste Vorabversion von Windows 10 bietet die Möglichkeit, zwischen dem alten Startmenü, wie man es von Windows 7 kennt und dem Vollbild-Homescreen von Windows 8.x zu wählen. Für mich persönlich ist mittlerweile der Vollbild-Homescreen, den man mit der Windowstaste ein- und ausblenden kann, die aufgeräumtere Alternative. Neu und komfortabler ist, dass man ohne Zusatzsoftware die als "Modern Apps" bezeichneten aktiven Kachelprogramme nun in frei in der Größe änderbaren Fenstern auf dem Desktop laufen lassen kann. Bisher brauchte man für dieses Feature Bezahlsoftware wie Modern Mix. Nunmehr gibt es das ab Werk. Wem ein Desktop nicht reicht, der kann gleich mehrere davon anlegen und nutzen (bisher auch nur durch Zusatzsoftware erreichbar). Die Desktop-Icons wurden an das Design von Windows 1.0 angepasst (80er-Jahre Retro) ;). Das passt nicht ganz zu den ansonsten gut durchgestylten Fensterschatten und auf 1 Pixel reduzierten Fensterrahmen. Vorher ließen sich die Fensterumrahmungen auf Minimum 3 Pixel (incl. Padding) reduzieren. Ein weiteres Osterei in dieser Version ist, dass die App "Bing weather" auf russisch betitelt wird: BPEMR (deutsch: die Zeit). Microsoft gibt im Übrigen bekannt, dass die fertige Version im Sommer 2015 erscheinen wird. Zurzeit kann man sich ja in einer virtuellen Umgebung oder auf einem frisch installierten Testsystem kostenlos die normale Version, sowie auch die Enterprise-Version testen (allerdings nur in englischer Sprache, ein deutsches Language Pack gibt es noch nicht). Die Enterprise Version wird es immer nur mit einer Software-Assurance geben und nicht käuflich oder versionsgebunden. Somit kann man auch kein Upgrade von einer Windows 8.1 Professional…
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Windows 10 heisst der Nachfolger von Windows 8.x
und wird laut aktuellen Meldungen für Windows 8 User kostenlos sein. Evolution statt Revolution. So gibt es wieder auf Wunsch das Startmenü (wahlweise auch den Vollbild Homescreen von Windows 8. Außerdem laufen die "Modern Apps" nun wieder im Fenster und sind somit besser in den Desktop integriert, da man mehrere Apps nun nicht nur als max. 4 nebeneinander legen kann (wie in den 80ern bei Windows 1.0) Warum es für Windows keine Version 9 geben wird, ist unklar, zumal die zu erwartenden Änderungen und das kostenlose Upgrade eher ein Windows 8.3 rechtfertigen würden. (Derzeit gibt es ja auf Windows 8 zwei größere Featurepacks). Scherzhafte Zeitgenossen vermuten, weil NINE (9) auf deutsch ausgesprochen wie "Nein" klingt. Villeicht möchte man auch nur die Version näher an apples Versionierung haben (Mac OS X). Ab dem 02. Oktober kann man sich eine Testversion von Windows 10 Preview herunterladen und z.B. in einer Client-Hyper-V-Umgebung unter Windows 8.x oder unter Virtualbox testen. Die Anforderungen sind wie zu erwarten wie bei Windows 8, allerdings dürfte die Preview etwas mehr Arbeitsspeicher benötigen, da sie noch Debug-Codes mit ausführt. Der Downloadlink wird hier zu finden sein: https://www.microsoft.com/en-us/evalcenter/evaluate-windows-technical-preview-for-enterprise (Post ID:876)
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Windows xp Support-Ende: rechtliche Konsequenzen
Die Nutzung von Windows xp kann Folgen haben. Das Risiko für Geschäftsführer ist damit deutlich höher als weitläufig angenommen. Auch wenn eingige Studien von Microsoft beauftragt wurde, stellt sie dennoch nur Fakten des deutschen Rechts dar und sollte damit die Risiken optimal beleuchten. Schaffen Sie daher bitte noch vorhandene Alt-Systeme mit Windows xp Betriebssystem zeitnah ab. Dies gilt auch für xp embedded - auch wenn das Risiko hier geringer ist. (Post ID:875)
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Adobe Reader September 2014 Update
Version 11.0.09. Das geplante Update des Adobe Readers berücksichtigt auch einige Sicherheitslücken, die im Flashplayer bereits wenige Tage zuvor gesopft wurden. Installationen des Adobe Readers sollten daher zeitnah auf die aktuelle Version gebracht werden. Heimlich hat auch Oracle sein Java aktualisiert. Die derzeit sicherste Version ist damit 8.0.200 (Update 20). Nur wo Java für Internetseiten benötigt wird, oder Serverdienste die Funktionalität benötigen (z.B. Fujitsu Serverview), sollte java installiert und auf dem aktuellen Stand sein. (Post ID:873)
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Samsung Galaxy S4 Firmware UGNG8
Neue offizielle Firmware UGNG8 für den deutschsprachigen Länderraum freigegeben mit Sicherheitsupdates und weiterer Verbesserung der Akkulaufzeit. Ein optimiertes android auf dem Telefon kann damit eine Laufzeit von durchschnittlich 2-3 Tagen erzielen. Das Flashen kann per OTA oder für die gerooteten Geräte mit dem Samsung Tool DDIN v3.09 über das USB-Kabel geschehen. (Post ID:865)
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Mobilfunkteilnehmer anrufen
Mobilfunkteilnehmer anrufen - dieser ist nicht erreichbar - keine Mobilbox - trotzdem Kosten für den Anrufer! Auch wer seine Mobilbox beim Handy ausschaltet: Diejenigen, die ihn bei ausgeschaltetem Handy nicht erreichen, werden schon zur Kasse gebeten, um sich die Meldung "Teilnehmer ist derzeit nicht erreichbar - wir schicken Ihm eine SMS, dass Sie angerufen haben", kostet den Anrufer zwischen 7 und 35 ct!!. Diese Benachrichtigung und die damit verbundenen Kosten kann man nur verhindern, indem man seine Rufnummer permanent unterdrückt UND der Angerufene mit dem Controlcode: ##002# seine GANZEN Umleitungen abstellt. Bei einigen Providern kann es zusätzlich notwendig sein (z.B. bei vodafone), über das ServiceCenter die SMS-Benachrichtigung bei Nicht -Erreichbarkeit abzustellen. Meine Meinung hierzu: Unerhört, einem Anrufer, der quasi mehrfach versucht jemand auf dem (ausgeschalteten Handy) zu erreichen, Gebühren aufzulasten, obwohl dieser keine Leistung beauftragt hat. Das ist ungefähr so, als ob ich für jeden Anruf, wo besetzt ist, als Anrufer trotzdem zahlen müßte :( PFUI! (Post ID:863)
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