Am 25. Mai 2018 wird diese EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Sie findet sich im Bundesdatenschutzgesetz der dann aktuellen Fassung wieder und regelt einige Veränderungen in den Bereichen: Verarbeitungstätigkeiten, Sanktionen, Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung, Datenübermittlung in Drittländer, Auskunftsrecht der betroffenen Personen ( Artikel 15 #DSGVO ), Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung und das Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“. Im Zuge der Rechtswirksamkeit im Mai nächsten Jahres muss sich Ihr Datenschutz-Beauftragter mit den Änderungen befassen bzw. nachgeschult werden, um die Ausübung seiner Tätigkeit auf dem aktuellen Stand der Anforderungen zu halten. Den Entwurf zum aktualisierten BDSG finden Sie hier: BDSG 2018 Entwurf
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