Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)


Am 25. Mai 2018 wird diese EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Sie findet sich im Bundesdatenschutzgesetz der dann aktuellen Fassung wieder und regelt einige Veränderungen in den Bereichen: Verarbeitungstätigkeiten, Sanktionen, Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung, Datenübermittlung in Drittländer, Auskunftsrecht der betroffenen Personen ( Artikel 15 ), Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung und das Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“. Im Zuge der Rechtswirksamkeit im Mai nächsten Jahres muss sich Ihr Datenschutz-Beauftragter mit den Änderungen befassen bzw. nachgeschult werden, um die Ausübung seiner Tätigkeit auf dem aktuellen Stand der Anforderungen zu halten. Den Entwurf zum aktualisierten BDSG finden Sie hier: BDSG 2018 Entwurf

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Über den Autor:

Patrick Bärenfänger ist seit mehr als 33 Jahren in der IT-Branche tätig und TÜV-geprüfter IT-Security Manager und -Auditor. Er beschäftigt sich mit der Gestaltung von Internet-Auftritten, Entwicklung von Web-Anwendungen, Mobilität, Fahrzeug-Multimediatechnik, neuer Software und Hardware. Windows und android sind seine Welt.

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