Anydesk Server wurden gehackt
Anydesk ist eine Abonnement-Software zum Fernsteuern des (eigenen) Desktops über das Internet und wird teilweise auch für Homeoffice genutzt. #Wichtig - Wie erst jetzt offiziell vom Anbieter bestätigt, hat es Datendiebstahl bei der Firma Anydesk gegeben, die es den Kriminellen ermöglichte, Anwendern Schadsoftware "unterzujubeln". Zwar wurden mittlerweile die Codesignaturen gesperrt und durch neue ersetzt, es kann aber viele Fälle geben, wo schon eine Schadsoftware auf den Endgeräten installiert wurde und schlummert. Der Hersteller empfiehlt, die Anydesk Software zu deinstallieren und nur die aktuellste Version von der Webseite herunterzuladen und zu verwenden. Außerdem sollten die betroffenen Systeme mit mehreren Virenscannern untersucht werden. Auch die Zugangspasswörter zum Online-Konto müssen geändert werden. Unklar ist noch, ob auch Zahlungsdaten gestohlen wurden aus den Online-Profilen. Wir empfehlen, die Software zu deinstallieren, das Abonnement zu kündigen, betroffene Geräte komplett zu löschen und neu zu installieren. Für die Anwendungen die Daten zu importieren. Wohl dem, der eine Datensicherung hat - es werden allerdings aus Sicherheitsgründen keine Programme und kein Betriebssystem wiederhergestellt. Stellen Sie dann auf andere, sicherere Lösungen - wie beispielsweise den Azure Virtual Desktop unter Windows 10 oder Windows 365 bei Microsoft um. Bei der Microsoft Lösung ist die Sicherheit bereits durch die 2-Faktor-Authentifizierung deutlich höher. Zudem kann der Azure Virtual Desktop in Azure gesichert werden. Bei Homeoffice-Einsatz muss dann auch der PC im Büro nicht eingeschaltet sein und kann Strom sparen. Die Redaktion
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SSH – Terrapin Angriffs-Szenario
am 18. Dezember haben Forscher herausgefunden, dass man das SSH-Protokoll schwächen kann. Es handelt sich um ein Protokoll zum Konsolenzugriff per Befehlszeile auf meist Linux-basierte Endgeräte wie Router, Firewalls und Server, vergleichbar mit Telnet. Die Verbindung (meist über Port 22) ist aber verschlüsselt. Zu beachten Das Szenario greift nur, wenn man eine spezielle ungewöhnliche Verschlüsselung einsetzt (SSH-Verbindungen, die mit Chacha20-Poly1305 oder Encrypt-then-MAC im CBC-Modus verschlüsselt sind) Wird das SSH Protokoll nur geschwächt, sprich ein potenzieller Angreifer ist nicht automatisch mit der Server-Konsole verbunden - er hat es nur leichter, eine man-in-the-middle Attacke zum Daten mitlesen zu versuchen. Das einzige Gerät im uns bekannten Umfeld, das theoretisch SSH zum Internet publizieren könnte, wäre die Barracuda Firewall. Da die Remotezugriffe aber soweit ich weiß - wie die VPNs - über das TINA Protokoll erfolgen, ist Port 22 dort nicht aus dem Internet erreichbar. Selbst bei der alten w.safe (seit Jahren nicht mehr als Firewall in Betrieb) konnte man nur innerhalb eines VPNs per SSH auf die Linux Konsole zugreifen. Unsere Shop-Frontends sind nicht von dem Szenario betroffen. Wenn Kunden ihre Synology NAS oder eigene Linux Server oder Drittanbieter-Firewalls betreiben und Port 22 zum Internet freischalten in Ihrer Drittanbieter-Firewall, geschieht das auf eigenes Risiko. Wir raten ausdrücklich davon ab. Internet-Auftritte (die Linux-Server, auf denen Apache, NGinix und MariaDB laufen) müssten bei den führenden Providern entweder gar nicht über Port 22 erreichbar oder ausreichend geschützt sein. Das liegt in der Betriebsverantwortung von gehosteten Shared-Servern. Client-Software aktualisieren Zu SSH-Programmen gehören auch die Client-Anwendungen. Nur wenn…
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WebP – Sicherheitslücken zahlreich
Kurz notiert, aber #wichtig - In einer von zahlreichen Softwareprodukten genutzten Grafik-Bibliothek sind kritische Sicherheitslücken festgestellt worden. Auf einer Skala von 10 mit Risiko 10 bewertet. Die Referenz ist: CVE-2023-5129. Eines der betroffenen Produkte ist auch Libreoffice, das einige von Ihnen beispielsweise zum Erstellen von PDF-Formularen benutzen. Aber auch einige kostenlose Grafiklösungen sind betroffen. Grundsätzlich gilt: Aktualisieren Sie Libreoffice auf Version 7.6.2.1 und recherchieren Sie, ob weitere Software, die Sie im Einsatz haben, betroffen sein könnten. Bei Unsicherheit ist es immer eine gute Idee, alle Tools, Werkzeuge und frei Software auf dem aktuellen Stand zu haben. (Noch unvollständige) Liste betroffener Software auf Github
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Notepad++ Sicherheitslücke geschlossen
Weil der nützliche Editor doch sehr weit verbreitet ist, ist die folgende Meldung eine Notiz wert: Nachdem bekannt wurde, dass im Notepad++ vier offene Sicherheitslücken klaffen, hat der Chefentwickler das Update 8.5.7 veröffentlicht. Die geschlossenen Sicherheitslücken sind CVE-2023-40031, CVE-2023-40036, CVE-2023-40164 und CVE-2023-40166. Außerdem wurde die uninstall.exe digital signiert. Mit einer der Sicherheitslücken konnte man durch Öffnen eines präparierten Dokuments Angreifern die Ausführung von Programmen und damit die Kontrolle über Systeme erlauben. #Wichtig - Aktualisieren Sie bitte dringend alle Ihre Systeme durch Notepad++, Version 8.5.7, um auf der sicheren Seite zu sein.
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NIS2 – Sicherheits-Richtlinie ab Mitte 2024
Die NIS2 ist Nachfolger der NIS1 EU-Richtlinie und betrifft die Anforderung, gewisse IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen, da ansonsten empfindliche Bußgelder verhängt werden. Während die derzeit in deutsches Recht umgesetzte NIS1 nur große Unternehmen und Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen betraf, ist NIS2 auch auf mittelständische und kleine Unternehmen ausgeweitet. So ist ein mittelständischer Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitern oder/und 10 mio Euro Bilanzsumme, der Lebensmittel produziert oder damit handelt oder mit Chemikalien (z.B. Pflanzenschutz) handelt, von der NIS2 betroffen. Die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Recht muss bis Mitte 2024 erfolgen - einen ersten Entwurf gibt es bereits. Wer ist betroffen? Zählt deren Branche zur kritischen Infrastruktur, sind auch Kleinunternehmen betroffen. Neu ist, dass auch für andere Geschäftszwecke Unternehmen, die mehr als 50 Personen beschäftigen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR übersteigt, unter die NIS2 fallen. Neu ist auch die Unterscheidung von "wesentlichen" (wie bisher KRITIS mit erweiterten Kriterien) und "wichtigen" Unternehmen. Die Einstufung hat Einfluss auf die Höhe der Bußgelder. Was ist zu tun? Da zu erwarten ist, dass die EU-Richtlinie weitgehend unverändert in deutsches Recht umgesetzt wird, prüfen Sie, anhand der Richtlinie, ob Sie zu den Betroffenen gehören, indem Sie in der Richtlinie nachlesen, ob die genannten Kriterien für Sie zutreffen. Wenn ja, ist die Vorgehensweise leider nicht geregelt, da in der Richtlinie (ähnlich wie bei der DSGVO) keine konkreten Maßnahmen beschrieben sind, die man anhand einer zu erstellenden Checkliste abarbeiten oder prüfen kann. Dennoch müssen bei den genannten Anforderungen mindestens der BSI Grundschutz (Standards 200-1 und…
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Ghostscript kritische Lücke
Ghostscript ist eine Software, die von vielen Produkten eingesetzt wird, um PDF-Dateien zu erstellen, Wasserzeichen beizumischen oder Druckausgaben aufzubereiten. Die Sicherheitslücke CVE-2023-36664, CVSS 9.8, Risiko "kritisch" erlaubt Codeschmuggel, d.h. es können bei Infektion von Systemen Schadprogramme darauf installiert werden. Betroffen sind auch zahlreiche Open-Source-Produkte, die AGPL Ghostscript "unter der Motorhaube" zum PDF-Erstellen verwenden - wie PDF24, Libreoffice, Inkscape oder ImageMagick, einige Plugins von Paint.Net. Die Lücke wurde mit dem Update 10.01.2 geschlossen. Ältere Ghostscript Installationen oder Bestandteile von Programmen sollten umgehend auf den aktuellen Stand gebracht werden - sofern das möglich ist. #Wichtig - Sind noch alte Ghostscript Versionen im Einsatz (z.B. 8.6.2) ist vor dem Rollout an einzelnen Endgeräten zu prüfen, ob die Software (beispielsweise Microsoft Dynamics NAV 2009 R2) mit der Ghostscript-Versionen Wasserzeichen (Briefbögen). Dies können Sie nur selbst herausfinden, weil einige der Produkte keinen Hersteller-Support mehr haben. Entscheidend ist, bei 32-Bit Programme (z.B. NAV 2009) NUR die 32-Bit Version von Ghostscript zu installlieren, bei 64-Bit Software (z. B. ab NAV 2013, RTC oder Buinsess Central) die 64-Bit Version auf den Service Tiers. Sicherheitsbulletin von Kroll.com
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SPAM in Briefform – IT-Sicherheit
obwohl diese Art der Werbung auch in Briefform schon länger nicht mehr zulässig ist, versucht eine "Firma" aus Darmstadt immer noch Kunden zu verunsichern. An die Adresse c/o Geschäftsführung und mit der Anrede Sehr geehrte Geschäftsführung - die schon auf den ersten Eindruck auf einen SPAM-Roboter hindeutet (wer eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen unterhält, kennt den Geschäftsführer beim Namen). In der Adresszeile wird die deutsche Flagge angedruckt, was auch offiziellen Charakter haben soll. In den nächsten Zeilen liest der SPAM-Roboter die DNS-Einträge des Unternehmens aus und erweckt den Eindruck, dass beispielsweise die Internetseiten öffentlich zu präsentieren ein Risiko darstellt. Danach wird die "Geschäftsführung" aufgefordert, Kontakt aufzunehmen, um das detaillierte Ergebnis anzufragen. Dieses Roboter-Schreiben gehört sofort in die Ablage P! Ungeachtet des Schreibens sollte jedes Unternehmen dennoch den BSI Grundschutz erfüllen und regelmäßig testieren lassen. Dazu gehören auch Firewalls / VPN-Endpunkte der aktuellen Generation und bei Cloud-Einsatz eine CloudGen Firewall.
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Neues aus dem Phishereihafen
Mittlerweile lässt die Bereitschaft der Phishing Agency, korrekte deutsche Sprache zu verfassen wieder nach. Vermutlich weigert sich ChatGPT mittlerweile, den Betrügern Texte zu verfassen. Die Nigeria-Connection nennt uns nun "Aufmerksamkeit" - wer mich nicht mit "Euer Durchlaucht" anreden, bekommt meine schon mal gar nicht. Auch schön - was bedeutet "in die scarier Wahl sucked"? - Google meint (wortwörtlich): "In der gruseligeren Wahl war es scheiße"... Ich informiere die Europäer über meine Absicht, mein Vermögen von 100 Milliarden Euro meines Vermögens an die Glücklichen auf dem europäischen Kontinent zu verteilen.Ihre E-Mail-Adresse wurde für eine Spende in Höhe von 350.000,00 Euro in die scarier Wahl sucked.Bei Interesse kontaktieren Sie uns für weitere Details. Der "Sanfte Kunde" in der anderen Fraud-Mail schmeichelt dagegen. Mit Aktivitäten AUF meiner Kreditkarte meinen die bestimmt, dass eine Ameise über die Karte gekrabbelt ist. Wie auch immer - mittlerweile kann man nur sagen: "Wer drauf reinfällt, ist selbst schuld".
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Internet Domain .zip lieber sperren
Auch Google ist als Vergabestelle von Internet-Domains (Registrar) am Markt tätig. Seit Mai 2023 ist die Toplevel Domain ".zip" ohne Einschränkung buchbar. Bereits wenige Tage nach Verfügbarkeit nutzen Betrüger diese Domain, um Benutzer zum Klicken zu animieren und Schadcode zu verteilen. Damit sind beispielsweise URLs wie: https://packprogramm.zip oder https://neuertreiber.zip oder https://sicherheitsupdate.zip möglich. Der Betrachter könnte auf die Idee kommen, dass es sich um ein wichtiges Update handelt, das er installieren muss. Meist erfolgt aber kein Download, sondern man bekommt eine Website angezeigt, wo man erstmal vertrauliche Daten eingeben muss. Alternativ wird die im Browser nachgebildete Oberfläche von Winrar in der Sprache des Besuchers angezeigt und bewirbt das Schadprogramm einen vertrauenswürdigen, virengeprüften Download. #Wichtig - Sicherheitsforscher raten derzeit, den Zugriff auf Domains unter .ZIP in der Firewall zu sperren. Es ist auch nicht ganz klar, welchen Werbe- und Erkennungseffekt die Endung haben soll (ZIP steht für eine amerikanische Postleitzahl oder für Reißverschluss) Details im Artikel des Forschers
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Zerstören Sie diese Nachricht
Neben Banken und Liefer-/Paketdiensten werden nun auch Logos von Punktesammelfirmen in Phishing-E-Mails eingesetzt. Die angegebene Miles & More AG gibt es natürlich nicht (es ist eine GmbH), auch die Absendeadresse ist wieder klar als falsch erkennbar. Während man in dieser E-Mail auf Rechtschreibfehler verzichtet, sind die gewählten Formulierungen kurios: Konto Aktivität, aber Karte, nicht Konto gesperrt. Und sie laden uns ein, auf den bösen, bösen Link zu klicken. Klar, wer auf alles klickt, das nicht bei 1-2-3 auf den Bäumen ist, wird auch darauf hereinfallen. Wie man E-Mails "zerstört" bleibt ungeklärt. Wir empfehlen 85%ige Salzsäure (wie in dem Filmzitat "Diese Nachricht zerstört sich in 5 Sekunden"). Auch die in den Microsoft 365 Business Premium Plänen integrierte Linkprüfung verhindert nicht zu 100% das Aufrufen solcher Betrugswebseiten. Wir können immer nur wiederholen: Links in E-Mails anklicken ist absolut tabu. Auch wenn es sich um E-Mails vermeintlich bekannter Absender handelt - auf jeden Fall die Link-Adresse kopieren und in einem Editor anschauen. Besser: Die Webseite des Anbieters eingeben oder den eigenhändig erstellten Lesezeichen aufzurufen, ist eher geeignet. Ein neuer Phisch
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IT-Sicherheit – Fragen und Antworten
In dieser #FAQ haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur IT #Sicherheit für Sie zusammengestellt: [faq]Was ist Phishing und wie können Sie sich davor schützen?|=|Phishing ist eine Methode, bei der Betrüger versuchen, Sie dazu zu bringen, vertrauliche Informationen wie Benutzernamen, Passwörter und Kreditkartennummern preiszugeben. Sie können sich davor schützen, indem Sie auf verdächtige E-Mails achten, keine Links in E-Mails anklicken, die Sie nicht erwartet haben, und keine vertraulichen Informationen preisgeben, es sei denn, Sie sind sicher, dass die Anfrage legitim ist.||Was ist Social Engineering und wie können Sie sich davor schützen?|=|Social Engineering ist eine Methode, bei der Betrüger versuchen, Sie dazu zu bringen, vertrauliche Informationen preiszugeben, indem sie sich als vertrauenswürdige Person oder Organisation ausgeben. Sie können sich davor schützen, indem Sie auf verdächtige Anfragen achten, keine vertraulichen Informationen preisgeben, es sei denn, Sie sind sicher, dass die Anfrage legitim ist, und keine Links anklicken, die Sie nicht erwartet haben.||Was ist Ransomware und wie können Sie sich davor schützen?|=|Ransomware ist eine Art von Malware, die Ihre Dateien verschlüsselt und Sie auffordert, ein Lösegeld zu zahlen, um sie wiederherzustellen. Sie können sich davor schützen, indem Sie regelmäßig Backups Ihrer Dateien erstellen, eine Antivirensoftware verwenden und keine verdächtigen E-Mail-Anhänge öffnen.||Was ist Malware und wie können Sie sich davor schützen?|=|Malware ist eine Art von Software, die darauf abzielt, Ihren Computer zu beschädigen oder zu stehlen. Sie können sich davor schützen, indem Sie eine Antivirensoftware verwenden, keine verdächtigen E-Mail-Anhänge öffnen und keine Software von unbekannten Quellen herunterladen.||Was ist ein starkes Passwort und wie…
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Abmahnwelle wegen Google-Fonts Remote
Mit Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022 (Az: 3 O 17493/20) wurde die Rechtswidrigkeit der Einbindung von Google-Fonts durch Aufruf von externen Seite festgestellt. Mit Aufruf der Website wird durch das Laden der Google-Fonts eine Verbindung zu US-Servern von Google aufgebaut und die IP-Adresse des Besuchers übermittelt. Da eine Einbindung der Google Fonts oftmals auch bei der Anzeige des „Cookie-Banners“ und bei inhaltsleeren Fehlerseiten (z.B. gelöschte Seiten o.ä.) erfolgt, bleibt die Einbindung trotz Überprüfung gerne zunächst unentdeckt, womit die automatische Übermittlung der IP-Adresse des Besuchers daher gegen die DSGVO verstoßen kann. Details kann Ihnen hierzu ein Fachanwalt für IT-Recht oder Ihr Datenschutzbeauftragter erläutern. Leider machen sich einige Abmahnanwälte diese Verstöße mit Massen-Abmahnungen zu Nutze und verschicken automatisiert Zahlungsaufforderungen in Höhe von rund 200 €. Update 21.12.2022: Die beiden Abmahnanwälte, die mehr als 2.000 Abmahnungen verschickt haben, sind nun selbst angeklagt und verurteilt worden (wegen Abmahnbetrugs). In der Begründung der Staatsanwaltschaft Berlin wurde festgestellt, das die Suche nach Webseiten mit verlinkten Google Fonts durch eine Software durchgeführt werden. Da ein Datenschutz-Verstoß nicht gegen Programme, sondern nur gegen natürliche Personen wirksam sind, waren die Abmahnungen in betrügerischer Absicht.Ungeachtet dieser Massenabmahnung sollten Sie Google Fonts und andere "Open-Source" Bibliotheken ausschließlich auf dem eigenen Webauftritt betreiben (also keine externen Links setzen). Schutz-Maßnahmen Keine Befürchtungen im Fall einer entsprechenden Abmahnung müssen Sie haben, wenn Sie entweder keine externen Fonts in Ihrem Internetauftritt eingebunden haben oder die Google-Fonts lokal über ihren in Deutschland gehosteten Webserver mit ausliefern. Das können Sie stichprobenartig einfach prüfen, indem Sie Ihre…
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