SPAM in Briefform – IT-Sicherheit

obwohl diese Art der Werbung auch in Briefform schon länger nicht mehr zulässig ist, versucht eine „Firma“ aus Darmstadt immer noch Kunden zu verunsichern.

An die Adresse c/o Geschäftsführung und mit der Anrede Sehr geehrte Geschäftsführung – die schon auf den ersten Eindruck auf einen SPAM-Roboter hindeutet (wer eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen unterhält, kennt den Geschäftsführer beim Namen). In der Adresszeile wird die deutsche Flagge angedruckt, was auch offiziellen Charakter haben soll.

In den nächsten Zeilen liest der SPAM-Roboter die DNS-Einträge des Unternehmens aus und erweckt den Eindruck, dass beispielsweise die Internetseiten öffentlich zu präsentieren ein Risiko darstellt.

Danach wird die „Geschäftsführung“ aufgefordert, Kontakt aufzunehmen, um das detaillierte Ergebnis anzufragen.

Dieses Roboter-Schreiben gehört sofort in die Ablage P!

Ungeachtet des Schreibens sollte jedes Unternehmen dennoch den BSI Grundschutz erfüllen und regelmäßig testieren lassen. Dazu gehören auch Firewalls / VPN-Endpunkte der aktuellen Generation und bei Cloud-Einsatz eine CloudGen Firewall.

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Über den Autor:
Patrick Bärenfänger ist Ihr Experte für IT-Sicherheit und Web-Entwicklung. Mit mehr als 34 Jahren Erfahrung in der IT-Branche und einer TÜV-Zertifizierung als IT-Security Manager und -Auditor bietet er Ihnen professionelle und zuverlässige Lösungen für Ihre digitalen Anforderungen. Ob Sie einen ansprechenden Internet-Auftritt, eine maßgeschneiderte Web-Anwendung, die KI nutzen lernen möchten, die Beurteilung Ihrer IT-Umgebung nach gängigen Standards benötigen, Patrick Bärenfänger ist mit den neuesten Software- und Hardware-Trends vertraut und setzt diese für Sie um.

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