Abmahnwelle wegen Google-Fonts Remote
Mit Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022 (Az: 3 O 17493/20) wurde die Rechtswidrigkeit der Einbindung von Google-Fonts durch Aufruf von externen Seite festgestellt. Mit Aufruf der Website wird durch das Laden der Google-Fonts eine Verbindung zu US-Servern von Google aufgebaut und die IP-Adresse des Besuchers übermittelt. Da eine Einbindung der Google Fonts oftmals auch bei der Anzeige des „Cookie-Banners“ und bei inhaltsleeren Fehlerseiten (z.B. gelöschte Seiten o.ä.) erfolgt, bleibt die Einbindung trotz Überprüfung gerne zunächst unentdeckt, womit die automatische Übermittlung der IP-Adresse des Besuchers daher gegen die DSGVO verstoßen kann. Details kann Ihnen hierzu ein Fachanwalt für IT-Recht oder Ihr Datenschutzbeauftragter erläutern. Leider machen sich einige Abmahnanwälte diese Verstöße mit Massen-Abmahnungen zu Nutze und verschicken automatisiert Zahlungsaufforderungen in Höhe von rund 200 €. Update 21.12.2022: Die beiden Abmahnanwälte, die mehr als 2.000 Abmahnungen verschickt haben, sind nun selbst angeklagt und verurteilt worden (wegen Abmahnbetrugs). In der Begründung der Staatsanwaltschaft Berlin wurde festgestellt, das die Suche nach Webseiten mit verlinkten Google Fonts durch eine Software durchgeführt werden. Da ein Datenschutz-Verstoß nicht gegen Programme, sondern nur gegen natürliche Personen wirksam sind, waren die Abmahnungen in betrügerischer Absicht.Ungeachtet dieser Massenabmahnung sollten Sie Google Fonts und andere "Open-Source" Bibliotheken ausschließlich auf dem eigenen Webauftritt betreiben (also keine externen Links setzen). Schutz-Maßnahmen Keine Befürchtungen im Fall einer entsprechenden Abmahnung müssen Sie haben, wenn Sie entweder keine externen Fonts in Ihrem Internetauftritt eingebunden haben oder die Google-Fonts lokal über ihren in Deutschland gehosteten Webserver mit ausliefern. Das können Sie stichprobenartig einfach prüfen, indem Sie Ihre…
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Mobile Geräte mit Bitlocker verschlüsseln
In den BSI-Grundschutz-Katalogen 200-1 und im Prüfungsstandard 330 und auch aus der DSGVO lässt sich ableiten, dass mobile Geräte (Notebooks, Laptops) Daten (insbesondere personenbezogene Daten) verschlüsselt speichern müssen. Unter Windows steht dafür der Bitlocker ab den Pro-Versionen von Windows 10 zur Verfügung. Gruppenrichtlinien Die Einstellungen für den #Bitlocker lassen sich domänenweit über Gruppenrichtlinien festlegen. Die Einstellungen für BitLocker finden sich unter: Computerkonfiguration => Administrative Vorlagen => Windows Komponenten => BitLocker-Laufwerks-verschlüsselung. Hier gibt es den Eintrag BitLocker-Wiederherstellungsinformationen im Active Directory Domaindiensten speichern. Auch lässt sich hier festlegen, ob beim Einschalten eine PIN eigegeben werden muss: Dazu im Unterordner: „Betriebssystemlaufwerke“ => Zusätzliche Authentifizierung beim Start anfordern Die minimale PIN-Länge lässt sich mit einer weiteren Richtlinie in dem Ordner auf 4 oder 6 Zeichen setzen (nach BSI Grundschutz ist eine 4-stellige numerische PIN zum Entsperren des Gerätes ausreichend, da damit noch kein Zugriff auf Daten möglich ist (dieser erfolgt erst nach der Windows Domänen-Anmeldung). Bitlocker aktivieren Nach Neustart des Rechners und Anmeldung als Domänen-Admin kann über die klassische Systemsteuerung oder den Windows-Explorer der Assistent zur Bitlocker-Laufwerksverschlüsselung gestartet werden. Hierbei wird der Wiederherstellungsschlüssel zusätzlich auf einem Netzwerklaufwerk oder Speicherstick zu speichern sein. Wiederherstellungsschlüssel aus AD auslesen Auf einem der Domänencontroller (dort wo Admins die Schlüssel auslesen wollen) im Server-Manager zwei Features aktivieren: BitLocker Wiederherstellungskennwort - Viewer und Tools zur BitLocker-Laufwerks­verschlüsselung. Danach sollte in Active Directory-Benutzer und -Computer beim Öffnen eines Computer-Objektes ein neuer Reiter mit der Beschriftung BitLocker-Wiederherstellung zu sehen sein. Der Powershell-Befehl lautet: $computer = Get-ADComputer -Identity CRECOVERY01 $recoveryInformation = Get-ADObject -Filter {objectClass -eq 'msFVE-RecoveryInformation'} -SearchBase $computer.DistinguishedName -Properties *
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Elektro-Dengel, Staubecken und mehr
Es gibt zahlreiche Wörter, die eine vollkommen andere Bedeutung bekommen, wenn man sie anders trennt oder betont. Beispiele sind: Gastraum : derzeit ist der Gas-Traum eher ein Alptraum. Im Gastraum gibt es dagegen leckeres Essen.Elektrodengel : Elektro-Dengel - ein Dengel ist die Schnittkante einer SenseUrinsekten : Urin-Sekten - verehren den Gott "Pipi"Kaufladen : Fladenbrot kann man kauen oder im Kaufladen etwas einkaufenStreikende : Streik-Ende - vorbei ist der Streik oder die Streikenden streiken nochNachteilzug : verspätet sich die Bahn, ist das ein Nachteil-Zug, pünktlich wird es ein Nacht-EilzugArbeitsamt : Samt-Herstellung oder die Agentur für ArbeitWachstube : Eine Tube mit Kerzenwachs oder die PolizeiwachePatentrichter : was wohl die Paten mit dem Trichter sollen? Der Patentrichter entscheidet über ein PatentStaatsexamen : Der Jurist macht eine Abschlussprüfung oder es geht um Staat, Sex, Amen!Erblasser : da werden die Enkel blass oder Uropa vererbt ihnen wasStaubecken : wer nicht putzt, bekommt Staub in den Ecken - und der Staudamm hat auch einsVersendung : ein Paket versenden oder das Ende vom Vers?Eistempel: Schlittschuh laufen oder Eier stempelnGründung : eine Firma gründen oder grünen Dung auf dem Beet verteilen?Müllerzeugung : haben die Eltern von Thomas Müller gemacht - oder alle produzieren Müll Musikerleben : gerne wollen wir Musik erleben. Jeder in der Band hat ein MusikerlebenSpielende : wie beim StreikTorflaute : es werden keine Tore geschossen oder es gibt Geräusche im Torf MoorTeilerfolge : in der Mathematik - mehrere Teiler, oder Erfolge pro EtappeBarkasse : Meine Geldbörse ist eine - und ein Frachtkahn ebensoErbrecht : los alle…
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