Verschlüsselungs-Trojaner
Ramsomware nennt man die zurzeit häufig auftretenden Verschlüsselungs-Trojaner. Einmal infiziert verschlüsselt sie alle Daten, die sie finden kann, mit einem hochsicheren Schlüssel. Auf den infizierten Rechnern wird dann eine Meldung angezeigt, dass man gegen Zahlung von Bitcoins (meist ca. 500 €) eine Software erhalte, mit denen man die Daten entschlüsseln kann. Die angebotene Zahlungsmethode stellt sicher, dass das Geld nicht nachverfolgbar ist. Ob es eine Gegenleistung in Form einer funktionierenden Software (die keine Schadstoffe enthält) gibt, ist fraglich. Die Experten vom BSI raten, auf diese Lösegeldforderungen nicht einzugehen! Wie finden viele Infektionen statt? * Ein Mitarbeiter erhält eine E-Mail, die einen Internet Link enthält. Klickt der Mitarbeiter auf den Link, wird die Verschlüsselungssoftware installiert und verschlüsselt alle Dokumente im Zugriff. Zusätzlich können die Schadprogramme in einem E-Mail-Anhang versteckt sein oder auf einer Webseite zum Download angeboten werden. Wie können Sie sich speziell gegen Ransomware schützen? * Mitarbeiter sensibilisieren (Nicht auf Anhänge und Links in Mails klicken, keine Internet-Downloads von Programmen) * Blockieren von Downloads unerwünschter Dateiendungen auf Ihrer w.safe Firewall einrichten (Dateien werden anhand der Endung im Namen blockiert, Dateiinhalte können nicht analysiert werden) * Exchange Richtlinie einrichten, die unerwünschte Dateiendungen blockiert (schützt vor E-Mails mit Anhängen) * Anzeige von E-Mails in Outlook als "NUR-TEXT". (HTML-E-Mails können bereits schädliche Javascripts enthalten) * Anschaffung einer Next Generation Firewall mit Inhalts- und Anhang-Blockierung: Hierbei kann man konfigurieren, dass Anhänge und das Ausführen von Links in E-Mails und Internet-Downloads blockiert werden. * Windows Enterprise mieten. Mit Software-Assurance und Windows Enterprise kann die Applocker…
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VW Discover Media und Pro Navi
Golf 7 und Passat Modelljahr 2015: Auf den Volkswagen-Webseiten bekommt man derzeit das Navi-Karten-Update kostenlos zum Download angeboten. Eine Anleitung beschreibt das Verfahren zum Aufspielen der Daten auf die SD-Karte. Das Navi erkennt danach automatisch die neuen Maps und arbeitet mit Kartenmaterial mit Redaktionsschluss 01. März 2015. Die aktuelle Version für das Discover Media ist: 3G0 919 866 H ECE 2015/16. Wie funktioniert das Ganze? * Herunterladen 5GB .7z * Die VW-Navi-Speicherkarte aus dem Auto nehmen und Schreibschutzschalter auf "UNLOCK" * Ordner und die Textdatei von der Speicherkarte löschen * 7z Inhalt dahin entpacken (ergibt wieder Datei und 1 Ordner market) * Schreibschutzschalter wieder auf LOCK schieben und SD-Karte in den SD-Slot im Auto einlegen * Ein Ziel eingeben und ca. 5-10 Minuten fahren. Achtung Während dieser Zeit zeigt das Navi die falsche Position und offline an und hat quasi keine Funktion, da das GPS aktualisiert und auf die neuen Maps neu kalibriert wird. Danach ist das Navi wieder voll funktionsfähig und topaktuell. Gesamtzeit: ca. eine halbe Stunde incl. Klaibrierungsfahrt. Noch eins: Sollte die Navi-Firmware für das Discover Media älter als 130 sein, sollte diese beim VW-Händler aktualisiert werden (dies ist unabhängig von den Karten, behebt aber zahlreiche Performancebugs der ersten Versionen. (Post ID:951)
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Windows 10 Win10 kostenloses Upgrade
Das kostenlose Upgrade ab Windows 7 Professional auf Windows 10 erscheint am 29. Juli 2015. Windows 10 #Win10 Build 10130 soll viele Fehlerkorrekturen bringen und Ausblick auf das endgültige Layout der Release Version, die vermutlich nun doch erst im Juli erscheinen wird. Für die Tester im "Fast" Ring steht die neue Testversion ab sofort zur Verfügung und wird auf den Geräten ausgerollt. Ich hoffe, dass die neuen Mail/Kalender Apps nun mit EAS Richtlinien klarkommen und Push mit dem Exchange Server erlauben. Update: Nach der normalen Updateinstallation über Windows Update ist das Netzwerk komplett defekt, d.h. es existieren weder Bindungen zur LAN-Gigabitkarte, noch zum WLAN, noch die beiden Hyper-V-Adapter dazu (Thinkpad X220 tablet). Beides sind Intel Chips, WLAN 5250 Serie). Lädt man die ISO herunter und macht eine inplace Reparaturinstallation, indem man aus der die ausgepackten ISO SETUP ausführt, funktionieren die Netzwerke. Nun funktioniert auch der Workaround, das Microsoft Konto zu trennen, dann Mailkonto in der neuen Universal App einrichten, Policies akzeptieren und danach dann das Microsoft Konto wieder verbinden. Letzteres geht nicht über die GUI (da steht immer noch "zu einem lokalen Konto wechseln", sondern ergibt sich, wenn man das erste Mal eine App aufruft, die nur mit Windows Login funktioniert (ich glaube es war der blaue Store). Beim Login in der neuen GUI. kann man nun nicht mehr den Benutzer wechseln, hat man mehrere Fingerabdrücke hinterlegt, geht das aber trotzdem. PIN-Login funktioniert gar nicht mehr, wird im login screen auch nicht angeboten. Die blöden Hintergründe des Lockscreen lassen sich…
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Elektronischer Rechnungsversand Digitale Signatur
Update Juli 2011: Mit dem StÄndG von Juli 2011 wird die Regelung europaweit vereinheitlicht. Dennoch (im entsprechenden Gesetzestext nachzulesen) bleibt die Pflicht, die Unversehrtheit der Rechnung über den Archivzeitraum von bis zu 10 Jahren weiterhin zu gewährleisten. Lediglich das Verfahren "Digitale Signatur" kann (sofern man ein gleichwertiges Verfahren findet - das es bis jetzt nicht gibt) ersetzt werden. Gesetzesgrundlage: Das Digitale Signaturgesetz (DigSigG) ist seit dem 01.07.2004 wirksam. Gleichwohl ist die Karenzzeit der Finanzbehörden mit diesem Termin verstrichen. 14 Abs. 3 UStG regelt die Anforderungen mit dem StÄndG 2003. Demnach sind nur noch Papierrechnungen vorsteuerabzugsberechtigt. Alle auf elektronischem Wege erstellten Rechnungen (per Computerfax an ein Computerfax, per Computerfax an ein herkömmliches Faxgert, per E-Mail) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, die dem Rechnungsempfänger bzw. Wirtschaftsprüfer ermöglicht, Unversehrtheit des Rechnungsdokuments, Herkunft und Gültigkeit der digitalen Signatur zu überprüfen. Zusätzlich muss es sich bei der Signatur um eine sog. "qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung" handeln. Dabei ist es unerheblich, ob die Rechnung per E-Mail oder per Datenträger (CD) dem Rechnungsempfänger übermittelt wird. Bei der Fax-Übermittlung ist eine Rechnung ohne digitale Signatur nur zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, das die Rechnung von einem Standard-Papierfax versende UND empfangen wurde. Auerdem müssen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger das Dokument in Papierform aufbewahren. Was tun? Entweder Rechnungen per Post verschicken, sie in ein Papierfaxgerät stecken und sich versichern lassen, dass der Empfänger KEIN Computerfax besitzt. Oder einen Chipkartenleser der Klasse 3 (z.B. von Reiner SCT) kaufen und bei der T-Systems eine Digitale Signaturchipkarte mit Anbieterakkreditierung mieten. Auf…
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