Nutzungsrecht weiterhin durch Zwangsupgrade 1607 von Windows 10 Pro verhindert. Leider funktioniert das Abschalten des Sperrbildschirms beim Bootvorgang doch nur mit virtuellen Maschinen, nicht aber bei physikalischen PCs. Derzeit bleibt der Lockscreen-Disabler, gepaart mit einem 1-Pixel schwarzem Hintergrundbild und dem menuellen Abschalten der Werbung auf Lockscreen und im Startmenü der wirksamste Workaround, um den Sperrbildschirm in der Windows 10 1607 Pro zu verhindern. Ursprünglicher Erfahrungs-Bericht: Lockscreen-Richtlinie auch nach Anniversary Upgrade – aber nur, wenn eine #Win10 Pro Volumenlizenz/Re-Imaging genutzt werden kann… Vielleicht die offizielle Lösung gegen den Sperrbildschirm für alle Kunden mit Volumenlizenzvertrag ohne Software-Assurance (e-Open/Selectplus, Kauflizenzen). Sobald man dort EIN Volumen-Lizenz Upgrade auf Windows 10 Pro erworben hat, hat man das Re-Imaging-Recht für dieses Produkt! (bitte selbst nachlesen in den Product Use Rights für Windows 10 und die PURs zum Kaufzeitpunkt in die eigenen Lizenzunterlagen nehmen). Laut Re-Imaging-Recht darf man all seine Rechner, die bereits eine Windows 10 Pro Lizenz haben, mit dem MAK-Volumenschlüssel der einen Lizenz aktivieren. Die Lizenz der Aktivierten Rechner bleibt dabei jeweils die OEM-Lizenz, die zum Rechner gehört. Das Re-Imaging-Recht erlaubt NUR die technische Installation unter Verwendung des Volumenlizenzschlüssels. Jetzt das Schöne daran: Nach Volumenaktivierter Win10Pro greift die seit Win8 geltende „Personalisation“ Richtlinie und damit ist auch der Boot-Sperrbildschirm ausgeschaltet. Und das, obwohl in der Richtlinie steht, dass sie nur in Enterprise und Education funktioniert. (Post ID:1032)
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