Zeiterfassungspflicht in Unternehmen
Bereits im Mai 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof beschlossen, eine Verpflichtung zur #Zeiterfassung für Unternehmen einzuführen. Im September 2022 stützte das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung, indem zur Zeiterfassungs-Pflicht ein eigenes Urteil aussprach. Grundsätzlich besteht die Pflicht also schon ab 2019, wurde aber jetzt erst in nationales Recht umgesetzt. Viele von Ihnen setzen Software oder Web-Lösungen (und Stempelterminals) zur Zeiterfassung bereits ein, es gibt aber viele Fälle, insbesondre im KMU (kleine und mittelständische Unternehmen), deren Mitarbeitende noch keine Zeiten erfassen. Zur Einführung (bzw. generell) gilt: Stimmen Sie die weitere Vorgehensweise mit einem Fachanwalt, Ihrem Datenschutzbeauftragten und - sofern vorhanden - Ihrem Betriebsrat ab. Die einfachste Methode (sofern die o.g. Bedingungen das erlauben) sind "Stundenzettel", die monatsweise händisch erfasst und dann von der Personalabteilung bzw. den Personalverantwortlichen archiviert werden. Im Zeitalter der Digitalisierung nicht empfehlenswert. Das Wordpess Plugin zur Online-Erfassung von Zeiten und Auswertung in Ihrem Intranet erleichtert Ihnen die Zeiterfassung und bietet die Möglichkeit zur Raumplanung (Desksharing). Den Quellcode und den Code-Download finden Sie hier.
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