Seit 16. Januar 2016 muss man eine Adobe-ID (funktioniert nur mit einer zur Firma gehörigen Domain E-Mail-Adresse) anlegen und einmal pro Jahr die Erlaubnis zum Einsatz vom Adobe Reader und von Flash in Unternehmensnetzwerken einholen. Bitte beachten Sie: Ihre bisherige Redistributionslizenz verfällt oder ist bereits verfallen. Wenn Sie weiterhin den Adobe Reader oder Flash in Firmenumgebungen einsetzen möchten, müssen Sie die oben genannten Schritte einmal alle 12 Monate wiederholen. Dazu ist jeweils das komplette Erlaubnisformular unter Nutzung der neu angelegten Adobe ID zu wiederholen. Fazit bzw. meine Konsequenz: Ich habe Adobe Produkte komplett von allen Rechnern verbannt und nutze ausschließlich Open Source Produkte (MUPDF – oder das Google Chrome PDF Plugin und SumatraPDF). Das Geschäftsgebaren und der administrative Aufwand, den Adobe verlangt, sowie die Ungewissheit, was in den USA mit meinen Daten geschieht, sind recht fragwürdig und decken sich nicht mit deutschem Datenschutzrecht! (Post ID:992)
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