Es hat sich ausgezwitschert - zumindest was das Logo angeht. Auch am Hauptquartier von Twitter, Inc. wurde das Logo mit dem Vogel entfernt. Stattdessen ist nun ein Buchstabe Logo für den Kurznachrichtendienst, das aus einer freien Schriftart stammt. Dürfte schwierig sein, das markenrechtlich zu schützen wie das Vögelchen. Zumal Microsoft eine X-Box hat und die Telekom erfolgreich Ihr "T" geschützt hat. Auch Xerox hat ein ähnliches X als Logo.
Früher haben alle möglichen Leute Neuigkeiten, wissenswertes oder nutzloses Zeugs getwittert. Mit dem Aufkauf des Unternehmens durch E.M. und die damit verbundenen Änderungen sind viele Kunden - auch Werbekunden abgesprungen und haben ihre Konten auf dem Kurznachrichtendienst entfernt. So auch wir.
"Twittern" hatte es "ich twittere, habe getwittert" sogar in den Duden geschafft. Es steht dort immer noch. Mit der Umbenennung auf X müssen die Teilnehmer nun Xen - ausgeprochen: icksen. Ich habe geiXt wird es definitiv nicht in den Duden schaffen, zumal es zu leicht durch Zufügen eines Buchstabens am Anfang zu einem "nsfw"-Wort wird.
Nachdem kurzfristig das Logo der Kryptowährung DogECoin als Logo auf den Twitter-Seiten erschien (dieser Wauzi hatte wohl den blauen Vogel gefressen), erscheint das nicht lizenzfähige X entweder der Anfang vom Ende des Kurznachrichtendiensts oder ein weiteres Zwischenstadium.
Wo doch E.M. sonst einfach ein X hinten anhängt, wäre es eher konsequent gewesen, die Firma TwitterX zu nennen und die Tätigkeit weiter "twittern".
Dieser Artikel ist ein Kommentar und spiegelt die Meinung der Redaktion wider
Azure AD wird zu Microsoft Entra ID
Microsoft · 27.07.2023
Kurz notiert: Microsoft hat am 11. Juli 2023 das Produkt "Azure Active Directory" in "Microsoft Entra ID" umbenannt. Vertraglich ändert sich nichts, auch die Preismodelle bleiben zunächst gleich. Weil das Active Directory in der Cloud schon immer ein Modul aus der Microsoft Entra Identitätslösung war, hat man sich entschlossen, die Bezeichnung anzupassen.
Wenn Sie Azure AD heute verwenden oder derzeit Azure AD in Ihren Organisationen bereitstellen, können Sie den Dienst weiterhin ohne Unterbrechung verwenden. Alle vorhandenen Bereitstellungen, Konfigurationen und Integrationen funktionieren weiterhin wie heute, ohne dass Sie etwas zu unternehmen brauchen.
Sie können vertraute Azure AD-Funktionen weiterhin verwenden, auf die Sie über das Azure-Portal, das Microsoft 365 Admin Center und das Microsoft Entra Admin Center zugreifen können.
Die #NIS2 ist Nachfolger der NIS1 EU-Richtlinie und betrifft die Anforderung, gewisse IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen, da ansonsten empfindliche Bußgelder verhängt werden.
Während die derzeit in deutsches Recht umgesetzte NIS1 nur große Unternehmen und Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen betraf, ist NIS2 auch auf mittelständische und kleine Unternehmen ausgeweitet.
#Wichtig - So ist ein mittelständischer Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitern oder/und 10 mio Euro Bilanzsumme, der Lebensmittel produziert oder damit handelt oder mit Chemikalien (z.B. Pflanzenschutz) handelt, von der NIS2 betroffen.
Die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Recht (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz NIS2UmsuCG) muss bis zur Umsetzung des Gesetzes erfolgen. Der aktuelle Entwurf ist beim BMI einsehbar.
Änderungen nach nationaler Umsetzung des Gesetzes
Experten schätzen, das die Verabschiedung als Gesetz entweder zum 1.1.2025 erfolgt, oder aber schon nach der Sommerpause des Bundesrates zum Oktober 2024. Das BSI spricht dann von einer Toleranzzeit von drei Monaten, in denen eine Registrierung nachgeholt werden kann. Derzeit kann man sich beim BSI aber nur für KRITIS1 (besonders wichtige Unternehmen) registrieren. Die genaue Verfahrensweise, wie es endgültig sein wird, ist abzuwarten.
Das BSI schreibt dazu: "[...] Bitte beachten Sie dazu aus den FAQ zu NIS2 (https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2-faq) die Antwort zur Frage „Mein Unternehmen erfüllt die Kritierien, um als besonders wichtige (essential entities) oder KRITIS-Betreiber oder wichtige Einrichtung (important entities) zu gelten. Welche Pflichten sind zu erfüllen?“ Hier insbesondere der Hinweis: „Zu den exakten Regelungen eines zukünftigen BSI-Gesetzes kann erst nach Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU und Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Auskunft gegeben werden. Nach Verabschiedung eines geänderten BSI-Gesetzes zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU wird das BSI konkrete Hinweise zu den einzelnen Pflichten und Maßnahmen geben.“
Wer ist betroffen?
Zählt deren Branche zur kritischen Infrastruktur, sind auch Kleinunternehmen betroffen. Neu ist, dass auch für andere Geschäftszwecke Unternehmen, die mehr als 50 Personen beschäftigen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR übersteigt, unter die NIS2 fallen. Neu ist auch die Unterscheidung von "wesentlichen" (wie bisher KRITIS mit erweiterten Kriterien) und "wichtigen" Unternehmen. Die Einstufung hat Einfluss auf die Höhe der Bußgelder.
[] mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. [] einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanz von über 10 Mio. Euro. [] oder (KRITIS) einem Jahresumsatz >50 mio und einer Jahresbilanz von über 43 mio.
Das #BSI hat im Juli 2024 ein vorläufiges (vorbehaltlich Änderungen bei Gesetzeslegung) Prüf-Tool – veröffentlicht, mit dem Sie ermitteln können, in welchen Bereich und Kreis Sie im Rahmen NIS2 betroffen sind
Weitere Schritte
#Wichtig - da zu erwarten ist, dass die EU-Richtlinie weitgehend unverändert in deutsches Recht umgesetzt wird, prüfen Sie, anhand der Richtlinie, ob Sie zu den Betroffenen gehören, indem Sie in der Richtlinie nachlesen, ob die genannten Kriterien für Sie zutreffen.
Wenn ja, ist die Vorgehensweise leider nicht geregelt, da in der Richtlinie (ähnlich wie bei der DSGVO) keine konkreten Maßnahmen beschrieben sind, die man anhand einer zu erstellenden Checkliste abarbeiten oder prüfen kann.
Dennoch müssen bei den genannten Anforderungen mindestens ausgewählte Themen der BSI Grundschutz-Standards 200-1 und -2 UND eine Risikoanalyse mit Notfallplan (BSI-Standards 200-3 und -4) betrachtet und dokumentiert sein.
Bei genossenschaftlich geprüften Unternehmen kommen dann noch die ISA DE 315 (Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer) dazu. Die Pflichten umfassen somit technische (auf dem aktuellen Stand der Technik) und organisatorische Maßnahmen (Awareness-Schulungen), ein Reporting (Meldung von Verstößen ähnlich der DSGVO) und Verhaltensregeln im Fehlerfall.
Darüber hinaus müssen regelmäßige Audits sicherstellen, dass die Maßnahmen erfüllt sind. Man geht im "best practice" von jährlichen Audits aus.
Zusätzlich ist von einem Meldesystem (MDR) die Rede. Meldungen von Vorfällen an BSI und die Meldebehörden können manuell, müssen aber im Rahmen der gesetzten Fristen kurzfristig erfolgen. Einige Drittanbieter wie die Telekom bieten auch ein MDR-System in der Cloud an, das Vorfälle erkennen und Meldungen automatisieren soll.
Registrierung im BSI Meldeportal
Während sich derzeit nur KRITIS Unternehmen im Meldeportal registrieren müssen, ist zu erwarten, dass auch der erweiterte Kreis unter NIS2 innerhalb von 24 Stunden eine Erstmeldung abgeben muss und innerhalb von 72 Stunden die Meldung. Dazu wird man sich in einem BSI-Portal registrieren müssen. Genauere Details wird das BSI nach Verabschiedung des Gesetzes bekannt geben.
Checkliste des BSI
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Checkliste, was zu tun ist, veröffentlicht:
Beispiele für Verstöße
Internetzugang durch eine Firewall der ersten Generation oder nur einen Router
keine 2-Faktor-Authentifizierung für administrativen Zugriff auf Online- und Clouddienste und/oder Webseiten, auf denen Geld bewegt wird
Personal ist nicht Umgang mit IT-Risiken (nachweislich) geschult
kein Konzept im Umgang mit Ransomware und Verschlüsselungsschadsoftware
Kein Meldewesen bei erkannten Vorfällen
Fazit
Ähnlich wie 2018 bei der DSGVO gilt auch hier. Lassen Sie sich von Ihrem Fachanwalt beraten. Der hier erstellte Artikel dient nur zu Ihrer Information und stellt eine Möglichkeit dar, einen Mindestschutz zu erreichen. Erst mit Verabschiedung des Gesetzes wird NIS2 in deutsches Recht umgesetzt, jeder sollte sich aber schon jetzt Gedanken zur Umsetzung machen.
Unabhängig davon, ob Sie unter die genannten Unternehmen fallen, sind die Erfüllung wichtiger Themen aus dem BSI Grundschutz und der Notfallplan auch für kleinere Unternehmen bei Mängeln häufig Grund von Versicherungen, die Leistungen im Schadenfall zu kürzen. Auch Ratings von Banken bei der Kreditvergabe sind davon abhängig.
KI – Bard – kann der was?
Internet · 17.07.2023
Nachdem vermehrt Unternehmen auf "Künstliche Intelligenz", kurz #KI setzen, startet auch #Google nach anfänglichen Herausforderungen mit der EU-DSGVO seinen Text-Bot namens "BARD" mit der Browser-App "bard.google.com". Man bezeichnet die Beta als "Experiment".
Der Name erinnert an die gleichnamige Animationsfigur mit "t" am Ende (aka. Ay Caramba). In dem Fall kann der Bot dann aber nur Unsinn und Streiche im Kopf haben...
Möglich ist auch die Herleitung aus Asterix Comics, wo der Barde Troubardix aber auch nichts kann und daher immer am Ende an den Baum gefesselt wird.
Dann gibt es noch ein Computerspiel, "Bard's tale", was auch hergenommen werden kann.
Erste Gehversuche
Bleiben wir mal bei Asterix und testen das Musikgeschick, indem wir uns einen Werbesong für eine Warenwirtschaft komponieren lassen. Das Ergebnis
geht schon mal, allerdings lassen sich die geschriebenen Zeilen nicht wirklich in Reinform für Strophe und Refrain bringen - selbst in einer RAP-Version fehlt der gewisse Flow.
Bewerbungen schreiben kann er nicht - es kommt immer die Antwort "kann ich nicht, ich bin kein {Jobname}
Vielleicht kann der ja was mit Artikeln? - Ja! Kundenreferenzen zu einem Artikel als Werbetext funktioniert wieder ausgesprochen gut. Ich hoffe, es wird nicht für Fake-Bewertungen missbraucht.
Kalkammonsalpeter (KAS) ist ein Stickstoffdünger, der aus Ammoniak und Kohlendioxid hergestellt wird. Er ist ein beliebter Dünger für Landwirte, da er leicht zu handhaben und zu verteilen ist und eine gute Stickstoffquelle für Pflanzen bietet.
KAS ist ein granulierter Dünger, der in verschiedenen Korngrößen erhältlich ist. Er kann im Frühjahr, Sommer und Herbst ausgebracht werden. Die ideale Ausbringungszeit hängt von der Kulturpflanze und dem Boden ab.
KAS enthält 27 % Stickstoff, der in einer 1:1-Mischung aus Ammoniumnitrat und Ammoniumcarbamat vorliegt. Diese Form des Stickstoffs ist für Pflanzen leicht verfügbar und wird schnell von ihnen aufgenommen.
KAS ist ein guter Dünger für eine Vielzahl von Kulturpflanzen, darunter Getreide, Gemüse, Obst und Zierpflanzen. Er kann auch zur Verbesserung der Bodenqualität verwendet werden.
KAS ist ein kostengünstiger Dünger, der ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Er ist eine gute Wahl für Landwirte, die nach einem leistungsstarken und vielseitigen Dünger für ihre Pflanzen suchen.
Als Landwirt habe ich seit vielen Jahren gute Erfahrungen mit KAS gemacht. Er ist ein zuverlässiger und preiswerter Dünger, der meine Pflanzen gut versorgt. Ich würde KAS jedem Landwirt empfehlen, der nach einem guten Dünger für seine Pflanzen sucht.
Hier sind einige zusätzliche Vorteile von KAS:
Er ist einfach zu handhaben und zu verteilen.
Er enthält eine gute Menge Stickstoff, die für Pflanzen wichtig ist.
Er ist preiswert.
Er ist eine gute Wahl für eine Vielzahl von Kulturpflanzen.
Wenn Sie nach einem guten Dünger für Ihre Pflanzen suchen, würde ich KAS empfehlen.
"Schreibe eine Artikelbeschreibung zu Kalkammonsalpeter aus der Sicht eines Landwirts"
Fazit
Bilder kann Bard nicht erstellen, es handelt sich um einen reinen Text-Bot. Bei der Verfeinerung von Texten und als Marketing-Unterstützung hat der "Säugling" unter den KIs schon auch in deutsch ausbaufähiges Wissen. Microsoft setzt mit dem KI-Kopiloten auf mindestens 10 Jahre Wissensvorsprung von OPENAI ein, hat damit - entgegen der sonst üblichen Praxis mal die Nase weit vorn. Bleibt zu hoffen, dass die KI auch weiterhin nicht nur in Premium-Modellen nutzbar ist, sondern dass es wie bei Teams auch eine free und eine Standard-Version geben wird.
WordPress und PHP Support
Internet · 16.07.2023
Viele große Provider wie IONOS und STRATO, all-inkl.com bieten im Web-Hosting die Möglichkeit, als Content Management-System Wordpress einzusetzen. Wer diese Plattform einsetzt, muss darauf achten, dass nicht nur Wordpress und die installierten Themes und Plugins auf dem aktuellen Stand sind (das lässt sich bei unterstützten Plugins weitgehend automatisieren), sondern dass auch die eingesetzte PHP Version noch im offiziellen Support ist. Endet hier der Support-Zeitraum und man setzt die Version weiterhin ein, nehmen die meisten Provider eine hohe monatliche Service-Gebühr zusätzlich - da der Support für Sicherheitsupdates dieser alten Versionen auch bei PHP Geld kostet.
Achten Sie darauf, dass Sie immer eine aktuelle PHP Version einsetzen. Support-Ende für Version 8.0 ist bereits Anfang Dezember 2023! Für Version 8.1 ein Jahr später und für Version 8.2 in gut 2 Jahren (Dez 2025). Stellen Sie Version PHP 8.2 in der Oberfläche Ihres Providers ein und prüfen, ob Ihre Designs und Plugin keine Fehler auswerfen.
Stellen Sie die Datenbank von (Oracle) MYSQL auf die quelloffene MariaDB um. Diese wird häufiger aktualisiert und hat mehr kostenlose Möglichkeiten.
Prüfen Sie, ob Ihre Designs und Plugins noch aktuelle Updates erhalten. Das funktioniert am einfachsten mit dem kostenlosen Plugin "Plugin-Report". Für das Design (Theme) bitte auf der Theme-Website in wordpress.org nachsehen, wann hier das letzte Update war und ob es frei von Warnungen ist.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, regelmäßig im Portal Ihres Web-Hosters nachzuschauen. So fordern die meisten Provider Sie aktuell auf (sofern diese noch nicht vorhanden ist), eine AVV zu schließen, die nach DSGVO vorgeschrieben ist. Diese sollte unbedingt abgeschlossen sein, um Bußgelder zu vermeiden.
Patchday Juli – eine Lücke bleibt
Microsoft · 13.07.2023
Wie üblich, hat Microsoft für seine unterstützten Betriebssysteme und für Office am Dienstag Sicherheitslücken geschlossen. Wer also für Office und Windows die Updates zeitnah installiert, ist sicherer unterwegs. Für die Server müssen laut Richtlinien von BSI und Versicherungen die Patches innerhalb von 7 Tagen installiert sein, ansonsten drohen Kürzungen bei Versicherungsleistungen.
Eine entdeckte Lücke in Office, die bereits ausgenutzt wird, bleibt aber noch ungepatcht: (CVE-2023-36884, CVSS 8.3, hoch). Hierbei kann beim Öffnen eines präparierten Dokuments durch Mitarbeitende Schadcode eingeschleust werden.
Mindestens eine Bande russischer Krimineller nutzt die Lücke bereits in großem Stil aus. Wie Microsoft verlautbart, schützt der Microsoft 365 Defender für Business vor den Attacken. Wer also M365 Business Premium und den enthaltenen Defender für Business einsetzt oder den Defender für Business Plan aktiviert hat, ist sicherer.
#Wichtig - Ein Workaround soll zusätzliche Sicherheit für alle noch unterstützten Office-Versionen bieten:
Windows Registry Editor Version 5.00
[Computer\HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Policies\Microsoft\Internet Explorer\Main\FeatureControl\FEATURE_BLOCK_CROSS_PROTOCOL_FILE_NAVIGATION]
"Excel.exe"=dword:00000001
"Graph.exe"=dword:00000001
"MSAccess.exe"=dword:00000001
"MsPub.exe"=dword:00000001
"PowerPnt.exe"=dword:00000001
"Visio.exe"=dword:00000001
"WinProj.exe"=dword:00000001
"WinWord.exe"=dword:00000001
"Wordpad.exe"=dword:00000001
Da auch Wordpad (Bestandteil von Windows und Windows Server) auftaucht, ist es ratsam den key generell auf alle Systeme auszurollen, da auch damit Word-Dokumente geöffnet werden können.
SPAM in Briefform – IT-Sicherheit
Sicherheit · 12.07.2023
obwohl diese Art der Werbung auch in Briefform schon länger nicht mehr zulässig ist, versucht eine "Firma" aus Darmstadt immer noch Kunden zu verunsichern.
An die Adresse c/o Geschäftsführung und mit der Anrede Sehr geehrte Geschäftsführung - die schon auf den ersten Eindruck auf einen SPAM-Roboter hindeutet (wer eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen unterhält, kennt den Geschäftsführer beim Namen). In der Adresszeile wird die deutsche Flagge angedruckt, was auch offiziellen Charakter haben soll.
In den nächsten Zeilen liest der SPAM-Roboter die DNS-Einträge des Unternehmens aus und erweckt den Eindruck, dass beispielsweise die Internetseiten öffentlich zu präsentieren ein Risiko darstellt.
Danach wird die "Geschäftsführung" aufgefordert, Kontakt aufzunehmen, um das detaillierte Ergebnis anzufragen.
Dieses Roboter-Schreiben gehört sofort in die Ablage P!
Ungeachtet des Schreibens sollte jedes Unternehmen dennoch den BSI Grundschutz erfüllen und regelmäßig testieren lassen. Dazu gehören auch Firewalls / VPN-Endpunkte der aktuellen Generation und bei Cloud-Einsatz eine CloudGen Firewall.
Bildbearbeitung mit KI
Unterhaltung · 10.07.2023
In den Beta-Versionen von Adobe Photoshop gibt es einen Filter, mit dem man ein Bild durch "generative KI" Bilder breiter machen kann. Möchte man beispielsweise aus einem Bild im Full-HD-Format ein Website-Banner machen (beispielsweise in 1400x200px), wirkt das Bild in der Darstellung mit herkömmlichen Mitteln (Resize) verzerrt.
Praktischer ist es, wenn man das Bild in die Mitte des geplanten Banners legt und dann rechts und links auffüllen lässt, ohne das am Bild etwas verzerrt wird. Das kann der #KI "Generative Fill" Filter.
Der Haken dabei: Nicht jeder hat Photoshop UND ist auch noch im Beta-Programm angemeldet. Nach Release des Filters wird dieser voraussichtlich nicht im Creative Abonnement enthalten sein.
Wer die Funktion nicht häufig nutzt, kann mit der kostenlosen Version von clipdrop.co/uncrop 1x pro Tag oder mit der kostenlosen Registrierung auf der Website (eine E-Mail-Adresse reicht, auch Wegwerf-E-Mails werden (noch) akzeptiert) mehrere Bilder am Tag mit KI breit machen:
Die Resultate können nützlich, aber auch lustig ein. Ich habe mal ein KI-Bild aus dem Skype Bing-Chat ins Banner-Format umgewandelt:
Outlook – testen Sie das neue Outlook – Nein
Office · 30.06.2023
Derzeit erscheint in der Microsoft 365 #Outlook Desktop App oben rechts der Hinweis mit einem Schieberegler "Testen Sie das neue Outlook". Die Meldung ist so unglücklich platziert, dass man beim Minimieren des Outlook-Fensters leicht den Schieberegler aktiviert.
Die Folge: Aus dem Store wird die neue Outlook App heruntergeladen und als Standardprogramm für E-Mails eingetragen. Diese App ist nichts anderes als ein App-Fenster, wo im Browser unter Zuhilfenahme der Edge Webview2 Runtime (diese muss installiert sein) OWA aufgerufen wird.
Auch aktuell bietet OWA bei weitem noch nicht die Funktionen und den Bedienkomfort wie die Desktop App. So sind beim Bedienen des Kalenders deutlich mehr Mausklicks notwendig um z. B. einen vorhandenen Termin zu bearbeiten oder Flags zu setzen, die bei der Desktop App direkt im Ribbon Menü mit einem Klick erreichbar sind. Auch das Verändern und Verschieben von Terminen mit der Maus ist schwerfälliger in der Browserdarstellung und funktioniert mehr schlecht als recht.
Zudem werden nur Microsoft 365 Konten (bisher) unterstützt. Es gibt aber zahlreiche Kunden, die noch ein Google-Konto oder Post bei einem anderen Provider per IMAP mit abfragen müssen (meist historisch bedingt, aber notwendig).
Abhilfen: Wenn Sie die neue App bereits versehentlich aktiviert haben, müssen Sie den Schieber wieder ausschalten, die Store-App auf Ihrem Rechner deinstallieren und bei Standard-Apps die Outlook Desktop App wieder aktivieren.
#Erfreulich – zum Glück gibt es einen Registry-Schlüssel, den Admins auch per GPO ausrollen können, der die lästige Werbung für die minderwertige App entfernt (Für diejenigen, die mit User-Rechten arbeiten und den Registry-key lokal ausführen müssen – bitte den Registy Ast beginnen lassen mit Users und der SID des Benutzers für den das gelten soll. Dann mit Elevated rights Regedit aufrufen und den veränderten Key ausführen):
Windows Registry Editor Version 5.00
[HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Office\16.0\Outlook\Options\General]
"HideNewOutlookToggle"=dword:00000001
oder [HKEY_USERS\S-1-5-21-222222222-2222222222-2222222222-1153\SOFTWARE\...
End of Life vieler Produkte – Zeitleiste
Software · 22.06.2023
Wer wissen möchte, wann die eingesetzten Produkt-Versionen keinen Support oder - #wichtig - keine Sicherheitsupdates mehr bekommen, dem sei die folgende Seite empfohlen, die alle End-Daten in einer farblich gestalteten Oberfläche übersichtlich darstellt. Tipp: Windows und Office sind unter 'M' wie Microsoft zu finden:
Für die wichtigsten Produkte haben wir für Sie diese Zeitleiste zusammengestellt:
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