Bereits im Mai 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof beschlossen, eine Verpflichtung zur #Zeiterfassung für Unternehmen einzuführen. Im September 2022 stützte das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung, indem zur Zeiterfassungs-Pflicht ein eigenes Urteil aussprach. Grundsätzlich besteht die Pflicht also schon ab 2019, wurde aber jetzt erst in nationales Recht umgesetzt. Viele von Ihnen setzen Software oder Web-Lösungen (und…
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Nach der Entscheidung des BAG vom 13.09.2022, ist nun die gesamte Arbeitszeit für alle Arbeitsverhältnisse aufzuzeichnen: Aufzeichnungspflicht: das Zeiterfassungssystem darf sich nicht darauf beschränken, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (einschließlich der Überstunden) lediglich zu erheben