Inhaltsverzeichnis
  1. Temperatur in Server- und Technikräumen 2 - 3
  2. NIS2 - Sicherheits-Richtlinie ab Okt 2024 4 - 8
  3. BSI Tipps nicht nur vor dem Urlaub 9

Temperatur in Server- und Technikräumen

Die #Temperatur im Serverschrank nicht außerhalb des Temperaturbereichs von 18°C bis 24°C liegen.
Auch wenn moderne Server ein verbessertes Abwärmekonzept (wie FUJITSU Cool-Safe) haben, sind nicht alle anderen technischen Geräte immer auf dem neusten Stand, sondern bis zu 6 Jahre alt (oder sogar älter).

Daher sind Server-Hersteller-Empfehlungen, die Server bei 25-27 °C zu betreiben, mit Vorsicht zu betrachten.

Das #BSI empfiehlt keine konkreten Werte, schreibt aber, dass ausreichend Kühlleistung gemessen an der Wärmeleistung der Server vorhanden sein muss, um sicheren Dauerbetrieb der Geräte zu erreichen.
Die Luftfeuchtigkeit sollte bei etwa 45-55% liegen.

Aus Energie-Effizienz-Gründen haben sich de Werte 22°C bei 50% relativer Luftfeuchte etabliert.

Bei dieser Temperatur (messbar und dokumentiert als "Ambient" im FUJIUSU IRMC oder HP ILO) arbeiten Netzwerkgeräte optimal und haben eine lange Lebensdauer.
(Hintergrund: Muss mehr warme Abluft von den elektronischen Komponenten abgeführt werden, drehen die Lüfter mit bis zu Maximaldrehzahl. Vergleichbar mit einem Turbolader im Auto, der ständig unter Vollast läuft und daher schneller defekt ist.

Elektronische Geräte erzeugen Wärme. Sofern die Wärmeableitung nicht ausreicht und die Luft nicht entweichen kann, sondern sich im Schrank staut, kann es zur Überhitzung kommen. Die Temperatur hat einen direkten Einfluss auf die Leistung und Zuverlässigkeit Ihres Servers und anderer Netzwerkgeräte wie Telefonanlagen, Switches, Router, USV).

Zu hohe Temperaturen können zu Störungen und Ausfällen führen. Eine Temperatur ab 30°C verdoppelt die Ausfallrate. Und ab 40°C ist die Gefahr 4-mal so groß. Zudem können hohe Temperaturen dauerhafte Schäden an den Geräten verursachen.


NIS2 - Sicherheits-Richtlinie ab Okt 2024

Die #NIS2 ist Nachfolger der NIS1 EU-Richtlinie und betrifft die Anforderung, gewisse IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen, da ansonsten empfindliche Bußgelder verhängt werden.

Während die derzeit in deutsches Recht umgesetzte NIS1 nur große Unternehmen und Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen betraf, ist NIS2 auch auf mittelständische und kleine Unternehmen ausgeweitet.

#Wichtig - So ist ein mittelständischer Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitern oder/und 10 mio Euro Bilanzsumme, der Lebensmittel produziert oder damit handelt oder mit Chemikalien (z.B. Pflanzenschutz) handelt, von der NIS2 betroffen.

Die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Recht (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz NIS2UmsuCG) muss bis zur Umsetzung des Gesetzes erfolgen. Der aktuelle Entwurf ist beim BMI einsehbar.

Änderungen nach nationaler Umsetzung des Gesetzes

Experten schätzen, das die Verabschiedung als Gesetz entweder zum 1.1.2025 erfolgt, oder aber schon nach der Sommerpause des Bundesrates zum Oktober 2024. Das BSI spricht dann von einer Toleranzzeit von drei Monaten, in denen eine Registrierung nachgeholt werden kann. Derzeit kann man sich beim BSI aber nur für KRITIS1 (besonders wichtige Unternehmen) registrieren. Die genaue Verfahrensweise, wie es endgültig sein wird, ist abzuwarten.

Das BSI schreibt dazu: "[...] Bitte beachten Sie dazu aus den FAQ zu NIS2 (https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2-faq) die Antwort zur Frage „Mein Unternehmen erfüllt die Kritierien, um als besonders wichtige (essential entities) oder KRITIS-Betreiber oder wichtige Einrichtung (important entities) zu gelten. Welche Pflichten sind zu erfüllen?“ Hier insbesondere der Hinweis: „Zu den exakten Regelungen eines zukünftigen BSI-Gesetzes kann erst nach Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU und Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Auskunft gegeben werden. Nach Verabschiedung eines geänderten BSI-Gesetzes zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie der EU wird das BSI konkrete Hinweise zu den einzelnen Pflichten und Maßnahmen geben.“

Wer ist betroffen?

Zählt deren Branche zur kritischen Infrastruktur, sind auch Kleinunternehmen betroffen. Neu ist, dass auch für andere Geschäftszwecke Unternehmen, die mehr als 50 Personen beschäftigen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR übersteigt, unter die NIS2 fallen. Neu ist auch die Unterscheidung von "wesentlichen" (wie bisher KRITIS mit erweiterten Kriterien) und "wichtigen" Unternehmen. Die Einstufung hat Einfluss auf die Höhe der Bußgelder.

[] mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
[] einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanz von über 10 Mio. Euro.
[] oder (KRITIS)
einem Jahresumsatz >50 mio und einer Jahresbilanz von über 43 mio.

und einer Tätigkeit aus den Folgenden:

[] Herstellung, Produktion und Vertrieb von Chemikalien.
[] Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -Vertrieb.
[] Energie (Elektrizität, Fernwärme, Erdöl, Erdgas, Wasserstoff).
[] Produktion (Herstellung von Medizinprodukten, Maschinen, Fahrzeugen).
[] Gesundheit (Gesundheitsdienstleister, EU Labore, Medizinforschung, Pharmazeutik, Medizingeräte).
[] Transport (Luftverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt, Straßenverkehr).
[] Bankwesen (Kreditinstitute).
[] Finanzmarktinfrastruktur (Handelsplätze).
[] Digitale Infrastruktur (Internet-Knoten, Cloud Provider, Rechenzentren, Elektronische Kommunikation).
[] Digitale Anbieter (Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke).
[] Post- und Kurierdienste.
[] Forschung.
[] Weltraum (Bodeninfrastruktur).
[] Öffentliche Verwaltungen.
[] Trinkwasser (Wasserversorgung).
[] Abwässer (Abwasserentsorgung).
[] Abfallwirtschaft (Abfallbewirtschaftung).

Was ist zu tun?

BSI Betroffenheit prüfen

Das #BSI hat im Juli 2024 ein vorläufiges (vorbehaltlich Änderungen bei Gesetzeslegung) Prüf-Tool – veröffentlicht, mit dem Sie ermitteln können, in welchen Bereich und Kreis Sie im Rahmen NIS2 betroffen sind

[linkbutton link="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung.html?nn=1116326#Pruefung" label="BSI Prüf-Tool Stand Juli 2024"]

Weitere Schritte

#Wichtig - da zu erwarten ist, dass die EU-Richtlinie weitgehend unverändert in deutsches Recht umgesetzt wird, prüfen Sie, anhand der Richtlinie, ob Sie zu den Betroffenen gehören, indem Sie in der Richtlinie nachlesen, ob die genannten Kriterien für Sie zutreffen.

Wenn ja, ist die Vorgehensweise leider nicht geregelt, da in der Richtlinie (ähnlich wie bei der DSGVO) keine konkreten Maßnahmen beschrieben sind, die man anhand einer zu erstellenden Checkliste abarbeiten oder prüfen kann.

Dennoch müssen bei den genannten Anforderungen mindestens ausgewählte Themen der BSI Grundschutz-Standards 200-1 und -2 UND eine Risikoanalyse mit Notfallplan (BSI-Standards 200-3 und -4) betrachtet und dokumentiert sein.

Bei genossenschaftlich geprüften Unternehmen kommen dann noch die ISA DE 315 (Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer) dazu. Die Pflichten umfassen somit technische (auf dem aktuellen Stand der Technik) und organisatorische Maßnahmen (Awareness-Schulungen), ein Reporting (Meldung von Verstößen ähnlich der DSGVO) und Verhaltensregeln im Fehlerfall.

Darüber hinaus müssen regelmäßige Audits sicherstellen, dass die Maßnahmen erfüllt sind. Man geht im "best practice" von jährlichen Audits aus.

Zusätzlich ist von einem Meldesystem (MDR) die Rede. Meldungen von Vorfällen an BSI und die Meldebehörden können manuell, müssen aber im Rahmen der gesetzten Fristen kurzfristig erfolgen. Einige Drittanbieter wie die Telekom bieten auch ein MDR-System in der Cloud an, das Vorfälle erkennen und Meldungen automatisieren soll.

Registrierung im BSI Meldeportal

Während sich derzeit nur KRITIS Unternehmen im Meldeportal registrieren müssen, ist zu erwarten, dass auch der erweiterte Kreis unter NIS2 innerhalb von 24 Stunden eine Erstmeldung abgeben muss und innerhalb von 72 Stunden die Meldung. Dazu wird man sich in einem BSI-Portal registrieren müssen. Genauere Details wird das BSI nach Verabschiedung des Gesetzes bekannt geben.

Checkliste des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Checkliste, was zu tun ist, veröffentlicht:

[linkbutton link="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-was-tun/NIS-2-was-tun_node.html" label="Checkliste zur Vorgehensweise vom BSI"]

Beispiele für Verstöße

  • Internetzugang durch eine Firewall der ersten Generation oder nur einen Router
  • keine 2-Faktor-Authentifizierung für administrativen Zugriff auf Online- und Clouddienste und/oder Webseiten, auf denen Geld bewegt wird
  • Personal ist nicht Umgang mit IT-Risiken (nachweislich) geschult
  • kein Konzept im Umgang mit Ransomware und Verschlüsselungsschadsoftware
  • Kein Meldewesen bei erkannten Vorfällen

Fazit

Ähnlich wie 2018 bei der DSGVO gilt auch hier. Lassen Sie sich von Ihrem Fachanwalt beraten. Der hier erstellte Artikel dient nur zu Ihrer Information und stellt eine Möglichkeit dar, einen Mindestschutz zu erreichen. Erst mit Verabschiedung des Gesetzes wird NIS2 in deutsches Recht umgesetzt, jeder sollte sich aber schon jetzt Gedanken zur Umsetzung machen.

Unabhängig davon, ob Sie unter die genannten Unternehmen fallen, sind die Erfüllung wichtiger Themen aus dem BSI Grundschutz und der Notfallplan auch für kleinere Unternehmen bei Mängeln häufig Grund von Versicherungen, die Leistungen im Schadenfall zu kürzen. Auch Ratings von Banken bei der Kreditvergabe sind davon abhängig.


BSI Tipps nicht nur vor dem Urlaub

In einem aktuellen Twitter-Post gibt das Bundesamt für #Sicherheit in der Informationstechnik, kurz #BSI Tipps zur Vorbereitung der digitalen und social Umgebung vor dem Urlaub:

In einem aktuellen Twitter-Post gibt das Bundesamt für #Sicherheit in der Informationstechnik, kurz #BSI Tipps zur Vorbereitung der digitalen und social Umgebung vor dem Urlaub:

Zitat: "Überprüft die Privatsphäre-Einstellungen eurer Social-Media-Accounts
Schaltet Standortinformationen nur ein, wenn ihr sie braucht
Macht ein Backup eurer Daten und speichert eine Kopie auf einem externen Datenträger
Schützt elektronische Geräte mit einem sicheren Passwort oder PIN-Code
Installiert alle Updates auf euren Geräten"

https://twitter.com/BSI_Bund

Diese Empfehlungen kann man nicht nur vor den Ferien beherzigen, sondern grundsätzlich. Da es eher selten vorkommt oder unerwünscht ist, den Laptop mit in den Urlaub zu nehmen und das "Dienstabteil" im Handy geschlossen/inaktiv sein sollte, werden dienstliche Telefone bei erlaubter privater Nutzung gern verwendet.

Gerade hier sollte die Sicherheit auch ganz oben angesiedelt sein. Denn obwohl in den meisten Fällen die Datenbereiche strikt getrennt sind, ist dennoch die Hardware bei einem Angriff kompromittiert und private Daten verloren.

Für Ihre Mitarbeitenden hat die Redaktion ein kleines Quiz zur Selbsteinschätzung vorbereitet. Hier können sie sich selbst testen, wie gut und sicher sie mit dem Thema umgehehen.