Re-Imaging-Recht beinhaltet weiterhin KEIN Upgrade


Wie Sie in den PURs (Product Use Rights) nachlesen können, ist das Re-Imaging-Recht das Recht, eine Neuinstallation eines oder mehrerer Rechner unter Verwendung des Volumen-Lizenz-Datenträgers und Schlüssels DERSELBEN Version, Edition und Sprache der im Volumenlizenz-Vertrag bezogenen einen Volumenlizenz durchzuführen. In den PUR beinhaltet das RE-Imaging-Recht KEIN Upgraderecht! Die Lizenz BLEIBT nach dem Re-Imaging weiterhin die OEM-Lizenz des Rechners. Im Klartext: Wenn Sie ein Re-Imaging durchführen, haben alle Rechner nach wie vor eine Windows 7 Pro OEM Lizenz! Die Rechner für das bis 29.7.2016 befristete, kostenlose Upgrade MÜSSEN VOR dem Stichtag auf Windows 10-Basis aktiviert werden (Upgrade oder Neu-Installation mit dem Windows 7 OEM-Schlüssel). Die Aktivierung wird auf den Microsoft-Servern gerätebasiert gespeichert. Nach Upgrade der Windows 7 OEM-Lizenz vor dem Stichtag kann der Volumendatenträger und Schlüssel für Re-Imaging verwendet werden. (Post ID:1017)

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