Copilot – Bilderkennung
Ein weiterer Anwendungsfall für die KI aka. Microsoft #Copilot ist die Erkennung von Bildinhalten. Mit Speisen funktioniert das zwar in den meisten Fällen nicht (obwohl Zanderfilet an der Hautmaserung leicht zu identifizieren ist und auch Garnelen leicht erkennbar sind), versuchen wir es mal mit aktuellen Automodellen. Ich habe in Showroom das neue CLE-Coupe (von vorne und hinten) und einen Maybach fotografiert, die Bilder in der Microsoft Copilot Seitenleiste hochgeladen und gefragt, um welches Auto es sich handelt... Nach einem EPIC Fail - Der CLE von vorne wird als Porsche Cayenne SUV erkannt, ist die Erkennung von hinten besser trainiert (obwohl das Coupe von hinten Ähnlichkeit mit dem 911er hat). Den Maybach kennt Sydney (aka. Copilot:ininende) dann auch direkt von vorn: Das soll Sie aber nicht davon abhalten, die Bildidentifizierung auch mal auszuprobieren. Gerade im technischen Großhandel eine Artikelbeschreibung anhand eines Fotos zu bekommen oder im Gartenmarkt kann es auch ohne die PlantNet App und deren Community hilfreich sein, Pflanzen zu identifizieren. Microsoft Copilot im Enterprise Plan
erstes Bild
Kategoriebild
Wintergeschichten aus der IT
ChatGPT 4.0 (Enterprise) hat viel gelernt und verwendet aktuelle Datenbestände. Es (oder Sie oder er - je nachdem was Sydney ist) kann nun noch viel besser Geschichten erzählen, wenn man eine einzeilige Vorgabe über die Charaktere und die grobe Handlung vorgibt... Kurzgeschichte Syskos #Podcast zur Geschichte für unterwegs Es war ein kalter und verschneiter Tag im Dezember. Der Braunbär, der Chef der IT-Abteilung war, hatte beschlossen, seinen Mitarbeitern eine besondere Schulung zu geben. Er wollte sie zu Systemkoordinatoren ausbilden, die in der Lage sind, komplexe Netzwerke zu verwalten und zu optimieren. Er hatte ein großes Zelt aufgestellt, in dem er mehrere Computer, Monitore und Kabel installiert hatte. Er lud seine Mitarbeiter, die roten Pandas und die Pandas, zu dem Zelt ein und erklärte ihnen die Grundlagen der Systemkoordination. Die roten Pandas und die Pandas waren sehr interessiert und neugierig. Sie stellten viele Fragen und versuchten, die Anweisungen des Braunbären zu befolgen. Der Braunbär war geduldig und freundlich. Er lobte ihre Fortschritte und gab ihnen Tipps und Ratschläge. Er zeigte ihnen, wie sie die Leistung der Systeme überwachen, Probleme diagnostizieren und beheben, Sicherheitsmaßnahmen implementieren und Daten sichern konnten. Er ermutigte sie, kreativ und innovativ zu sein und ihre eigenen Lösungen zu finden. Die Schulung dauerte mehrere Stunden. Die roten Pandas und die Pandas lernten viel und hatten Spaß. Sie fühlten sich stolz und selbstbewusst. Sie dankten dem Braunbären für seine großartige Lehre und seine Großzügigkeit. Der Braunbär war ebenfalls zufrieden und glücklich. Er war stolz auf seine Mitarbeiter und ihre Leistungen.…
erstes Bild
Kategoriebild
CISCO WAP 4410N WLAN-Accesspoint PoE, Gigabit Ethernet, n-Standard
Unterstützt Anwendungen mit hoher Bandbreite mit dem 802.11n-Standard, abwärtskompatibel mit Geräten des Typs 802.11b und g. Verbindung mit Power over Ethernet-Geräten, vereinfacht die Installation und macht externe Netzteile überflüssig (Netzteil im Lieferumfang). Schützt Unternehmensinformationen mit erweiterter Sicherheit, einschließlich Erkennung nicht berechtigter Zugangspunkte, erweiterter Verschlüsselung und Filter zur Zugangsauswahl. Einfachere Installation und Konfiguration über leicht zu bedienende Web-Benutzeroberfläche. Draft IEEE 802.11n, IEEE 802.11g, IEEE 802.11b, IEEE 802.3, IEEE 802.3u, IEEE 802.3af (Power over Ethernet), 802.1x Sicherheitsauthentifizierung), 802.11i-Sicherheit WPA/WPA2, WMM, Unterstützt 802.1q – bis zu 4 VLANs, Verschlüsselungen: WPA2-PSK, WPA-ENT, WPA2-ENT, aktuelle Firmware 2.0.7.8. Status: gebraucht.
Kategoriebild
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG Herausgeber:PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions Adresse, Kontakt:Auf der Worth 4, 59192 BergkamenTelefon: +49 2307 299607, Telefax: +49 2307 299765E-Mail: wm453ail@pbcs.de (entfernen Sie bitte die Zahl aus der Adresse) Geschäftsführung:Patrick BärenfängerSitz: Bergkamen, Gewerbeanmeldung nach §14 GewO durch Stadt Bergkamen am 21.05.1993Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE158644601Steuer-Referenz: auf unserer Geschäftskorrespondenz Verantwortlich:Patrick Bärenfänger Gültigkeit für folgende Seiten:(WP) pbcs.de , baerenfaenger.com , shop.pbcs.de , bilder.pbcs.de , files.pbcs.de , wp.pbcs.de(Redirects) tec.iiiii.info , pbcs.mooo.com(ASP Extranet) ssl.pbcs.de , camera.pbcs.de , post.pbcs.deZweck dieses Internetauftritts:Beratung, Information, IT-Lösungen, Planung, WebdesignRedaktionell verantwortlich:Patrick BärenfängerFragen an den Datenschutzbeauftragten:Patrick Bärenfänger Gender-Hinweis Zur Verbesserung der Lesefreundlichkeit unserer Website, verwenden wir an einigen Stellen die männliche Form bei Personenbezeichnungen oder personenbezogenen Hauptwörtern. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter gelten und unsererseits keine Wertung enthalten. Information gemäß § 36 VSBG Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Rechtshinweise Die folgenden Rechtshinweise (Disclaimer) gelten gleichzeitig als Nutzungsbedingungen für diese und alle anderen vom oben genannten Herausgeber betriebenen Webseiten und Angebote. Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für das Forum und den Auktionsbereich gelten erweiterte Bestimmungen, die Sie ebenfalls hier nachlesen können Wenn Sie mit einer der genannten Punkte nicht übereinstimmen, verlassen Sie bitte umgehend diese Seiten! Haftungsausschluss / Inhalt des Onlineangebotes Der oben genannte Herausgeber bietet mit diesem Internet-Auftritt nach bestem Wissen nur richtige und aktuelle Informationen an. Er übernimmt jedoch keinerlei…
Kategoriebild
Datenschutz
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions. Eine Nutzung der Internetseiten der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. Die verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung #DSGVO ist Patrick Bärenfänger. Ihre…
Kategoriebild
Outlook Popup-Fehler behoben
Im aktuellen (monatlichen) Update-Kanal von Microsoft (Office) 365 hatte sich mit den September-Updates ein Fehler eingeschlichen, der dazu führte, dass Outlook (die Desktop-Win32-Anwendung) bei jedem Start meinte, sie wäre nicht richtig geschlossen worden. Die Frage, ob man vorige Fenster wieder öffnen wollte, nervte bei jedem Start. #Erfreulich: Eine Woche später rollt Microsoft nun eine Problemlösung dazu aus, die im Current (aktuellen) Kanal automatisch verteilt wird. Der dazu notwendige Build ist 16.0.16827.20130. Sollte das Update bei Ihnen (so Sie denn das Problem haben) nicht automatisch verteilt werden, können sie es über das Menü: Datei / Office Konto / Update-Optionen / Jetzt aktualisieren einer beliebigen Office Anwendung anstoßen. Sollte das Problem (näheres ist nicht bekannt) auch in den Kaufversionen auftreten, müssen Sie bis zum nächsten Patchday im Oktober 2023 warten. Eine alte, unsichere Version von Office zu installieren, ist nicht empfehlenswert.
Kategoriebild
WebP – Sicherheitslücken zahlreich
Kurz notiert, aber #wichtig - In einer von zahlreichen Softwareprodukten genutzten Grafik-Bibliothek sind kritische Sicherheitslücken festgestellt worden. Auf einer Skala von 10 mit Risiko 10 bewertet. Die Referenz ist: CVE-2023-5129. Eines der betroffenen Produkte ist auch Libreoffice, das einige von Ihnen beispielsweise zum Erstellen von PDF-Formularen benutzen. Aber auch einige kostenlose Grafiklösungen sind betroffen. Grundsätzlich gilt: Aktualisieren Sie Libreoffice auf Version 7.6.2.1 und recherchieren Sie, ob weitere Software, die Sie im Einsatz haben, betroffen sein könnten. Bei Unsicherheit ist es immer eine gute Idee, alle Tools, Werkzeuge und frei Software auf dem aktuellen Stand zu haben. (Noch unvollständige) Liste betroffener Software auf Github
Kategoriebild
BMW iX xdrive 50 Fahrbericht
Ein Satz mit X? Oder was kann man zur neuen Elektro-Plattform von BMW sagen, die es als xdrive 40 und 50 und als M-Variante mit verschiedenen Akkugrößen und Leistungen gibt. BMW iX xdrive 50 SUV Ich habe den xdrive 50 mit 536 PS Systemleistung und 108 kW-Akku und 736 NM Drehmoment getestet. Wegen der Umgebung konnt der Test nur im Bereich Stadt/Land, also bis maximal 100 km/h stattfinden. Der Autobahnverbrauch wurde demnach nicht gemessen, dürfte aber im Allgemeinen noch höher liegen. Das Fahrzeug wiegt rund 2,6 Tonnen. Der gemessene Durchschnittsverbrauch betrug 25,4 kWh - und das bei optimalen Verhältnissen, trockener Strßae und rund 20°C Außentemperatur. Die Verarbeitung ist sehr hochwertig und man sitzt auf dem Gestühl sehr bequem. Ich habe selten so komfortabel in einem Auto gesessen. Trotz der Batterie im Fußraum kann man hinten die Oberschenkel (bei 1,96 Körpergröße) auflegen, es gibt eine 4-Zonen Klimatisierung mit Wärmepumpe.. Für den Fahrer sind Massagesitze vorhanden, der Beifahrer hat nur Sitzheizung und-Lüftung. Zur Anzeige kommt eine Curved Display aus zwei Bildschirmen, fahrerorientiert - Größe etwa wie beim Vorgänger der aktuellen E-Klasse von Mercedes. Auch das Patent von Magic Sky ist ausgelaufen, denn BMW bietet das elektrochromatisch verdunkelbare Panorama-Glasdach nun auch an. Die Sprachsteuerung hat mich jedoch total enttäuscht. Bisher hatte BMW in den Verbrenner-Fahrzeugen die beste Sprachsteuerung und -Erkennung. Mit der neuen Generation ist die Antwortzeit bei mindestens 5-10 Sekunden. Schön, wass man auch im Parkhaus das Fenster öffnen kann, das Glasdach auch milchig stellen oder wieder auf klar ist aber eine…
erstes Bild
Kategoriebild
veeam – Sicherheitslücke – V12 erforderlich
Eine Datensicherungssoftware muss immer den aktuellen Stand haben, denn bei einem Befall aufgrund einer Sicherheitslücke in der Software wären im schlimmsten Fall ein Datenverlust oder Datendiebstahl verbunden. Bei veeam hat die Sicherheitslücke, vor der die CISA derzeit warnt, ein Ranking von 7.5 von 10 auf der Schadensskala. Problem ist der Prozess Veeam.Backup.Service.exe, der auf TCP-Port 9401 reagiert. Angreifer können verschlüsselte Anmeldeinformationen herausbekommen und Zugriffe auf Backup-Infrastruktur-Hosts stattfinden, schreiben die Entwickler von veeam. Neu dabei ist, dass man nun auch Version 11 mit aktuellem Patchlevel auf Version 12 anheben muss. Erst mit Version Build 12.0.0.1420 P20230223 oder neuer ist diese Lücke sicher geschlossen. #Wichtig - Bitte aktualisieren Sie Ihre veeam-Installationen auf die aktuelle 12er Version oder lassen sie aktualisieren. https://www.veeam.com/kb4424
Kategoriebild
NIS2 – Sicherheits-Richtlinie ab Mitte 2024
Die NIS2 ist Nachfolger der NIS1 EU-Richtlinie und betrifft die Anforderung, gewisse IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen, da ansonsten empfindliche Bußgelder verhängt werden. Während die derzeit in deutsches Recht umgesetzte NIS1 nur große Unternehmen und Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen betraf, ist NIS2 auch auf mittelständische und kleine Unternehmen ausgeweitet. So ist ein mittelständischer Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitern oder/und 10 mio Euro Bilanzsumme, der Lebensmittel produziert oder damit handelt oder mit Chemikalien (z.B. Pflanzenschutz) handelt, von der NIS2 betroffen. Die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Recht muss bis Mitte 2024 erfolgen - einen ersten Entwurf gibt es bereits. Wer ist betroffen? Zählt deren Branche zur kritischen Infrastruktur, sind auch Kleinunternehmen betroffen. Neu ist, dass auch für andere Geschäftszwecke Unternehmen, die mehr als 50 Personen beschäftigen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR übersteigt, unter die NIS2 fallen. Neu ist auch die Unterscheidung von "wesentlichen" (wie bisher KRITIS mit erweiterten Kriterien) und "wichtigen" Unternehmen. Die Einstufung hat Einfluss auf die Höhe der Bußgelder. Was ist zu tun? Da zu erwarten ist, dass die EU-Richtlinie weitgehend unverändert in deutsches Recht umgesetzt wird, prüfen Sie, anhand der Richtlinie, ob Sie zu den Betroffenen gehören, indem Sie in der Richtlinie nachlesen, ob die genannten Kriterien für Sie zutreffen. Wenn ja, ist die Vorgehensweise leider nicht geregelt, da in der Richtlinie (ähnlich wie bei der DSGVO) keine konkreten Maßnahmen beschrieben sind, die man anhand einer zu erstellenden Checkliste abarbeiten oder prüfen kann. Dennoch müssen bei den genannten Anforderungen mindestens der BSI Grundschutz (Standards 200-1 und…
Kategoriebild
WordPress und PHP Support
Viele große Provider wie IONOS und STRATO, all-inkl.com bieten im Web-Hosting die Möglichkeit, als Content Management-System Wordpress einzusetzen. Wer diese Plattform einsetzt, muss darauf achten, dass nicht nur Wordpress und die installierten Themes und Plugins auf dem aktuellen Stand sind (das lässt sich bei unterstützten Plugins weitgehend automatisieren), sondern dass auch die eingesetzte PHP Version noch im offiziellen Support ist. Endet hier der Support-Zeitraum und man setzt die Version weiterhin ein, nehmen die meisten Provider eine hohe monatliche Service-Gebühr zusätzlich - da der Support für Sicherheitsupdates dieser alten Versionen auch bei PHP Geld kostet. Achten Sie darauf, dass Sie immer eine aktuelle PHP Version einsetzen. Support-Ende für Version 8.0 ist bereits Anfang Dezember 2023! Für Version 8.1 ein Jahr später und für Version 8.2 in gut 2 Jahren (Dez 2025). Stellen Sie Version PHP 8.2 in der Oberfläche Ihres Providers ein und prüfen, ob Ihre Designs und Plugin keine Fehler auswerfen. Stellen Sie die Datenbank von (Oracle) MYSQL auf die quelloffene MariaDB um. Diese wird häufiger aktualisiert und hat mehr kostenlose Möglichkeiten. Prüfen Sie, ob Ihre Designs und Plugins noch aktuelle Updates erhalten. Das funktioniert am einfachsten mit dem kostenlosen Plugin "Plugin-Report". Für das Design (Theme) bitte auf der Theme-Website in wordpress.org nachsehen, wann hier das letzte Update war und ob es frei von Warnungen ist. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, regelmäßig im Portal Ihres Web-Hosters nachzuschauen. So fordern die meisten Provider Sie aktuell auf (sofern diese noch nicht vorhanden ist), eine AVV zu schließen, die nach DSGVO vorgeschrieben ist. Diese…
Kategoriebild