EU-Führerscheinklassen im Vergleich


Die Tabelle vergleicht alte und neue Führerscheinklassen und Berechtigungen:

Motorräder Leichtkrafträder

Klasse alt Klasse neu Anmerkungen
1 Leistungsunbeschränkte
Krafträder
A Leistungsunbeschrünkte
Krafträder
min. 25 Jahre


1a
Krafträder bis 25 kW,
nicht mehr als 0,16 kW/kg

Erwerb der Klasse 1 nur möglich nach mind. 2jährigem Besitz der
Klasse 1a und ausreichender Fahrpraxis (mind. 4000 km)

Berechtigung zum Führen
leistungsunbeschrünkter Krafträder erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung
auf Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg
min. 18 Jahre
bei stufenweisem Zugang; „Direkteinstieg“ in die unbeschrünkte Klasse
A ab 25 Jahren möglich


1b
Krafträder bis 125 cm3,
bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit


A1
Inhalt unveründert
min. 16 Jahre

Kleinkrafträder/Mofa/Arbeitsmaschinen bis 25 km/h


Klasse alt

Klasse neu

Anmerkungen


4
Kleinkrafträder und
Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 / 50 km/h


M
Kleinkrafträder und
Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 / 45 km/h
min. 16 Jahre


5
Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen
bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h


L
selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und Flurfürderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler u. ü.) mit Anhänger bis
25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h,
mit Anhängern bis 25 km/h
min. 16 Jahre
Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor
bis 25 km/h
Mofa bleibt unveründert.

Krankenfahrstühle bis 25 km/h werden Mofas gleichgestellt

Keine Fahrerlaubnis,
sondern nur eine Prüfbescheinigung erforderlich.

PKW


Klasse alt

Klasse neu

Anmerkungen


3
Kfz bis 7500 kg

Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger
mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m
voneinander gelten als eine Achse)



B
Kfz bis 3500 kg mit Anhänger
bis 750 kg oder

Anhänger über 750 kg, Gesamtmasse Anhänger kleiner Leermasse Zugfahrzeug, Gesamtmasse kleiner 12000kg

min. 18 Jahre


BE
Kombinationen Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger nicht Klasse B Vorbesitz Klasse B erforderlich


C1
Kfz zwischen 3500 kg
und 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg
min. 18 Jahre ;Vorbesitz
Klasse B erforderlich; Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre


C1E
Kfz der Klasse C1 mit
Anhänger über 750 kg, Gesamtmasse Anhänger kleiner Leermasse Zugfahrzeug, Gesamtmasse kleiner 12000kg
Min. 18 Jahre, Vorbesitz Klasse
C1 erforderlich, Befristung bis 50, danach jeweils für 5 Jahre

LKW, Busse


Klasse alt

Klasse neu

Anmerkungen


2
Kfz über 7500 kg

Züge mehr als drei Achsen



C
Kfz über 3500 kg mit
Anhänger bis 750 kg
min. 18 Jahre;

Vorbesitz Klasse B erforderlich;

max. 5 Jahre


CE
Kfz über
3500 kg mit Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse C erforderlich;

max. 5 Jahre


2,3
je nach dem zulüssigen
Gesamtgewicht des Fahrzeugs + Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
in Kraftomnibussen


D
Kfz mit mehr
als 8 Plätzen
min. 21 Jahre;Vorbesitz
Klasse B erforderlich;

max. 5 Jahre; max. 50. Lebensjahr, danach jeweils für 5 jahre


DE
Kfz der Klasse
D mit Anhänger über 750 kg
Vorbesitz Klasse D erforderlich;

max. 5 Jahre; max. 50 Lebensjahr,
danach jeweils für 5 jahre


D1
Kraftomnibusse mit mehr
als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen
min. 21 Jahre;Vorbesitz
Klasse B erforderlich;

max. 5 Jahre; max. 50. Lebensjahr, danach jeweils für 5 jahre


D1E
Kfz der Klasse
D1 mit Anhänger über 750 kg, Gesamtmasse Anhänger kleiner Leermasse Zugfahrzeug, Gesamtmasse kleiner 12000kg
Vorbesitz Klasse D1 erforderlich;

max. 5 Jahre; bis 50. Lebensjahr, danach jeweils für 5 jahre

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge


Klasse alt

Klasse neu

Anmerkungen

(Post ID:1372)

Zusammenfassung
  1. 18 Jahre, Vorbesitz Klasse C1 erforderlich, Befristung bis 50, danach jeweils für 5 Jahre LKW, Busse Klasse alt Klasse neu Anmerkungen 2 Kfz über 7500 kg Züge mehr als drei Achsen C Kfz über 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg min.
  2. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse) B Kfz bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder Anhänger über 750 kg, Gesamtmasse Anhänger kleiner Leermasse Zugfahrzeug, Gesamtmasse kleiner 12000kg min.
  3. 18 Jahre BE Kombinationen Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger nicht Klasse B Vorbesitz Klasse B erforderlich C1 Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg min.
Verwandte Beiträge
Über den Autor:
Patrick Bärenfänger ist Ihr Experte für IT-Sicherheit und Web-Entwicklung. Mit mehr als 34 Jahren Erfahrung in der IT-Branche und einer TÜV-Zertifizierung als IT-Security Manager und -Auditor bietet er Ihnen professionelle und zuverlässige Lösungen für Ihre digitalen Anforderungen. Ob Sie einen ansprechenden Internet-Auftritt, eine maßgeschneiderte Web-Anwendung, die KI nutzen lernen möchten, die Beurteilung Ihrer IT-Umgebung nach gängigen Standards benötigen, Patrick Bärenfänger ist mit den neuesten Software- und Hardware-Trends vertraut und setzt diese für Sie um.

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert