Button-Regelung für ShopsOnline-Bestellungen


Zum 2. März 2012 hat der Bundesrat die gestzliche Regelung erweitert, dass in Internet-Shops und Bestellsystemen der „Bestellbutton“ klare Worte zur Kostenpflichtigkeit enthält. Damit sollen Abofallen vermieden werden. In diesem Zuge liest man die Empfehlung zur praktischen Umsetzung, den „Bestell-Button“ mit „KOSTENPFLICHTIG bestellen“ zu beschriften, da nur so ein Kaufvertrag zustande kommt. Einmal davon abgesehen, dass im Handel ein Kaufvertrag allein durch die Bestellung NICHT zustandekommt, ist diese Button-Aussage zwar falsch, aber der Gesetzgeber fordert sie. Daher ist es empfehlenswert (sinnfrei), die Bestellbuttons entsprechend umzuformulieren. Laut HGB kommt ein wirksamer Kaufvertrag nach wie vor erst durch Zusenden einer Auftragsbestätigung zustande, da ja beide Seiten dem Vertrag zustimmen müssen. (Post ID:713)

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Über den Autor:

Patrick Bärenfänger ist seit mehr als 33 Jahren in der IT-Branche tätig und TÜV-geprüfter IT-Security Manager und -Auditor. Er beschäftigt sich mit der Gestaltung von Internet-Auftritten, Entwicklung von Web-Anwendungen, Mobilität, Fahrzeug-Multimediatechnik, neuer Software und Hardware. Windows und android sind seine Welt.

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