Warum BYOD in Deutschland nicht funktioniert
Private Geräte dienstlich nutzen? Während BYOD (bring your own device) in vielen außereuropäischen Ländern beliebt ist, verhindern Bundesdatenschutzgesetz (die deutsche Anwendung der EU-DSGVO) und Sicherheitsaspekte nicht nur die Verwendung von privaten Mobilgeräten, sondern auch von Laptops, Tablets und PC-Hardware mit Anbindung an dienstliche Quellen wie E-Mail, M365, AVD und Azure.Neben den gesetzlichen Aspekten steigen auch die Risiken signifikant (im zweistelligen Prozentbereich), da privat eingebrachte, nicht verwaltete Geräte keine Mindestanforderungen erfüllen und keinem Monitoring unterliegen.Viele Cyber-Versicherungen schließen daher grundsätzlich auch BYOD aus oder weigern sich, Zahlungen im Schadenfall zu leisten. Die Beweispflicht liegt dann beim Versicherungsnehmer, was den Anspruchnachweis zusätzlich erschwert. Dienstliche Hardware und Mobilgeräte auch privat nutzen? Die private Nutzung von dienstlichen Mobilgeräten (Smartphones, Tablets) kann hingegen gesetzlich vereinbart werden. Hierzu müssen die technischen Maßnahmen eines Mobile Device Managements wie Intune genutzt werden (oder MDM-Software eines anderen Anbieters).Effektiv lässt sich das nur mit Endgeräten von Samsung (Galaxy A50 und S20 oder neuer) realisieren, denn nur dort gibt es einen Bereich für private Apps wie Whatsapp, Gmail etc. und den geschäftlichen Bereich mit Outlook, M365 und anderen Dienst-Apps.Auch die dienstlichen Daten liegen in einem verschlüsselten Bereich des Speichers und können vom Admin gelöscht werden. Die privaten Daten hingegen bleiben erhalten. (nur bei den Samsung Geräten ist das so, bei apple wird meines Wissens das Gerät komplett gelöscht). In jedem Fall müssen auch die Nutzung der dienstlichen Mobiltarife und das Datenvolumen so organisatorisch geregelt werden, dass die private Nutzung erlaubt ist (Achtung! Nur risikoarm bei Flatrate-Tarifen, die nicht automatisch Volumen dazubuchen, sondern…
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Prüfung Mitarbeiter sensibilisieren
Sie möchten Ihre Mitarbeiter sensibilisieren und die Risiken eines Schadsoftware-Befalls durch unbedachte Handlungen reduzieren? Diese #Prüfung hilft Ihnen dabei. Wenn Sie mehr als 50 % erreichen, gilt sie als bestanden. Die benötigte Zeit wird protokolliert. Für die Auswertung sollten alle Fragen beantwortet sein. Kreuzen Sie in der rechten Spalte an. Nach der [Auswertung] erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Zur Lösung können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
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E-Mail-Signaturen die Zweite
Nach dem ersten Artikel, der sich mit Disclaimern und Rechtshinweisen am Ende von E-Mails beschäftigte, geht es heute um die Werbebotschaften der Hersteller, die in Mobilen E-Mail Clients der Smartphones, aber auch beim eingebauten Windows 8.1 Mailclient (Email,Kontakte, Kalender Apps) und bei Whatsapp nach dem Einrichten eines Mailkontos voreingestellt sind: * sent from my iphone using t-mobile network, sent from my blackberry, sent from my samsung galaxy S4, ...is using whatsapp Meistens ist es recht einfach, unter den Einstellungen der Mailkonten auf "Signaturen" zu klicken und diese Werbe-Meldungen entweder zu entfernen oder durch einen kurzen Text zu ersetzen: * "Mit freundlichen Grüßen, Mein Name, Firma" Möchte man dem Empfänger seine Wertschätzung mitteilen, dass man (sogar) von unterwegs aus seine Mails antwortet, geht das meiner Meinung nach am Besten mit dem Zusatz: "unterwegs". Handelt es sich um eine E-Mail im Sinne einer Geschäftskommunikation (also nicht nur um kurze Statusmeldungen), ist es ratsam, zumindest die die Pflichtangaben in die Signatur zu setzen. Das geht aber auch kurz und bündig in wenigen Zeilen. Die E-Mail-Pflichtangaben kann z.B. bei den IHKn nachlesen. Häufiger erreichen mich in letzter Zeit auch Signaturen der folgenden Art: * "gesendet von meinen Smartphone, entschuldigen Sie daher die Kürze der Nachricht und die vielen Tippfehler". Kann man denn auf einem Smartphone keine Tippfehler beseitigen und ist die E-Mail-Länge auf dem Smartphone begrenzt? * Offensichtlich nicht: Ein kompletter 3-Seiten Disclaimer incl. "Rettet den Wald" Appell und Androhung von Strafmaßnahmen beim unbefugten Lesen. Aus meiner Sicht wird hier eine 2-Zeilen E-Mail auf…
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