AGB / Widerruf
Allgemeines Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB, Geschäftsbedingungen) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns:Patrick Bärenfänger Consulting & SolutionsAuf der Worth 4, 59192 BergkamenInhaber: Patrick BärenfängerTelefon +49 (2307) 29 96 07 Telefax +49 (23 07) 29 97 65und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser #Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Angebote und Vertragsabschluss Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen und Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Preise, Bedingungen für Dienstleistungen und Anreise Termine und Einsatz-Zeiten nach Abstimmung. Alle Dienstleistungen werden nach Arbeitseinheiten (AE) abgerechnet. Eine Arbeitseinheit sind 10 Minuten. Die komplette Leistungsübersicht mit allen Preisen ist im Shop dieser Website zu sehen. Zahlungsbedingungen: 10 Tage ohne Abzug. Es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich Remote,…
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Datenschutz
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions. Eine Nutzung der Internetseiten der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. Die verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung #DSGVO ist Patrick Bärenfänger. Ihre…
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Zerstören Sie diese Nachricht
Neben Banken und Liefer-/Paketdiensten werden nun auch Logos von Punktesammelfirmen in Phishing-E-Mails eingesetzt. Die angegebene Miles & More AG gibt es natürlich nicht (es ist eine GmbH), auch die Absendeadresse ist wieder klar als falsch erkennbar. Während man in dieser E-Mail auf Rechtschreibfehler verzichtet, sind die gewählten Formulierungen kurios: Konto Aktivität, aber Karte, nicht Konto gesperrt. Und sie laden uns ein, auf den bösen, bösen Link zu klicken. Klar, wer auf alles klickt, das nicht bei 1-2-3 auf den Bäumen ist, wird auch darauf hereinfallen. Wie man E-Mails "zerstört" bleibt ungeklärt. Wir empfehlen 85%ige Salzsäure (wie in dem Filmzitat "Diese Nachricht zerstört sich in 5 Sekunden"). Auch die in den Microsoft 365 Business Premium Plänen integrierte Linkprüfung verhindert nicht zu 100% das Aufrufen solcher Betrugswebseiten. Wir können immer nur wiederholen: Links in E-Mails anklicken ist absolut tabu. Auch wenn es sich um E-Mails vermeintlich bekannter Absender handelt - auf jeden Fall die Link-Adresse kopieren und in einem Editor anschauen. Besser: Die Webseite des Anbieters eingeben oder den eigenhändig erstellten Lesezeichen aufzurufen, ist eher geeignet. Ein neuer Phisch
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Widerruf (nur für Endverbraucher)
Online-Widerruf-Formular [contact-form-7 id="71846" title="Widerruf für Endverbraucher"] Widerrufsbelehrung Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions, Auf der Worth 4, 59192 Bergkamen, Tel +49 2307 299607, Fax +49 2307 299765) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas…
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Abmahnwelle wegen Google-Fonts Remote
Mit Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022 (Az: 3 O 17493/20) wurde die Rechtswidrigkeit der Einbindung von Google-Fonts durch Aufruf von externen Seite festgestellt. Mit Aufruf der Website wird durch das Laden der Google-Fonts eine Verbindung zu US-Servern von Google aufgebaut und die IP-Adresse des Besuchers übermittelt. Da eine Einbindung der Google Fonts oftmals auch bei der Anzeige des „Cookie-Banners“ und bei inhaltsleeren Fehlerseiten (z.B. gelöschte Seiten o.ä.) erfolgt, bleibt die Einbindung trotz Überprüfung gerne zunächst unentdeckt, womit die automatische Übermittlung der IP-Adresse des Besuchers daher gegen die DSGVO verstoßen kann. Details kann Ihnen hierzu ein Fachanwalt für IT-Recht oder Ihr Datenschutzbeauftragter erläutern. Leider machen sich einige Abmahnanwälte diese Verstöße mit Massen-Abmahnungen zu Nutze und verschicken automatisiert Zahlungsaufforderungen in Höhe von rund 200 €. Update 21.12.2022: Die beiden Abmahnanwälte, die mehr als 2.000 Abmahnungen verschickt haben, sind nun selbst angeklagt und verurteilt worden (wegen Abmahnbetrugs). In der Begründung der Staatsanwaltschaft Berlin wurde festgestellt, das die Suche nach Webseiten mit verlinkten Google Fonts durch eine Software durchgeführt werden. Da ein Datenschutz-Verstoß nicht gegen Programme, sondern nur gegen natürliche Personen wirksam sind, waren die Abmahnungen in betrügerischer Absicht.Ungeachtet dieser Massenabmahnung sollten Sie Google Fonts und andere "Open-Source" Bibliotheken ausschließlich auf dem eigenen Webauftritt betreiben (also keine externen Links setzen). Schutz-Maßnahmen Keine Befürchtungen im Fall einer entsprechenden Abmahnung müssen Sie haben, wenn Sie entweder keine externen Fonts in Ihrem Internetauftritt eingebunden haben oder die Google-Fonts lokal über ihren in Deutschland gehosteten Webserver mit ausliefern. Das können Sie stichprobenartig einfach prüfen, indem Sie Ihre…
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OpenAudit Classic und die Cloud
#OpenAudit Classic st ein GPL3 lizensiertes Open-Source Instrument zur Inventarisierung von Hardware, Software, Peripherie und Netzwerk-Komponenten. Es wird auf einem #Windows Server betrieben und zieht sich einmal pro Tag den aktuellen Stand der angeschlossenen und eingeschalteten Geräte. Dazu muss kein Client auf den Endgeräten installiert werden. Die Abfrage erfolgt per WMI oder/und SNMP vom Open-Audit Classic Server aus. Anforderung von Amts wegen Verbandsprüfer verlangen nach BSI Grundschutzkatalogen und IDW Prüfungsstandard 330 eine Dokumentation der oben genannten Komponenten einer IT-Umgebung. Diese Aufgabe erfüllt OAClassic weitgehend autark. Mit dem Umzug oder der Neuinstallation von Servern in der Microsoft #Azure #Cloud, auch Iaas - Infrastructure as a Service genannt, bleibt die Verpflichtung und Pflege der Server bestehen. Viele Syskos haben die Frage gestellt, ob Open-Audit Classic auch unter Azure auf einem virtuellen Azure Server funktioniert und Inhalte bekommt. auf Microsoft Azure VMs? Mit Version 2020.12.30 verwendet Das Inventar-Tool aktuelle .net Framework Runtimes, Apache, MariaDB und PHP8, die von der jeweiligen Community allesamt für die Verwendung unter Azure Windows Servern 2019 und 20H2 angepasst wurden. Die Programmierung (in PHP) wurde ebenfalls an die neuen PHP8 Funktionen angepasst. Von mir durchgeführte Praxistests belegen, dass Open-Audit Classic auch auf Azure Servern genutzt werden kann. Wichtige Voraussetzungen Azure AD Connect bzw. das VPN zu Azure ist so eingerichtet, dass innerhalb der VPN-Tunnel keine Ports gesperrt sind Sowohl die Maschinen im lokalen Netz, als auch die Server in Azure können sich "untereinander und gegenseitig anPINGen und auch die Namensauflösung (DNS) funktioniert Die Leitungsbandbreite ist ausreichend (wobei für Open-Audit…
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Mobile Geräte mit Bitlocker verschlüsseln
In den BSI-Grundschutz-Katalogen 200-1 und im Prüfungsstandard 330 und auch aus der DSGVO lässt sich ableiten, dass mobile Geräte (Notebooks, Laptops) Daten (insbesondere personenbezogene Daten) verschlüsselt speichern müssen. Unter Windows steht dafür der Bitlocker ab den Pro-Versionen von Windows 10 zur Verfügung. Gruppenrichtlinien Die Einstellungen für den #Bitlocker lassen sich domänenweit über Gruppenrichtlinien festlegen. Die Einstellungen für BitLocker finden sich unter: Computerkonfiguration => Administrative Vorlagen => Windows Komponenten => BitLocker-Laufwerks-verschlüsselung. Hier gibt es den Eintrag BitLocker-Wiederherstellungsinformationen im Active Directory Domaindiensten speichern. Auch lässt sich hier festlegen, ob beim Einschalten eine PIN eigegeben werden muss: Dazu im Unterordner: „Betriebssystemlaufwerke“ => Zusätzliche Authentifizierung beim Start anfordern Die minimale PIN-Länge lässt sich mit einer weiteren Richtlinie in dem Ordner auf 4 oder 6 Zeichen setzen (nach BSI Grundschutz ist eine 4-stellige numerische PIN zum Entsperren des Gerätes ausreichend, da damit noch kein Zugriff auf Daten möglich ist (dieser erfolgt erst nach der Windows Domänen-Anmeldung). Bitlocker aktivieren Nach Neustart des Rechners und Anmeldung als Domänen-Admin kann über die klassische Systemsteuerung oder den Windows-Explorer der Assistent zur Bitlocker-Laufwerksverschlüsselung gestartet werden. Hierbei wird der Wiederherstellungsschlüssel zusätzlich auf einem Netzwerklaufwerk oder Speicherstick zu speichern sein. Wiederherstellungsschlüssel aus AD auslesen Auf einem der Domänencontroller (dort wo Admins die Schlüssel auslesen wollen) im Server-Manager zwei Features aktivieren: BitLocker Wiederherstellungskennwort - Viewer und Tools zur BitLocker-Laufwerks­verschlüsselung. Danach sollte in Active Directory-Benutzer und -Computer beim Öffnen eines Computer-Objektes ein neuer Reiter mit der Beschriftung BitLocker-Wiederherstellung zu sehen sein. Der Powershell-Befehl lautet: $computer = Get-ADComputer -Identity CRECOVERY01 $recoveryInformation = Get-ADObject -Filter {objectClass -eq 'msFVE-RecoveryInformation'} -SearchBase $computer.DistinguishedName -Properties *
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Prüfung WordPress
Testen Sie Ihr Wissen zu Wordpress. Diese #Prüfung hilft Ihnen, Ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wenn Sie mehr als 50 % erreichen, gilt sie als bestanden. Die benötigte Zeit wird protokolliert. Für die Auswertung sollten alle Fragen beantwortet sein. Kreuzen Sie in der rechten Spalte an. Nach der [Auswertung] bitte als PDF [Drucken] und dem Dozenten zuschicken, um eine Prüfungsbescheinigung zu erhalten. Zur Lösung können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
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Prüfung Abi-Wissen
Für alle mit Abi in den 80ern am Gymnasium Bergkamen. Diese #Prüfung hilft Ihnen, Ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wenn Sie mehr als 50 % erreichen, gilt sie als bestanden. Die benötigte Zeit wird protokolliert. Für die Auswertung sollten alle Fragen beantwortet sein. Kreuzen Sie in der rechten Spalte an. Nach der [Auswertung] bitte als PDF [Drucken] und dem Dozenten zuschicken, um eine Prüfungsbescheinigung zu erhalten. Zur Lösung können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
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Prüfung Kartfahren
Für alle Kartfreunde sind hier ein paar Fragen aus der Prüfungsordnung für eine Kart-Lizenz. Diese #Prüfung hilft Ihnen, Ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wenn Sie mehr als 50 % erreichen, gilt sie als bestanden. Die benötigte Zeit wird protokolliert. Für die Auswertung sollten alle Fragen beantwortet sein. Kreuzen Sie in der rechten Spalte an. Nach der [Auswertung] bitte als PDF [Drucken] und dem Dozenten zuschicken, um eine Prüfungsbescheinigung zu erhalten. Zur Lösung können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
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