OpenAudit Classic Hard-/Software-Inventar App
Mit der quelloffenen Software "OpenAudit Classic" lassen sich Hard- und Software inventarisieren. Täglich um 11:00 Uhr laufen dabei Aufgaben, die Windows Server und -Endgeräte mit Ihrer kompletten Hardware, sowie installierter Softwarekomponenten automatisiert erfassen. In einem zweiten Scan werden mit NMAP Informationen (Hardware) über nicht Windows Geräte (Drucker, Kameras, TV-Geräte, Managed Switches) und andere IP-Geräte erfasst. Die Oberfläche ist dabei eine lokale Webseite auf dem OpenAudit-Server, die über Port 4443 mit self-signed SSL-Zertifikat erreicht wird. Bei Bedarf kann sie zusätzlich mit einem Kennwort abgesichert werden. #OpenAudit Classic inventarisiert nun auch „Windows apps“, die aus dem Microsoft Store installiert wurden (von allen lokalen Benutzern). Zusätzlich werden die im Benutzer-Kontext installierten Programme gelistet, wenn der Scan-User identisch ist (z.B. beim Clientseitigen Scan). Hintergrund: Wenn ein Nutzer sich über den Microsoft Store Windows Apps im Startbereich installiert, können diese nun inventarisiert werden und erscheinen in einer neuen Tabelle von #OpenAudit unter Software/Modern Apps. Man kann die Version sehen und auf welchen Maschinen die Apps installiert sind. Zusätzlich lässt sich erkennen, ob die Endgeräte Legacy/BIOS oder UEFI gesteuert sind. Ein Bitlockerstatus lässt sich ebenfalls abfragen. Es existieren zahlreiche Auswertungen, die sich mit leichten PHP Kenntnissen erweitern lassen. Ein weiteres Feature ist der Ordner „softwarelogos“. Legt man hier PNG-Dateien in 16×16 Pixel ab, die den Namen der Software tragen (Die ersten Zeichen bis zum Leerzeichen im Namen, z.B. microsoft.png), werden alle Softwareprodukte, die namentlich so beginnen, im Software-Register und den Softwareauflistungen mit dem Logo versehen. Mi der aktuellen Distribution kommen die aktuellsten "stable" Versionen von Apache,…
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Teams – One Version 2.1
Kurz notiert: Im aktuellen "Release Preview Ring" hat Microsoft das "Teams personal" Installationspaket stillgelegt. Installiert oder aktualisiert man den in Windows 11 enthaltenen Teams 2.0 free = personal Client, ruft dieser nur noch den Teams (neu) 2.1 Client auf. Man kann also die Teams-App mit dem lila T auf weißem Untergrund deinstallieren. Stattdessen kann man im neuen #Teams 2.1 Client (ab Version 24131.2300.2871.3804) über das Profilbild zusätzlich, oder wenn man kein Geschäftskonto hat nur ein Microsoft Konto (personal) dort eintragen. An Besprechungen kann man hingegen auch ohne ein Microsoft- oder Geschäftskonto teilnehmen. Man klickt dann einfach auf "an Besprechung teilnehmen" und gibt die Zugangsdaten aus dem Link ein - oder Teams startet über die Verknüpfung. Erkennbar ist die neue App auch daran, dass sie nicht mehr den "Teams (work or school)" Titel führt, sondern nur noch "Teams" Fazit: Ab der oben genannten Version, die vermutlich mit dem Patchday im Juni 2024 für Alle verteilt wird, können die "Teams free" oder "Teams personal" App und die klassische (lila) Teams App vom Rechner deinstalliert werden. Man installiert dann am Besten das neue Teams mit diesem Logo: Quelle: Microsoft Blog [linkbutton link="https://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=2196106&clcid=0x407&culture=de-de&country=de" label="Teams 2.1 direkter Download-Link"]
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AGB / Widerruf
Allgemeines Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB, Geschäftsbedingungen) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns:Patrick Bärenfänger Consulting & SolutionsAuf der Worth 4, 59192 BergkamenInhaber: Patrick BärenfängerTelefon +49 (2307) 29 96 07 Telefax +49 (23 07) 29 97 65und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser #Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Angebote und Vertragsabschluss Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen und Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Preise, Bedingungen für Dienstleistungen und Anreise Termine und Einsatz-Zeiten nach Abstimmung. Alle Dienstleistungen werden nach Arbeitseinheiten (AE) abgerechnet. Eine Arbeitseinheit sind 10 Minuten. Die komplette Leistungsübersicht mit allen Preisen ist im Shop dieser Website zu sehen. Zahlungsbedingungen: 10 Tage ohne Abzug. Es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich Remote,…
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Pflanzenhaltung von Drogen legalisiert
Bekanntlich wurde das Cannabis-Gesetz im März 2024 durch den Bundesrat genehmigt und vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Damit dürfen nun eine Menge von 25g Cannabis ohne Strafe besessen werden. Ebenso ist es erlaubt, auf nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen, eigenen Grundstücken bis zu drei Pflanzen Cannabis pro Haushalt anzubauen. Da Cannabis bekanntlich eine beruhigende Wirkung hat und eher träge macht, wurde gleichzeitig mit dem Gesetz beschlossen, dass man (wie es in Kolumbien und Ecuador schon seit vielen Jahren erlaubt ist), eine Koka-Pflanze pro Haushalt ebenfalls anbauen kann. Der Vorteil: Während Cannabis träge macht, ist die Wirkung der Alkaloide der Koka-Pflanze aufputschend. Für alle Nichtraucher: Haschkekse mit Koka-Blättern backen und verzehren hebt die träge Wirkung auf. Für Raucher ist es etwas aufwändiger. Sie müssen die Koka-Blätter zu einem weißen Pulver verarbeiten und es während des Cannabis-Rauchens dann wie gewohnt, mit einem 500 €- Schein oder einer 1000 US-$ Note in die Nase ziehen. Tipp: Wir raten jedem, der Cannabis (THC) konsumiert hat und/oder die Kokablätter gekaut ausdrücklich davon ab, sich innerhalb der nächsten 7 Tage hinter das Lenkrad zu setzen. Bei regelmäßigem Gebrauch bauen sich im Körper Depots auf, die Tage, manchmal sogar mehrere Wochen im Blut/Urin nachweisbar sind. Ein teurer Spaß, der mit mindestens 500 €, zwei Punkten, 1 Monat Führerscheinentzug und einer MPU (aka. Idiotentest) verbunden ist. NO JOINT NO DRIVE - jetzt auch als Warnschild erhältlich im Shop #Aprilscherz 2024. Von den genannten Plänen ist bei Microsoft nichts bekannt
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