Datenschutz
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions. Eine Nutzung der Internetseiten der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. Die verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung #DSGVO ist Patrick Bärenfänger. Ihre…
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Von PetaBytes und Exabytes
Im Bild sieht man den Grund, warum Mozilla Firefox nicht empfohlen wird. Wenn man mal den Platzbedarf betrachtet, den allein die Firefox-Tracking-Cookies benötigen, machen die 7 Exabyte rund ein Viertel Promille des weltweiten Datenbestands aus. Das waren rund 33.000 Exabytes in 2019. Als (Standard HDD) Cloudspeicher angemietet kostet das rund 30.000.000 € pro Monat, als (Premium SSD) etwa 4x so viel. Also etwa wie die Porto-Kasse von E. M. big big data 8 Bits – also acht binäre Informationen – sind ein Byte. 1024 Bytes sind ein Kilobyte (KB, KBbyte). 1024 Kilobytes sind ein Megabyte (MB, MByte). 1024 Megabytes sind ein Gigabyte (GB, GByte). 1024 Gigabytes sind ein Terabyte (TB, TByte). 1024 Terabytes sind ein Petabyte (PB, PByte). 1024 Petabytes sind ein Exabyte (EB, EByte). 1024 Exabytes sind ein Zettabyte (ZB, ZByte). 1024 Zettabytes sind ein Yottabyte (YB, YByte, Yobibyte).
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Prüfung WordPress
Testen Sie Ihr Wissen zu Wordpress. Diese #Prüfung hilft Ihnen, Ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wenn Sie mehr als 50 % erreichen, gilt sie als bestanden. Die benötigte Zeit wird protokolliert. Für die Auswertung sollten alle Fragen beantwortet sein. Kreuzen Sie in der rechten Spalte an. Nach der [Auswertung] bitte als PDF [Drucken] und dem Dozenten zuschicken, um eine Prüfungsbescheinigung zu erhalten. Zur Lösung können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
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Cookies nur mit Einwilligung – Urteil vom 28.05.2020
Hinweis vorab: Dieser Artikel beschreibt lediglich "best practice" und wurde sorgfältig recherchiert. Die Inhalte sind nicht rechtsverbindlich. Bei Rechts-Fragen wenden Sie sich an Ihren Datenschutz-Beauftragten oder einen Fach-Anwalt mit Schwerpunkt Datenschutz. Ende Mai entschied der Bundesgerichtshof zur Frage, wie mit der Speicherung von #Cookies und etwaigen Einwilligungen umzugehen sei (BGH, Urteil vom 28.05.2020, Az. I ZR 7/16, „Cookie-Einwilligung II“).Die vielfach praktizierte bisherige Praxis "Mit der Nutzung der #Website akzeptieren Sie die Cookie-Nutzung/OK", die sich aus dem Telemediengesetz TMG ableiten ließ, ist damit nicht mehr wirksam. Eine Internet-Seite (die meist mehr als die technischen Cookies verwendet) muss darauf den Nutzer vorab nicht nur hinweisen, sondern ihm die Möglichkeit der Auswahl geben. Hierbei unterscheidet man mehrere Stufen: Technisch notwendige Cookies (nur hierfür darf die Checkbox gesetzt sein, der Benutzer kann dennoch im Browser Cookies abschalten und große Teile der Seite müssen noch funktionieren)Komfort- und Präferenz-Cookies (hier ist die Checkbox nicht aktiviert - der Benutzer kann den Haken setzen, um diese Cookies zu nutzen)Marketing-und Statistik Cookies (auch hier galt bisher die Opt-In Pflicht - Benutzer muss Erlaubnis explizit erteilen). Wer solche Cookies nichtDrittanbieter-Cookies (Opt-In vorgeschrieben, Cookies werden an Dritte weiter gegeben). Wir verwenden auf unseren Webseiten nur die ersten beiden Kategorien. In jedem Fall muss die Datenschutz-Erklärung detailliert darüber Aufschluss geben, wofür die Cookies verwendet werden, welche Arten es gibt, deren Speicherdauer und wer die Daten bekommt und auswertet. Bitte bringen Sie Ihre Webseiten auf den aktuellen Stand.
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Cookie-Richtlinie verschärft
Seit der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 galten auch schon verschärfte Regeln für die Cookie-Nutzung. Da das Telemediengesetz die EU-Cookie-Richtlinien entwas entschärft hatte, reichte bisher für Cookies ein Hinweis, den man mit OK bestätigen konnte. Mit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg reicht das nicht mehr aus. Es ist davon auszugehen, das diese Entscheidung Auswirkungen auf deutsches Recht und das TMG haben wird. Daher ist es sinnvoll, bereits jetzt mit der "opt-in Methode" Besucher seiner Website aktiv dazu aufzufordern, den verwendeten Cookies zuzustimmen. Dazu muss (auch bisher schon) ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung und darin detailliert erklärt werden, wofür und welche Cookies benutzt werden. Ein Mustertext könnte der Folgende sein (ohne Anspruch auf Rechtssicherheit): Wir verwenden Cookies, die technisch notwendig sind und um Ihren Komfort zu erhöhen. Die weitere Nutzung unserer Webseiten ist nur zulässig, wenn Sie auf [Zustimmen] klicken. Weitere Informationen zur Cookie-Nutzung in unserer [Datenschutz-Erklärung] [Ablehnen] [Zustimmen] Der Mustertext verbietet hier ausdrücklich den Besuch der Seite, wenn man nicht zustimmt. Der jeweils gewählte Status ist durch die Auswahl des Benutzers damit dokumentiert. Gleichermaßen wird darauf hingewiesen, dass die Cookies nur im Sinne des Benutzers und nicht für Tracking und Werbung verwendet werden. (Post ID:1420)
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EU Cookie-Richtlinie
Wer fühlt sich nicht genervt durch fast alle Webseiten, die ein in der EU vorgeschriebenes "Cookie Accept Banner" einblenden. Schön dass Webseiten darüber informieren, dass Sie Cookies zur Informationsverarbeitung nutzen. Wer das aber ohnehin weiß (also ziemlich alle, die mit IT zu tun haben), gibt es zum Glück für die Browser Google Chrome und Mozilla Firefox eine Erweiterung, die diese Popups fast in allen Fällen von vornherein entfernt. "I dont care about cookies" heisst sie und ist kostenlos. Neben "uBlock origin" und der MVPS Hosts Tabelle ist das Surfen im Internet (und dank zuletzt genannter auch die Microsoft Apps) weitgehend werbefrei und ohne nervige Popup-Meldungen. (Post ID:997)
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