Mehrwersteuer! Ergreift Maßnahmen jetzt!
Neues aus dem Phisherei-Hafen. Zwar sind aktuelle Phishing-E-Mails häufiger ohne eklatante Rechtschreib- oder Grammatikfehler (bis auf das fehlende "t" in Mehrwersteuer), aber etwas mehr Mühe hätte man doch erwarten können: Adresse liegt in einer Wohnung in einem Plattenbau in Berlin (hier keine gewerbliche Nutzung erlaubt) Die "Firma" nennt sich DeutschePostDe (endlich weiß ich was "DPD" bedeutet) Mein Name ist "Hallo" - so zumindest die Anrede (also wie in der US-Version von Hallo Spencer, wo man Hallo zum Vornamen machen musste, damit das Video nicht verändert werden musste). Es geht um 1,12 EUR Zollgebühren (Zollgebühren unter 5 € werden nicht erhoben und Bisher musste der Zoll die Gebühren selbst erheben, die Abholung musste persönlich durch den Empfänger erfolgen) Scheinbar fallen gerade in der Black Week bzw. zum Black Friday, den viele Unternehmen nutzen, viele Anwender auf solche Sachen rein. Gleichzeitig flutet aktuell eine riesige Anzahl von Fake-Shops das Internet, wo nicht existente Waren zum Abgreifen von Zahlungsinformationen angeboten werden. Sollte Ihr SPAM-Filter solche E-Mails durchlassen, schärfen Sie bitte die Regeln und löschen sie ansonsten unverzüglich. Ihr Pa­ket wi­rd ge­rade vom Zo­ll abge­fertigt Ha­llo, Ihr Pa­ket MDFX22323234KK sollte he­ute ankommen. Aufg­rund eines Zwischenfalls während des Vers­ands mus­sten wir die Lief­erung auf morgen zwischen 9:00 und 13:00 Uhr vers­chieben. Ihr Pa­ket wur­de vom Zo­ll aufg­rund des unbezahlten Mehrwe­rsteue­rbet­rags von 1,­12 E­UR zurückgehalten. Um Ihr Pa­ket in Übereinstim­mung mit den akt­uellen Zo­llbestimmungen zuz­ustellen, muss die Mehrwertsteuergebühr inner­halb von 7 Wer­ktagen beza­hlt wer­den. Nach Ablauf dieser Frist wird das Pa­ket an den Ab­sender zurückgeschickt. Ergreift…
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Warum BYOD in Deutschland nicht funktioniert
Private Geräte dienstlich nutzen? Während BYOD (bring your own device) in vielen außereuropäischen Ländern beliebt ist, verhindern Bundesdatenschutzgesetz (die deutsche Anwendung der EU-DSGVO) und Sicherheitsaspekte nicht nur die Verwendung von privaten Mobilgeräten, sondern auch von Laptops, Tablets und PC-Hardware mit Anbindung an dienstliche Quellen wie E-Mail, M365, AVD und Azure.Neben den gesetzlichen Aspekten steigen auch die Risiken signifikant (im zweistelligen Prozentbereich), da privat eingebrachte, nicht verwaltete Geräte keine Mindestanforderungen erfüllen und keinem Monitoring unterliegen.Viele Cyber-Versicherungen schließen daher grundsätzlich auch BYOD aus oder weigern sich, Zahlungen im Schadenfall zu leisten. Die Beweispflicht liegt dann beim Versicherungsnehmer, was den Anspruchnachweis zusätzlich erschwert. Dienstliche Hardware und Mobilgeräte auch privat nutzen? Die private Nutzung von dienstlichen Mobilgeräten (Smartphones, Tablets) kann hingegen gesetzlich vereinbart werden. Hierzu müssen die technischen Maßnahmen eines Mobile Device Managements wie Intune genutzt werden (oder MDM-Software eines anderen Anbieters).Effektiv lässt sich das nur mit Endgeräten von Samsung (Galaxy A50 und S20 oder neuer) realisieren, denn nur dort gibt es einen Bereich für private Apps wie Whatsapp, Gmail etc. und den geschäftlichen Bereich mit Outlook, M365 und anderen Dienst-Apps.Auch die dienstlichen Daten liegen in einem verschlüsselten Bereich des Speichers und können vom Admin gelöscht werden. Die privaten Daten hingegen bleiben erhalten. (nur bei den Samsung Geräten ist das so, bei apple wird meines Wissens das Gerät komplett gelöscht). In jedem Fall müssen auch die Nutzung der dienstlichen Mobiltarife und das Datenvolumen so organisatorisch geregelt werden, dass die private Nutzung erlaubt ist (Achtung! Nur risikoarm bei Flatrate-Tarifen, die nicht automatisch Volumen dazubuchen, sondern…
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