Die gemeinhin gern als „Home-Office“ bezeichnete Arbeitslokation, die im geschäftlichen Bereich als Mobiles Arbeiten bezeichnet wird, kann möglicherweise als Einfallstor für kriminelle Machenschaften genutzt werden. Um den Einbruch, muss der Unternehmer/Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen. Tut er das nicht, können Versicherungen im Schadensfall die Leistung komplett verweigern oder zumindest kürzen. Bei grob fahrlässigem Handeln drohen Regressforderungen…
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