EU-Führerscheinklassen im VergleichDie Tabelle vergleicht alte und neue Führerscheinklassen und Berechtigungen: Motorräder Leichtkrafträder Klasse alt Klasse neu Anmerkungen 1 Leistungsunbeschränkte Krafträder A Leistungsunbeschrünkte Krafträder min. 25 Jahre 1a Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg Erwerb der Klasse 1 nur möglich nach mind. 2jährigem Besitz der Klasse 1a und ausreichender Fahrpraxis (mind. 4000 km) Berechtigung zum Führen leistungsunbeschrünkter Krafträder erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg min. 18 Jahre bei stufenweisem Zugang; "Direkteinstieg" in die unbeschrünkte Klasse A ab 25 Jahren möglich 1b Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit A1 Inhalt unveründert min. 16 Jahre Kleinkrafträder/Mofa/Arbeitsmaschinen bis 25 km/h Klasse alt Klasse neu Anmerkungen 4 Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 / 50 km/h M Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 / 45 km/h min. 16 Jahre 5 Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h L selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfürderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler u. ü.) mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h min. 16 Jahre Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h Mofa bleibt unveründert. Krankenfahrstühle bis 25 km/h werden Mofas gleichgestellt Keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung erforderlich. PKW Klasse alt Klasse neu Anmerkungen 3 Kfz bis 7500 kg Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als…