Widerruf Datenweitergabe
Ein Mustertext mit Verweis auf das Bundesdatenschutz-Gesetz BDSG bzw. der #DSGVO . Der folgende Mustertext untersagt die Weitergabe der Daten und fordert Auskunft über die Art und Verwendung der gespeicherten Daten: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Verweis auf § 28 Abs. 4 BDSG widerspreche bzw. widerrufe ich hiermit meine Einwilligung der Nutzung und Weitergabe meiner Daten für Zwecke der Beratung, Werbung, Marktforschung, statistischen Erfassung, zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen und anderen Zwecken. Außerdem erbitte ich Auskunft darüber, welche Daten zu meiner Person ihnen vorliegen, zu welchem Zweck die Daten erhoben und gespeichert wurden, woher die Daten stammen und an wen sie ggf. weitergegeben wurden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass mein Widerspruch eine sofortige Sperrung meiner Daten erfordert und eine künftige Datenweitergabe untersagt. Für das Übermitteln der erbetenen Informationen setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab Absendedatum dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen (Post ID:1122)
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Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Am 25. Mai 2018 wird diese EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Sie findet sich im Bundesdatenschutzgesetz der dann aktuellen Fassung wieder und regelt einige Veränderungen in den Bereichen: Verarbeitungstätigkeiten, Sanktionen, Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung, Datenübermittlung in Drittländer, Auskunftsrecht der betroffenen Personen ( Artikel 15 #DSGVO ), Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung und das Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden". Im Zuge der Rechtswirksamkeit im Mai nächsten Jahres muss sich Ihr Datenschutz-Beauftragter mit den Änderungen befassen bzw. nachgeschult werden, um die Ausübung seiner Tätigkeit auf dem aktuellen Stand der Anforderungen zu halten. Den Entwurf zum aktualisierten BDSG finden Sie hier: BDSG 2018 Entwurf
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