WordPress Admin mit 2FA nachrüsten
Ab Werk bzw. mit Bordmitteln ist die Admin-Oberfläche des größten Teils von #Wordpress basierten Webseiten (Marktanteil 2024 mittlerweile bei über 73%) nur mit einem mehr oder weniger schlechten Kennwort abgesichert. Administrative Konten sollten heutzutage aber durch Zwei-Faktor Authentifizierung geschützt sein. Hierzu gibt es im Wordpress Plugin-Verzeichnis zahlreiche Plugins. Die meisten davon in einer Freemium Version und mit Werbung oder auf den Google Authenticator ausgelegt. Aktuell gibt es ein Plugin namens "Two-Factor", das komplett quelloffen ist und neben E-Mail-Tokens an die hinerlegte Mailadresse auch die weit verbreitete Microsoft Authenticator App unterstützt. Diese kann über einen QR-Code angelernt werden und wirft dann alle 60 Sekunden einen Token aus, der zum Anmelden benutzt werden muss. [linkbutton link="https://de.wordpress.org/plugins/two-factor/" label="Wordpress Plugins: Two-Factor"] Die Einrichtung und Aktivierung der #2FA Methode erfolgt im Admin-Bereich unter "Benutzer" für jeden Admin einzeln. Natürlich ergibt es Sinn, 2FA für alle Admins zu aktivieren und für den Master Admin zusätzlich Wiederherstellungscodes zu erzeugen. Ob Sie dabei die Token an E-Mail Methode oder die Authenticator App bevorzugen, bleibt Ihnen überlassen. 2FA ist auf jeden Fall wärmstens empfohlen und einfach einzurichten.
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Profil
PBCS - IT. Web. Einfach. Aktuell. Ihr verlässlicher Partner für IT-Lösungen und Ihren professionellen Internet-Auftritt.Individuelle Beratung: maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Geschäft.Optimale IT-Umgebung: Planung, Optimierung, Aktualisierung.Bedarfsgerechte Schulungen: damit Sie Ihre IT effizient nutzen können. Bereits 1990 nach meiner Ausbildung zum Datenverarbeitungs-Kaufmann (IHK) und während des Informatik-Studiums gründete ich PBCS und begann meine Tätigkeit als #Technologieberater. Anfangs waren es Projekte in den Semesterferien und Programmieraufgaben, seit 1995 genehmigte Nebentätigkeit (hauptamtlich bin ich in einem großen Konzern tätig). Beim TÜV Rheinland habe ich die Qualifikation als IT-Security-Manager und -Auditor erworben. Meine Schwerpunkte sind: #Webdesign (Erstellen und Implementieren von Internet-Präsenzen) Ist-Soll Analyse (was ist vorhanden, wie muss es zukünftig aussehen und welche Arbeiten sind dafür notwendig) #Beratung bei der Anschaffung von Hardware. Die Hardware erwerben Sie bei einem Hardware-Hersteller - DELL (Server) oder lenovo Thinkpad und ThinkCentre (Clients). Dieser übernimmt dann im Rahmen der von Ihnen bestellten Gewährleistung/Garantie den Hardware-Support. Software-Installation Konfiguration und Einrichtung (Server, Datensicherung und Arbeitsplätze), Datenübernahme (sofern möglich) und #Einweisung in Funktionsweise und Laufzeitbetrieb. Leistungen WebdesignDie für Ihren Geschäftsbetrieb optimale Darstellung, Optimierung für Suchmaschinen und Darstellung im Internet entwickeln und gestalten wir für SieWeb-Werkzeuge(auf Basis von PHP als Wordpress Erweiterungen): Zähler und Zugriffsstatistik mit grafischer Echtzeitauswertung, Foto-Galerien mit Ausdruckmöglichkeit, Workflows, Countdowns und andere Werkzeuge gibt es schon, spezielle Funktionalität kann entwickelt werden, Umfragen und Termin-Abstimmungen, Quizzz.FormulareKontaktformulare datenschutzkonform gestalten und SPAM reduzieren.ShopVerkaufen Sie Ihre Artikel über das Internet. Einrichtung, Optimierung und Gestaltung Ihres Woocommerce basierten Online-ShopsBasisweblayoutDas Basisweblayout kann zur Gestaltung Ihrer Webseiten genutzt werden. Es enthält Werkzeuge, benutzerdefinierte Einstellungen, viele Vorlagen und…
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Chrome sichere Seiten ohne Schloss
Ende 2023 rollte Google eine neue Benutzeroberfläche aus. Dabei wurden nicht nur die Symbole in der Adressleiste kleiner und unschärfer, sondern auch Veränderungen in der Anzeige der Sicherheit von Webseiten durchgeführt. Microsoft Edge ist zwar noch nicht davon betroffen, dürfte aber vermutlich bald nachziehen. Chrome und Edge im Vergleich. Man sieht die unscharfen kleinen Symbole gut und die Schlösser oder nicht... Bisher konnte man eine sichere SSL-verschlüsselte Verbindung zu einer Seite an einem Schloss-Symbol in der Adresszeile erkennen. Google tauscht dieses Symbol nun gegen zwei Schieberegler, an dessen Symbolik nicht erkennbar ist, ob die Verbindung zur Seite sicher ist. Ist hingegen die Verbindung nur "http" - also ungesichert, ist in beiden Browsern der Hinweis "nicht sicher" zu lesen, ist die Verbindung sicher (https) und ein Zertifikat abgelaufen, wird "nicht sicher" in roter Schrift angezeigt. Das Blöde an dem neuen Symbol ist, dass man nicht mehr direkt erkennen kann, ob eine Seite sicher ist - zumal (im Bild unten) manche links nicht als unsicher gekennzeichnet sind, obwohl sie es (http Aufruf) faktisch sind. Es gibt aber Abhilfe: unter chrome://flags, dann nach 2023 suchen und das 2023 Design abschalten. Chrome erscheint wieder im gewohnten Bild mit den "scharfen" größeren Symbolen und mit Schloss für sichere Seiten. Leo Bard 😹 meint dazu: Sergey Fährlich 🤣, dass man nicht mehr erkennt, dass eine SSL-Verschlüsselung mit gültigem Zertifikat vorliegt.
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Google Chrome vs. Microsoft Edge
Wettkampf Chrome gegen Edge wir empfehlen, beide Browser installiert zu haben (jeweils in der Enterprise Version mit dem .msi Installationsprogramm) und Chrome für Enterprise als Standard-Browser, zum Internet-Surfen und als PDF-Betrachter zu verwenden. Bei etwa halbem Speicherverbrauch von #Chrome gegenüber #Edge ist insbesondere die höhere Aktualisierungsrate und die kürzere Zeit, in der Sicherheitslücken geschlossen werden entscheidend. Zudem ist der integrierte ChromePDF Betrachter im Browser enthalten, schlank und vollkommen ausreichend. Microsoft rollt derzeit die Acrobat Reader Freemium-Version mit dem Edge Browser aus. Das bedeutet rund 1 GB mehr Speicherplatz und zusätzliche Update-Dienste von Adobe, die im Hintergrund laufen. Für die Nutzung des Copilot (auch hier ist Enterprise empfohlen aus Datenschutz-Gründen) kann dann der Edge-Browser (der sich über Gruppenrichtlinien von Werbung und Ballast weitgehend befreien lässt) aufgerufen werden. Die kostenlosen Einheiten sind hier höher als bei Chrome Nutzung. Während Microsoft im Internet erfolglos versucht, den Chrome-Download zu verhindern und Nutzern Fallen zur Umstellung auf Edge als Standardbrowser stellt, ist der von OpenAI programmierte Copilot objektiv. Diese Punkte schreibt er/es auf die Frage, warum Chrome besser ist als Edge: Google Chrome und Microsoft Edge sind zwei der beliebtesten Webbrowser, die beide auf der Chromium-Engine basieren. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen ihnen, die je nach Ihren Bedürfnissen und Präferenzen den Ausschlag geben können. Hier sind einige Gründe, warum Google Chrome besser sein könnte als Edge:• Chrome hat einen größeren Marktanteil als Edge, was bedeutet, dass er von mehr Webseiten und Anwendungen unterstützt wird. Chrome hat auch eine größere Auswahl an Erweiterungen, die Ihnen…
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG Herausgeber:PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions Adresse, Kontakt:Auf der Worth 4, 59192 BergkamenTelefon: +49 2307 299607, Telefax: +49 2307 299765E-Mail: wm453ail@pbcs.de (entfernen Sie bitte die Zahl aus der Adresse) Geschäftsführung:Patrick BärenfängerSitz: Bergkamen, Gewerbeanmeldung nach §14 GewO durch Stadt Bergkamen am 21.05.1993Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE158644601Steuer-Referenz: auf unserer Geschäftskorrespondenz Verantwortlich:Patrick Bärenfänger Gültigkeit für folgende Seiten:(WP) pbcs.de , baerenfaenger.com , shop.pbcs.de , bilder.pbcs.de , files.pbcs.de , wp.pbcs.de(Redirects) tec.iiiii.info , pbcs.mooo.com(ASP Extranet) ssl.pbcs.de , camera.pbcs.de , post.pbcs.deZweck dieses Internetauftritts:Beratung, Information, IT-Lösungen, Planung, WebdesignRedaktionell verantwortlich:Patrick BärenfängerFragen an den Datenschutzbeauftragten:Patrick Bärenfänger Gender-Hinweis Zur Verbesserung der Lesefreundlichkeit unserer Website, verwenden wir an einigen Stellen die männliche Form bei Personenbezeichnungen oder personenbezogenen Hauptwörtern. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter gelten und unsererseits keine Wertung enthalten. Information gemäß § 36 VSBG Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Rechtshinweise Die folgenden Rechtshinweise (Disclaimer) gelten gleichzeitig als Nutzungsbedingungen für diese und alle anderen vom oben genannten Herausgeber betriebenen Webseiten und Angebote. Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für das Forum und den Auktionsbereich gelten erweiterte Bestimmungen, die Sie ebenfalls hier nachlesen können Wenn Sie mit einer der genannten Punkte nicht übereinstimmen, verlassen Sie bitte umgehend diese Seiten! Haftungsausschluss / Inhalt des Onlineangebotes Der oben genannte Herausgeber bietet mit diesem Internet-Auftritt nach bestem Wissen nur richtige und aktuelle Informationen an. Er übernimmt jedoch keinerlei…
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Datenschutz
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions. Eine Nutzung der Internetseiten der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. Die verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung #DSGVO ist Patrick Bärenfänger. Ihre…
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Schulung – Webdesign WordPress
Über 62% aller Webseiten sind mittlerweile in Wordpress erstellt. Es bietet einen WYSIWYG Editor für das Erstellen von Internet-Seiten und Blogs. Sie lernen in dieser #Schulung, wie sich Ihr Internet-Auftritt einfach mit dieser Software erstellen lässt, bekommen Einblicke in quelloffene Designs und Plugins, die viele nützliche Funktionen bereitstellen. Die Webseiten können dann im Gegensatz zu vielen Website-Baukästen Ihre individuelle Note erhalten und Sie können sie einfach pflegen. Agenda:* Wordpress technische Basis und Zusammenhänge* Aktualisierung und Bedienung der Admin-Oberfläche* Testserver mit xampp lite* Was sind Plugins und Themes und wie nutzen Sie sie* Beiträge und Seiten erstellen und Bildmaterial in die Bibliothek bringen* Pflege und Wartung der Oberfläche, Updates kontrollieren und freigebenVeranstaltungsort:Remote via Microsoft TeamsDauer | Anfang | Ende:ca. 6 Stunden | 09:00 | 15:00 UhrZielgruppe | Max Teilnehmer:Mitarbeitende im Marketing oder mit der Aufgabe der Web-Betreuung | 4Voraussetzungen:Windows- und Office-Kenntnisse
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Schulung – Webdesign WordPress
Über 60% aller Webseiten sind mittlerweile in Wordpress erstellt. Es bietet einen WYSIWYG Editor für das Erstellen von Internet-Seiten und Blogs. Sie lernen in diesem Workshop, wie sich Ihr Internet-Auftritt einfach mit dieser Software erstellen lässt, bekommen Einblicke in quelloffene Designs und Plugins, die viele nützliche Funktionen bereitstellen. Die Webseiten können dann im Gegensatz zu vielen Website-Baukästen Ihre individuelle Note erhalten und Sie können sie einfach pflegen.
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NIS2 – Sicherheits-Richtlinie ab Mitte 2024
Die NIS2 ist Nachfolger der NIS1 EU-Richtlinie und betrifft die Anforderung, gewisse IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen, da ansonsten empfindliche Bußgelder verhängt werden. Während die derzeit in deutsches Recht umgesetzte NIS1 nur große Unternehmen und Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen betraf, ist NIS2 auch auf mittelständische und kleine Unternehmen ausgeweitet. So ist ein mittelständischer Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitern oder/und 10 mio Euro Bilanzsumme, der Lebensmittel produziert oder damit handelt oder mit Chemikalien (z.B. Pflanzenschutz) handelt, von der NIS2 betroffen. Die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Recht muss bis Mitte 2024 erfolgen - einen ersten Entwurf gibt es bereits. Wer ist betroffen? Zählt deren Branche zur kritischen Infrastruktur, sind auch Kleinunternehmen betroffen. Neu ist, dass auch für andere Geschäftszwecke Unternehmen, die mehr als 50 Personen beschäftigen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR übersteigt, unter die NIS2 fallen. Neu ist auch die Unterscheidung von "wesentlichen" (wie bisher KRITIS mit erweiterten Kriterien) und "wichtigen" Unternehmen. Die Einstufung hat Einfluss auf die Höhe der Bußgelder. Was ist zu tun? Da zu erwarten ist, dass die EU-Richtlinie weitgehend unverändert in deutsches Recht umgesetzt wird, prüfen Sie, anhand der Richtlinie, ob Sie zu den Betroffenen gehören, indem Sie in der Richtlinie nachlesen, ob die genannten Kriterien für Sie zutreffen. Wenn ja, ist die Vorgehensweise leider nicht geregelt, da in der Richtlinie (ähnlich wie bei der DSGVO) keine konkreten Maßnahmen beschrieben sind, die man anhand einer zu erstellenden Checkliste abarbeiten oder prüfen kann. Dennoch müssen bei den genannten Anforderungen mindestens der BSI Grundschutz (Standards 200-1 und…
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Zerstören Sie diese Nachricht
Neben Banken und Liefer-/Paketdiensten werden nun auch Logos von Punktesammelfirmen in Phishing-E-Mails eingesetzt. Die angegebene Miles & More AG gibt es natürlich nicht (es ist eine GmbH), auch die Absendeadresse ist wieder klar als falsch erkennbar. Während man in dieser E-Mail auf Rechtschreibfehler verzichtet, sind die gewählten Formulierungen kurios: Konto Aktivität, aber Karte, nicht Konto gesperrt. Und sie laden uns ein, auf den bösen, bösen Link zu klicken. Klar, wer auf alles klickt, das nicht bei 1-2-3 auf den Bäumen ist, wird auch darauf hereinfallen. Wie man E-Mails "zerstört" bleibt ungeklärt. Wir empfehlen 85%ige Salzsäure (wie in dem Filmzitat "Diese Nachricht zerstört sich in 5 Sekunden"). Auch die in den Microsoft 365 Business Premium Plänen integrierte Linkprüfung verhindert nicht zu 100% das Aufrufen solcher Betrugswebseiten. Wir können immer nur wiederholen: Links in E-Mails anklicken ist absolut tabu. Auch wenn es sich um E-Mails vermeintlich bekannter Absender handelt - auf jeden Fall die Link-Adresse kopieren und in einem Editor anschauen. Besser: Die Webseite des Anbieters eingeben oder den eigenhändig erstellten Lesezeichen aufzurufen, ist eher geeignet. Ein neuer Phisch
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Abmahnwelle wegen Google-Fonts Remote
Mit Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022 (Az: 3 O 17493/20) wurde die Rechtswidrigkeit der Einbindung von Google-Fonts durch Aufruf von externen Seite festgestellt. Mit Aufruf der Website wird durch das Laden der Google-Fonts eine Verbindung zu US-Servern von Google aufgebaut und die IP-Adresse des Besuchers übermittelt. Da eine Einbindung der Google Fonts oftmals auch bei der Anzeige des „Cookie-Banners“ und bei inhaltsleeren Fehlerseiten (z.B. gelöschte Seiten o.ä.) erfolgt, bleibt die Einbindung trotz Überprüfung gerne zunächst unentdeckt, womit die automatische Übermittlung der IP-Adresse des Besuchers daher gegen die DSGVO verstoßen kann. Details kann Ihnen hierzu ein Fachanwalt für IT-Recht oder Ihr Datenschutzbeauftragter erläutern. Leider machen sich einige Abmahnanwälte diese Verstöße mit Massen-Abmahnungen zu Nutze und verschicken automatisiert Zahlungsaufforderungen in Höhe von rund 200 €. Update 21.12.2022: Die beiden Abmahnanwälte, die mehr als 2.000 Abmahnungen verschickt haben, sind nun selbst angeklagt und verurteilt worden (wegen Abmahnbetrugs). In der Begründung der Staatsanwaltschaft Berlin wurde festgestellt, das die Suche nach Webseiten mit verlinkten Google Fonts durch eine Software durchgeführt werden. Da ein Datenschutz-Verstoß nicht gegen Programme, sondern nur gegen natürliche Personen wirksam sind, waren die Abmahnungen in betrügerischer Absicht.Ungeachtet dieser Massenabmahnung sollten Sie Google Fonts und andere "Open-Source" Bibliotheken ausschließlich auf dem eigenen Webauftritt betreiben (also keine externen Links setzen). Schutz-Maßnahmen Keine Befürchtungen im Fall einer entsprechenden Abmahnung müssen Sie haben, wenn Sie entweder keine externen Fonts in Ihrem Internetauftritt eingebunden haben oder die Google-Fonts lokal über ihren in Deutschland gehosteten Webserver mit ausliefern. Das können Sie stichprobenartig einfach prüfen, indem Sie Ihre…
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VLC Plus Player – Adware
Neulich entdeckt beim Software-Scan. Es tauchte in der Softwareliste statt des bekannten quelloffenen "VLC Media Player" von videolan.org ein VLC Plus Player von vlc.de oder andere Varianten und Namen auf. Letztgenanntes Programm basiert zwar auf der aktuellen Version vom VLC Media Player, enthält aber einen anderen Installer und anderes Logowork. Statt des "Baustellen-Pylons" ist das Symbol ähnlich gefärbt und wie ein Vorfahrtschild gestaltet. Zusätzlich wird Adware im Setup mit ausgeliefert und die Anbieter verstoßen gegen die GPL-Lizenz, indem sie den modifizierten Quell-Code vom Programm und Setup-Skript (.nsis) nicht veröffentlichen. Ublock Origin sperrt mittlerweile diese und andere Webseiten und damit die Downloadmöglichkeit. Als Herausgeber fungiert eine "Aller Media eK". Leider bekommt man bei der Google (oder BING) Suche nach "VLC" immer noch die Fake-Versionen als erstes angeboten. Es gilt jedoch "Finger weg davon". Wir warnen ausdrücklich davor, solche Abwandlungen des Originals einzusetzen. Als Media-Player empfehlen wir weiterhin den Download des Originals. Wenn Sie Abarten des Programms in Ihrem Netzwerk finden, deinstallieren Sie diese umgehend. Im schlimmsten Fall reicht das nicht aus, weil der Installer Adware im System mitinstallliert hat. Hier hilft nur das Neu-Aufsetzen der betroffenen Geräte. https://download.videolan.org/pub/videolan/vlc/last/win64/Die ".exe" oder die ".msi" Zeile sind die möglichen Installationsprogramme. Direkter Download Link der Windows 64-Bit Version vom Original-Projekt
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