Schrittaufzeichnung wird eingestellt
Bisher war #PSR (aka. Problem Step Recorder oder Schrittaufzeichnung) ein integriertes Werkzeug zum automatisierten Aufzeichnen von Klick-Aktionen am Bildschirm. Diese Bildschirmaufzeichnung enthält dann nur die Bilder, die Veränderungen durch Mausklicks/Benutzeraktionen abbilden. das erzeugt Bing Image Creator zum "Problem Step Recorder" Das Ausgabeformat ist .MHT (Multimedia HTML), eine im E-Mail MIME Format kodierte Webseite mit Bildern. In der Webseite stehen Beschreibungen, wo und wie geklickt wurde, in den Bildern sind die Veränderungen farblich (grün) gekennzeichnet. Am Ende wird die MHT Datei als ZIP-Archiv abgespeichert. Da nur der Internet-Explorer das MHT-Format mit den integrierten Bildern darstellt und alle anderen Browser das nicht können, hatte ich das kostenlose, portable Werkzeug "MHT2HTM" entdeckt. Es wandelt die MHT Datei in einen Ordner mit Webseite (main.htm, main.css) und apsgepackten JPG Bildern um. #Endoflife - leider hat sich Microsoft entschieden, den PSR aus neu installierten Betriebssystemen zu entfernen. Bereits jetzt ist er unter die "Optionalen Features" abgewandert und man kann ihn via Powershell oder das Immersive Control Panel deinstallieren. Alternativen zum PSR IMAGO 1.2 Step Recorder ist eine vergleichbare Alternative, die deutlich weniger kann und seit Jahrzehnten nicht weiterentwickelt wird. Nicht zu empfehlen. ShareX ist in der Lage, Bildschirm-Aktionen in Echtzeit als .MP4 Video, auch mit Tonspur aufzuzeichnen. Man hat also mit einem Open-Source Tool, das auch Bildschirm-Fotos halbautomatisiert (ohne das man einen Dateinamen vergeben und von Hand abspeichern muss) erstellen kann, schon ein besseres Werkzeug als die "Ausschneiden und Skizzieren App" zur Hand (die App kann bei Windows 11 auch Videos erstellen, diese aber nicht automatisch…
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NIS2 – Sicherheits-Richtlinie ab Mitte 2024
Die NIS2 ist Nachfolger der NIS1 EU-Richtlinie und betrifft die Anforderung, gewisse IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen, da ansonsten empfindliche Bußgelder verhängt werden. Während die derzeit in deutsches Recht umgesetzte NIS1 nur große Unternehmen und Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen betraf, ist NIS2 auch auf mittelständische und kleine Unternehmen ausgeweitet. So ist ein mittelständischer Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitern oder/und 10 mio Euro Bilanzsumme, der Lebensmittel produziert oder damit handelt oder mit Chemikalien (z.B. Pflanzenschutz) handelt, von der NIS2 betroffen. Die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Recht muss bis Mitte 2024 erfolgen - einen ersten Entwurf gibt es bereits. Wer ist betroffen? Zählt deren Branche zur kritischen Infrastruktur, sind auch Kleinunternehmen betroffen. Neu ist, dass auch für andere Geschäftszwecke Unternehmen, die mehr als 50 Personen beschäftigen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR übersteigt, unter die NIS2 fallen. Neu ist auch die Unterscheidung von "wesentlichen" (wie bisher KRITIS mit erweiterten Kriterien) und "wichtigen" Unternehmen. Die Einstufung hat Einfluss auf die Höhe der Bußgelder. Was ist zu tun? Da zu erwarten ist, dass die EU-Richtlinie weitgehend unverändert in deutsches Recht umgesetzt wird, prüfen Sie, anhand der Richtlinie, ob Sie zu den Betroffenen gehören, indem Sie in der Richtlinie nachlesen, ob die genannten Kriterien für Sie zutreffen. Wenn ja, ist die Vorgehensweise leider nicht geregelt, da in der Richtlinie (ähnlich wie bei der DSGVO) keine konkreten Maßnahmen beschrieben sind, die man anhand einer zu erstellenden Checkliste abarbeiten oder prüfen kann. Dennoch müssen bei den genannten Anforderungen mindestens der BSI Grundschutz (Standards 200-1 und…
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Bing KI-Suche wird zu Google KI-Suche
Nachdem Microsoft mit dem Edge on Chromium Browser aktuell wieder Marktanteile verliert (Das hängt auch damit zusammen, dass der intergrierte PDF-Betrachter durch die Adobe Acrobat Reader Freemium Software mit Werbung ausgetauscht wird), möchte man sich ganz auf die künstliche Intelligenz konzentrieren. Bisher musste man entweder Microsoft Edge benutzen oder in Chrome die bing.com Webseite aufrufen, um die Suchmaschine BING optional um die KI-Funktionen zu erweitern. Ab sofort kann, wer als Standard-Browser Google Chrome für Enterprise verwendet (auch der empfohlene Browser unserer Redaktion), sich auf der Microsoft Bing ChatGPT-Seite (wie bisher) registrieren und (nach Verlassen der Warteschlange, was einige Tage dauert) die KI aus dem Chrome Browser heraus nutzen. Dazu muss nicht einmal mehr Edge on Chromium auf dem System installiert sein. Auch Cortana, der Sprach-Assistent ist optional, da Google ja ebenfalls eine Sprachengine enthält. Die Google Suche bekommt damit ebenfalls die Microsoft ChatAI Funktion - man muss nicht BING verwenden als Suchmaschine. Microsoft Tech Blog Zum Aktivieren der KI-Such-Funktionalität (ehemals Bing ChatGPT inklusive der Google Sprachsteuerung) in Google Chrome (ab Version 111 stable) gehen Sie in die chrome://flags und setzen den folgenden Parameter auf "enabled". Nach einem Neustart des Browsers und wenn Sie bei Microsoft freigeschaltet sind (siehe oben), antwortet Ihnen die Google Suche automatisch mit der künstlichen Intelligenz von (ehemals BING-) ChatGPT - selbstverständlich auf deutsch.
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Zerstören Sie diese Nachricht
Neben Banken und Liefer-/Paketdiensten werden nun auch Logos von Punktesammelfirmen in Phishing-E-Mails eingesetzt. Die angegebene Miles & More AG gibt es natürlich nicht (es ist eine GmbH), auch die Absendeadresse ist wieder klar als falsch erkennbar. Während man in dieser E-Mail auf Rechtschreibfehler verzichtet, sind die gewählten Formulierungen kurios: Konto Aktivität, aber Karte, nicht Konto gesperrt. Und sie laden uns ein, auf den bösen, bösen Link zu klicken. Klar, wer auf alles klickt, das nicht bei 1-2-3 auf den Bäumen ist, wird auch darauf hereinfallen. Wie man E-Mails "zerstört" bleibt ungeklärt. Wir empfehlen 85%ige Salzsäure (wie in dem Filmzitat "Diese Nachricht zerstört sich in 5 Sekunden"). Auch die in den Microsoft 365 Business Premium Plänen integrierte Linkprüfung verhindert nicht zu 100% das Aufrufen solcher Betrugswebseiten. Wir können immer nur wiederholen: Links in E-Mails anklicken ist absolut tabu. Auch wenn es sich um E-Mails vermeintlich bekannter Absender handelt - auf jeden Fall die Link-Adresse kopieren und in einem Editor anschauen. Besser: Die Webseite des Anbieters eingeben oder den eigenhändig erstellten Lesezeichen aufzurufen, ist eher geeignet. Ein neuer Phisch
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