NIS2 – Sicherheits-Richtlinie ab Mitte 2024
Die NIS2 ist Nachfolger der NIS1 EU-Richtlinie und betrifft die Anforderung, gewisse IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen, da ansonsten empfindliche Bußgelder verhängt werden. Während die derzeit in deutsches Recht umgesetzte NIS1 nur große Unternehmen und Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen betraf, ist NIS2 auch auf mittelständische und kleine Unternehmen ausgeweitet. So ist ein mittelständischer Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitern oder/und 10 mio Euro Bilanzsumme, der Lebensmittel produziert oder damit handelt oder mit Chemikalien (z.B. Pflanzenschutz) handelt, von der NIS2 betroffen. Die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Recht muss bis Mitte 2024 erfolgen - einen ersten Entwurf gibt es bereits. Wer ist betroffen? Zählt deren Branche zur kritischen Infrastruktur, sind auch Kleinunternehmen betroffen. Neu ist, dass auch für andere Geschäftszwecke Unternehmen, die mehr als 50 Personen beschäftigen und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR übersteigt, unter die NIS2 fallen. Neu ist auch die Unterscheidung von "wesentlichen" (wie bisher KRITIS mit erweiterten Kriterien) und "wichtigen" Unternehmen. Die Einstufung hat Einfluss auf die Höhe der Bußgelder. Was ist zu tun? Da zu erwarten ist, dass die EU-Richtlinie weitgehend unverändert in deutsches Recht umgesetzt wird, prüfen Sie, anhand der Richtlinie, ob Sie zu den Betroffenen gehören, indem Sie in der Richtlinie nachlesen, ob die genannten Kriterien für Sie zutreffen. Wenn ja, ist die Vorgehensweise leider nicht geregelt, da in der Richtlinie (ähnlich wie bei der DSGVO) keine konkreten Maßnahmen beschrieben sind, die man anhand einer zu erstellenden Checkliste abarbeiten oder prüfen kann. Dennoch müssen bei den genannten Anforderungen mindestens der BSI Grundschutz (Standards 200-1 und…
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Ghostscript kritische Lücke
Ghostscript ist eine Software, die von vielen Produkten eingesetzt wird, um PDF-Dateien zu erstellen, Wasserzeichen beizumischen oder Druckausgaben aufzubereiten. Die Sicherheitslücke CVE-2023-36664, CVSS 9.8, Risiko "kritisch" erlaubt Codeschmuggel, d.h. es können bei Infektion von Systemen Schadprogramme darauf installiert werden. Betroffen sind auch zahlreiche Open-Source-Produkte, die AGPL Ghostscript "unter der Motorhaube" zum PDF-Erstellen verwenden - wie PDF24, Libreoffice, Inkscape oder ImageMagick, einige Plugins von Paint.Net. Die Lücke wurde mit dem Update 10.01.2 geschlossen. Ältere Ghostscript Installationen oder Bestandteile von Programmen sollten umgehend auf den aktuellen Stand gebracht werden - sofern das möglich ist. #Wichtig - Sind noch alte Ghostscript Versionen im Einsatz (z.B. 8.6.2) ist vor dem Rollout an einzelnen Endgeräten zu prüfen, ob die Software (beispielsweise Microsoft Dynamics NAV 2009 R2) mit der Ghostscript-Versionen Wasserzeichen (Briefbögen). Dies können Sie nur selbst herausfinden, weil einige der Produkte keinen Hersteller-Support mehr haben. Entscheidend ist, bei 32-Bit Programme (z.B. NAV 2009) NUR die 32-Bit Version von Ghostscript zu installlieren, bei 64-Bit Software (z. B. ab NAV 2013, RTC oder Buinsess Central) die 64-Bit Version auf den Service Tiers. Sicherheitsbulletin von Kroll.com
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