Windows 10 19H1 – Neuer heller Modus
Auf Notebook LED-Displays kann man im grellen Sonnenlicht hellere Farben besser erkennen. Bisher waren alle Kontextmenüs von Taskleiste und Startmenü (Kachel-Hintergrund) zwangsweise mit schwarzem Hintergrund und weißer Schrift. Die Kontext-Menüs in Desktop-Programmen (wie im Windows Explorer) hingegen mit weißem Hintergrund. Mit Version 19H1 kann man unter Rechte Maustaste auf den Desktop, Anpassen, Farben das helle Design - light-mode - zum Standard machen. Alle schwarzen Element werden dadurch hell dargestellt (auch die Taskleiste und der Kachel-Hintergrund. Die Akzentfarbe (weiter frei wählbar) wirkt sich also nur noch auf den Anmeldebildschirm aus und auf die Farbe der Kacheln. System-Symbole werden schwarz umrandet dargestellt. Einzig das Onedrive-Symbol hat Microsoft noch nicht umgestellt. Die Wolke fällt dadurch (weiß auf heller Taskleiste) nicht so gut auf. Microsoft wird aber mit dem nächsten Onedrive Update das Symbol anpassen, wie in deren Blog zu lesen ist. Ansonsten ist das helle Design Augenschonender, da sich bei überwiegend hellen Farben das Auge nicht immer neu auf das Kontrastverhältnis anpassen muss. Ich empfehle, sobald das Update 19H1 bei Ihnen gelandet ist, auf das helle Design umzustellen.
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Bachkreis – Erinnerungen an meine Zeit im A-Orchester
In diesem Jahr wird der Bachkreis, das Jugendorchester des Gymnasiums Bergkamen 50 Jahre alt. Zu meiner Zeit wurde er vom Gründer Horst Römer geleitet, als Co-Dirigent hatten wir Hans Meiners, Musiker vom Westfälischen Sinfonie-Orchester. Zweimal pro Woche, einmal mittags, einmal Abends fanden die regelmäßigen Proben im eigens dafür bereitgestellten Probenraum im Ursprungsgebäude statt. Neben Konzerten im PZ des Gymnasiums waren schon immer Partnerschaften mit anderen Jugend- bzw. Schulorchestern Anlass für Besuche der Gastfamilien und umgekehrt. Hier sind ein paar Eindrücke aus meiner Zeit mit dem Bachkreis. Ich spielte damals noch aktiv Violine (Das Instrument habe ich noch, aber lange nicht musiziert) und war auch Noten-Wart (verantwortlich für die Bereitstellung und Transport der Noten) Feb 1986 Krakow, Nova Huta, Wieliczca-Salzbergwerk, Jelena Bona, Breslau, Goerlitz, Dresden (H: Gastfamilien, V: Treffen mit dem Jugendsinfonieorchester Krakau Bachkreis, mehrere Konzerte, A: BUS) Die Anreise erfolgte über die DDR. An der Zonengrenze untersuchten die Vopos sehr intensiv mit Spiegeln unter dem Fahrzeug den verdächtigen West-Bus. Danach kam die berüchtigte Gesichtskontrolle. Eine Mitschülerin hatte noch ihren türkischen Kinderausweis mit ihrem Foto aus Kleinkind-Tagen. Der ebenfalls auf dem Foto abgebildete Teddybär war größer als das Kind! In der Tat konnte man das Mädchen auf dem Foto nicht wieder erkennen. Die Grenzer berieten sich eine Zeit lang und kamen dann zu dem Entschluss (da das Dokument zweifelsohne ein gültiges Reise-Dokument darstellt), uns doch durch die DDR Richtung Polen reisen zu lassen. Dez 1984 Innsbruck, Kundler Klamm, Wildschoenau (Bachkreis/Kirchenkonzerte im Winter/Bus) Neben den tollen Landschaftsbildern (Anm: da teilweise Personen mit…
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Hyper-V Replika – genial aber mit versteckten Fallen
Seit Server 2012 R2 ist die Funktion, virtuelle Maschinen auf einen anderen Hyper-V-Host auch über WAN-Leitungen (oder eben über das lokale Netzwerk) zu replizieren, funktionsfähig und verfügbar. Für alle, die das Vorhaben haben, bei Hardware-Ersatz-Investition den alten Server als Replika Ziel zu verwenden, hat Microsoft ganz am Ende der Einrichtung eine nette Falle eingebaut: Das Ziel-Betriebssystem (also der Host, auf den repliziert wird) muss das gleiche Betriebssystem haben wie der Quellhost. Möchte man also einen alten Server für diesen Zweck nutzen, ist es notwendig, eine Betriebssystem-Lizenz des neuen Servers auch für den alten zu erwerben. Da die Host-Betriebssysteme meist aus kaufmännischen Gründen als OEM-Version erworben werden, bedeutet das den Neukauf der Windows Server Lizenz (und je nach Anzahl der replizierten Maschinen auch der additional Core Licenses).Seit Server 2016 sind im Basis-Paket 16 Cores (virtuelle Prozessoren) lizensiert. Das entspricht einer 2-Prozessor-Maschine mit jeweils einem 8-Core XEON Prozessor. Hat man die Lizenz für den Replika-Server erworben, müssen beide Hosts (Quell-Host und Ziel-Host noch in der selben Domäne Mitglied sein). Solange man nur im lokalen Netzwerk repliziert, kann man sich die Verschlüsselung mit Zertifikaten sparen und verwendet stattdessen die Kerberos-Authentifizierung des Active Directory, damit sich die Hosts verstehen.Wer den Replika-Host hiter einer WAN-Leitung betreibt, sollte ein VPN als äußere Schutzschicht verwenden. Auch in diesem Fall müssen nicht zwingend Zertifikate eingesetzt werden. Spätestens bei Übertragung der Replika-Daten über das Internet, sind HTTPS-Verschlüsselung und Zertifikate erforderlich, um gesetzlichen Vorschriften zu genügen. Die Einrichtung selbst ist dann ein Klacks. Replikaserver empfangsbereit machen, Quell-Server die virtuellen Maschinen,…
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Samsung bringt Galaxy A50 und A40
Das A50 ist von der technischen Ausstattung ein würdiger Nachfolger für das A5 (2017). Während alle zwischendurch erschienen A-Modelle daran scheiterten, dass sie nicht einmal einen USB-Typ-C-Anschluss hatten, werden A50 und A40 diesen Lade-Anschluss mit Schnell-Lade-Möglichkeit unterstützen. Das A40 soll etwas kleiner und etwas leistungsschwächer als das A50 sein, genaue Daten stehen noch nicht fest. Für den deutschen Markt wird im 2. Quartal mit Erscheinen der Modelle gerechnet. Wie lange es dann dauern wird, bis Telekom und vodafon die Geräte mit einer Vertragsverlängerung anbieten werden (insbesondere in den Rahmenverträgen) ist noch unbekannt. Ich rechne aber nicht vor Herbst damit. (Post ID:1378)
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AGB / Widerruf
Allgemeines Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB, Geschäftsbedingungen) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns:Patrick Bärenfänger Consulting & SolutionsAuf der Worth 4, 59192 BergkamenInhaber: Patrick BärenfängerTelefon +49 (2307) 29 96 07 Telefax +49 (23 07) 29 97 65und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser #Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Angebote und Vertragsabschluss Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen und Beschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Preise, Bedingungen für Dienstleistungen und Anreise Termine und Einsatz-Zeiten nach Abstimmung. Alle Dienstleistungen werden nach Arbeitseinheiten (AE) abgerechnet. Eine Arbeitseinheit sind 10 Minuten. Die komplette Leistungsübersicht mit allen Preisen ist im Shop dieser Website zu sehen. Zahlungsbedingungen: 10 Tage ohne Abzug. Es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich Remote,…
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG Herausgeber:PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions Adresse, Kontakt:Auf der Worth 4, 59192 BergkamenTelefon: +49 2307 299607, Telefax: +49 2307 299765E-Mail: wm453ail@pbcs.de (entfernen Sie bitte die Zahl aus der Adresse) Geschäftsführung:Patrick BärenfängerSitz: Bergkamen, Gewerbeanmeldung nach §14 GewO durch Stadt Bergkamen am 21.05.1993Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE158644601Steuer-Referenz: auf unserer Geschäftskorrespondenz Verantwortlich:Patrick Bärenfänger Gültigkeit für folgende Seiten:(WP) pbcs.de , baerenfaenger.com , shop.pbcs.de , bilder.pbcs.de , files.pbcs.de , wp.pbcs.de(Redirects) tec.iiiii.info , pbcs.mooo.com(ASP Extranet) ssl.pbcs.de , camera.pbcs.de , post.pbcs.deZweck dieses Internetauftritts:Beratung, Information, IT-Lösungen, Planung, WebdesignRedaktionell verantwortlich:Patrick BärenfängerFragen an den Datenschutzbeauftragten:Patrick Bärenfänger Gender-Hinweis Zur Verbesserung der Lesefreundlichkeit unserer Website, verwenden wir an einigen Stellen die männliche Form bei Personenbezeichnungen oder personenbezogenen Hauptwörtern. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter gelten und unsererseits keine Wertung enthalten. Information gemäß § 36 VSBG Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Rechtshinweise Die folgenden Rechtshinweise (Disclaimer) gelten gleichzeitig als Nutzungsbedingungen für diese und alle anderen vom oben genannten Herausgeber betriebenen Webseiten und Angebote. Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für das Forum und den Auktionsbereich gelten erweiterte Bestimmungen, die Sie ebenfalls hier nachlesen können Wenn Sie mit einer der genannten Punkte nicht übereinstimmen, verlassen Sie bitte umgehend diese Seiten! Haftungsausschluss / Inhalt des Onlineangebotes Der oben genannte Herausgeber bietet mit diesem Internet-Auftritt nach bestem Wissen nur richtige und aktuelle Informationen an. Er übernimmt jedoch keinerlei…
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Datenschutz
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions. Eine Nutzung der Internetseiten der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. Die verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung #DSGVO ist Patrick Bärenfänger. Ihre…
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Prüfung Microsoft Office
Die Standard-BüroSoftware will gelernt und beherrscht sein. Diese #Prüfung hilft Ihnen, Ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wenn Sie mehr als 50 % erreichen, gilt sie als bestanden. Die benötigte Zeit wird protokolliert. Für die Auswertung sollten alle Fragen beantwortet sein. Kreuzen Sie in der rechten Spalte an. Nach der [Auswertung] bitte als PDF [Drucken] und dem Dozenten zuschicken, um eine Prüfungsbescheinigung zu erhalten. Zur Lösung können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
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Prüfung WordPress
Testen Sie Ihr Wissen zu Wordpress. Diese #Prüfung hilft Ihnen, Ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wenn Sie mehr als 50 % erreichen, gilt sie als bestanden. Die benötigte Zeit wird protokolliert. Für die Auswertung sollten alle Fragen beantwortet sein. Kreuzen Sie in der rechten Spalte an. Nach der [Auswertung] bitte als PDF [Drucken] und dem Dozenten zuschicken, um eine Prüfungsbescheinigung zu erhalten. Zur Lösung können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
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Prüfung Internet Grundlagen
Wie sicher fühlen Sie sich im Internet? Diese #Prüfung hilft Ihnen, Ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wenn Sie mehr als 50 % erreichen, gilt sie als bestanden. Die benötigte Zeit wird protokolliert. Für die Auswertung sollten alle Fragen beantwortet sein. Kreuzen Sie in der rechten Spalte an. Nach der [Auswertung] bitte als PDF [Drucken] und dem Dozenten zuschicken, um eine Prüfungsbescheinigung zu erhalten. Zur Lösung können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
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Prüfung Abi-Wissen
Für alle mit Abi in den 80ern am Gymnasium Bergkamen. Diese #Prüfung hilft Ihnen, Ihre erlernten Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wenn Sie mehr als 50 % erreichen, gilt sie als bestanden. Die benötigte Zeit wird protokolliert. Für die Auswertung sollten alle Fragen beantwortet sein. Kreuzen Sie in der rechten Spalte an. Nach der [Auswertung] bitte als PDF [Drucken] und dem Dozenten zuschicken, um eine Prüfungsbescheinigung zu erhalten. Zur Lösung können eine oder mehrere Antworten richtig sein.
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