VW Software-Updates für Fahrzeuge und Navi
Von VW gibt es neben dem im Januar fälligen Motorsoftwareupdate auch Weiteres Kostenloses: die Navi-Karten für die Volkswagen Navis Discover Media und Discover Pro, die in vielen neuen Modellen (z.B. Golf7, Passat 2015 und Touran 2015) eingebaut sind. HERE liefert mit mit aktuellem Veröffentlichungsdatum: November 2015 (d.h. es sind die Karten mit Redaktionsschluß Mitte Oktober 2015!) aus. Das Aktualisieren ist wieder kinderleicht. ca. 6 GB aus dem Here Store herunterladen, mit 7-Zip auspacken (Version 15.12 ist hier aktuell), die SD-Karte aus dem Auto nehmen, löschen und das Ausgepackte draufkopieren. Karte ins Auto einlegen und eine ca. 5 Minütige Kalibrierungsfahrt machen. Beim Discover Pro braucht man eine 32 GB große SD, kopiert etwa 27 GB (ausgepackter Download) darauf. Die Karte ins Auto und im Navi Menü Update aufrufen. Danach lässt man das Auto am Besten mit Ladeerhaltung bis zu 4h auf Zündung und die Karten sind auf der Festplatte angekommen. Danach Kalibrierungsfahrt machen und Alles ist topaktuell. (Post ID:979)
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Microsoft Office 2016 und die Office Mobile Apps
(für IOS, android, Windows Mobile und Windows 10 für Desktop): Microsoft rudert nun, da die finalen Versionen da sind, bei den Apps zurück. Die Kacheln lassen sich nur kostenlos auf Geräten mit einem Display kleiner als 10.1 Zoll benutzen, möchte man eine Word/Excel/Powerpoint Datei also z.B. unter Windows 10 Pro bearbeiten, muss man ein Office 365 Abo mieten. Ansonsten sind die Kacheln nutzlos. Das bedeutet, dass für gelegentlich Nutzer, die ab und an mal einen Brief schreiben und Excel-like (ohne komplizierte Makros) kalkulieren, bleibt Libreoffice 5.0 eine interessante Alternative. Beachten muss man allerdings, dass die Dateiformate nicht 100% kompatibel sind, so dass ein Libreoffice Bearbeiter eine Original-Excel-Datei beim Abspeichern verschlechtert, indem Features, die es nur in Excel/Word/Powerpoint gibt, nicht mit abgespeichert werden und beim erneuten Aufruf im echten Excel dann fehlen. Hierzu gehören bedingte Formatierungen und weitere Elemente. (Post ID:944)
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Mercedes Comand Online (NTG 4.5)
Multimedia, Internet, Schnittstellen, Medien - Dieser Artikel fasst meine Eindrücke zum neuen Comand Online NTG 4.5 und Multimediakomponenten zusammen: Neu: Das Comand Online hat nun serienmäßig einen SD-Karten Steckplatz statt PCMCIA und ausserdem einen USB-Anschluss im Mittelarmlehnenfach. Nimmt man das Multimedia-Interface dazu, hat man also USB + die Option Ipod, 3mm Klinke und per Zusatzkabel Videosignale ins Comand online einzuspeisen und Playmisten zu verwalten. [Update Feb 2012]: Das Modelljahr 2012 bringt auch ein paar versteckte Veränderungen. Akustische Schliessrückmeldung (Serie): * Früher war das so: Fahrzeug hupt 1x beim Öffnen, 3x beim Schließen: das macht zu viel Krach und ist beinahe peinlich. * NEU seit 2012: KEIN SIGNAL beim Öffnen und 1x kurzer Ton beim Schließen. Viel dezenter und nun endlich nützlich, da man nicht mehr auf 3x Blinker achten muss, um sicher zu sein, dass Mensch mit schlechten Absichten (Dieb mit Funk-JAMmer) die Funkkommunikation zwecks Zugriff auf das Auto unbemerkt stört. Verkehrszeichenerkennung (SA): Die Tempolimits mit erkannten Zusatzschildern werden nun auch auf der Karte im Comand angezeigt (unten links) und nicht nur im KI kurz eingeblendet. Comand Online: * Google Panoramio war schon vorher da, aber aktuell (Softwareversion, die mit dem Kartenstand 2011/12 V5.0 kommt): zusätzlich Google Street View. Wo verfügbar, kann man mit dem Comand Controller durch die Straßen laufen und sich ansehen, wie es da aussieht, wo man hin will... * Version 5.0 enthält auch mehr 3D-Objekte im Stadtmodell als Version 4.0 (2011) Media Interface * Das Media Interface benötigt man NUR noch für iPod und MP3-Player. Das…
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Datenschutzbeauftragter
Laufen Sie Gefahr, 25.000 € Strafe zu zahlen? Nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen, wenn in einem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als 9 Arbeitnehmern automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das Gesetz gibt es seit 23.05.2001, die Schonfrist ist jedoch am 23.05.2004 abgelaufen, die beauftragten Organe können jederzeit unangemeldet prüfen! Neben der Umsetzung der eigentlichen Schutzvorschriften gibt es drei Forderungen des BDSG, die ganz oder teilweise von jedem Unternehmer erfüllt werden müssen: 1. Schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn die verantwortliche Stelle (Firma, Betrieb, Behörde, Kammer, Kanzlei usw.) mehr als 4 Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten einsehen oder bearbeiten können. 2. Bereitstellung / Veröffentlichung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses für jedermann gemäß § 4g Abs. II Satz 1 i.V.m. § 4e Satz 1 Nr. 1-8 BDSG. 3. Bereitstellung der internen Verarbeitungsübersicht gemäß § 4g Abs. II Satz 1 i.V.m. § 4e Satz 1 Nr. 1-9 BDSG. Die Nichterfüllung dieser Vorschriften, d.h. Fehlen des Datenschutzbeauftragten und/oder der Dokumentation, kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wobei ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € droht. Missbrauch der Daten wird mit bis zu 250.000 € Bußgeld selbstverständlich noch deutlich höher bestraft. Die Behörden können auch ohne besonderen Anlass die Einhaltung der Bestimmungen prüfen, also auch ohne dass ein Anfangsverdacht bzw. eine Anzeige vorliegen muss. Versicherungen zahlen nicht im Schadenfall § Grobe Fahrlässigkeit Insbesondere die Einhaltung der im Datenschutzgesetz beschriebenen Schutzvorschriften wird von den Versicherungen im Schadenfall geprüft. Angenommen, Sie Sind von einem Internet-Wurm infiziert worden oder ein Mitbewerber verklagt Sie…
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