Microsoft verlangt 2-Faktor in Microsoft 365
In letzter Zeit verschickt Microsoft E-Mails zu sogenannten "Sicherheitsstandards". Man weist Sie darauf hin, zu einem bestimmten Datum diese Sicherheitsstandards für Ihren Microsoft 365 Tenant zu aktivieren. Der Microsoft Tenant wird für alle Online-Anwendungen verwendet. Dazu zählen: Exchange online, Office, Sharepoint, Teams, Power-BI, Microsoft CRM 365 und Weitere. Siehe hierzu: Bereitstellen eines Standardsicherheitsniveaus in Azure Active Directory - Microsoft Entra | Microsoft Learn Teil dieser Sicherheitsstandards ist die Aktivierung von #MFA (Multi-Faktor-Authentifizierung) für jeden Benutzer. Aus diesem Anlass gibt es ein paar wichtige Punkte, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten. Während derzeit nur rund 37% der Unternehmenskunden überhaupt MFA verwenden - ein großer Anteil sogar nur für administrative Konten, plant Microsoft so schnell wie möglich, den Faktor auf 100% und alle Benutzer zu steigern. MFA ist ein Sicherheitsverfahren beim Anmelden, bei dem ein Benutzer neben seinem Benutzername und Kennwort einen weiteren Faktor zur Anmeldung benötigt, damit die Anmeldung genehmigt wird. Dieser Faktor ist im Falle der Sicherheitsstandards die Authenticator App von Microsoft, die auf dem Smartphone des Mitarbeiters installiert wird. Dort muss die Anmeldung bei Microsoft 365 zusätzlich genehmigt werden, was die Sicherheit vor Account Diebstahl deutlich erhöht. Siehe hierzu: Azure AD Multi-Factor Authentication – Übersicht - Microsoft Entra | Microsoft Learn Neben der App werden auch weitere Faktormethoden unterstützt wie Telefonanruf oder Hardwaretoken. Nach der Aktvierung der Sicherheitsstandards von Microsoft, hat jeder Benutzer 14 Tage Zeit die App einzurichten. Nach Ablauf funktioniert die Anmeldung, ohne die App eingerichtet zu haben, nicht mehr. Eine nachträgliche Einrichtung ist aber weiterhin möglich. Falls…
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Teams 2.0 Pflicht ab 1. April 2024
Es klingt wie ein Aprilscherz - ist es aber nicht. Wer derzeit noch mit dem "alten" Teams 1.6 arbeitet - erkennbar an der Lila Menüfarbe und am Listeneintrag "Microsoft Teams classic" in der Softwareliste - wird am 01. April 2024 auf das neue Teams 2.0 migriert. Ab Februar gibt es im Teams Classic schon Erinnerungen, die auf die Umstellung hinweisen. Teams 1.6 wird damit #endoflife - für Geschäftskonten. Soweit nicht per Gruppenrichtlinie unterbunden von den Admins, werden oder haben einige bereits umgestellt. Dazu ist oben links in der Menüleiste des klassischen Teams ein Schieberegler, mit dem man auf das Neue umstellen kann und im neuen Teams in den Einstellungen der Schiebeschalter zurück zum klassischen Teams. Es ist nachvollziehbar, dass Microsoft nicht zwei Clients auf Dauer pflegen möchte, zumal der alte Teams Client deutlich langsamer ist und auf Electron basiert. Die neue Implementierung im Chromium Stack (Microsoft nennt das: Edge Webview2 Runtime) mit reactjs ist deutlich schneller. Allerdings sind einige Funktionen (wie als Moderator in einer Bildschirmfreigabe jemand Anderem die Sitzung zu übergeben - das Andere muss aktiv auffordern, die Steuerung zu übernehmen) im neuen Teams noch nicht verfügbar. Erschwerend kommt hinzu, dass das neue Teams nur mit Geschäftskonten aka. EntraID funktioniert. Eine Anmeldung mit einem kostenlosen Microsoft-Konto (und damit eingeschränkter Funktionalität) ist nicht möglich. Wer also kein Geschäftskonto bzw. keine Microsoft 365 Tenant hat, wird bis auf Weiteres weiterhin den alten Teams Client benutzen müssen - oder aber im Webbrowser noch eingeschränktere Funktionen nutzen müssen. Ich glaube der Termin für…
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Microsoft Copilot und Datenschutz
Während die kostenlosen Zugriffe auf Microsoft BING Chat (a.k. ChatGPT 4) und den mit Windows 10 und 11 verteilten #Copilot Chatprompt, sowie die direkten oder indirekten Zugriffe auf Bing Image Creator (aka. Dall-E 3.0) alle eingegebenen Informationen öffentlich im Internet speichern und auch ausgewählte generative Bilder veröffentlichen, gibt es im Rahmen ausgewählter Microsoft 365 Pläne seit Dezember 2023 die Variante "Bing Chat Enterprise", sowie das daraus aufgerufene Datenmodell "Bing Image Creator Enterprise". Basis für die Anmeldung ist dabei die EntraID (ehemals Azure Active Directory Anmeldung). Man meldet sich also (hierfür ist derzeit noch der Edge-Browser erforderlich, der aber nicht Standardbrowser sein muss) mit seinem Arbeitskonto im Edge Browser an und ruft bing.com auf. Hat man nun einen unterstützten Microsoft 365 Plan, ist man in einem Bing Chat Enterprise (Copilot) unterwegs, der die Prompts zwar zum Training benutzt, nicht aber der Person zuordnen kann und auch erstellte generative Bilder nicht im Internet speichert. Welche Pläne erlauben Bing Chat Enterprise? Microsoft Copilot (früher Bing Chat Enterprise) fügt kommerziellen Datenschutz für berechtigte Benutzer hinzu, die mit Geschäfts-, Schul- oder Unikonten (Entra ID) angemeldet sind. Derzeit ist kommerzieller Datenschutz in Copilot für Benutzer mit einer berechtigten Microsoft 365-Lizenz verfügbar: Microsoft 365 E3 Microsoft 365 E5 Microsoft 365 F3 Microsoft 365 Business Standard Microsoft 365 Business Premium https://learn.microsoft.com/de-de/copilot/manage Der grün markierte Plan ist derzeit der mit dem besten Preis/Leistungsverhältnis, da er im Cloud-Einsatz die benötigten Einzelpakete zu einem günstigeren monatlichen Gesamtpaket vereinigt. Vor- und Nachteile [procons](+) gesenktes Risiko für Datenschutz-Verstöße||(+) es werden keine Prompts und…
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Office und M365 auf RDS-Server
Heute geht es um Best Practice #Lizenz Einsatz auf Terminalservern. Während beim Einsatz im Azure Virtual Desktop (Nachfolger von RDS-(Terminal-)servern) der Business Premium Plan für die Nutzung der installierten Office Apps erforderlich ist, dürfen Office 2021 (Std oder Proplus) LTSC Perpetual Lizenzen (früher: Open oder Select+ Volumenlizenzen mit Software-Assurance) auch auf On-Premises betriebenen RDS-Servern eingesetzt werden. Allerdings liegt durch die Verkürzung der Supportdauer von 10 Jahren (Office 2016) auf 7 Jahre (Office 2019) und 5 Jahre (Office 2021 LTSC) das Support-Ende bei spätestens Oktober 2025. Ab jetzt erhält Office 2021 LTSC (auch mit Software Assurance) also noch knapp 2 Jahre Sicherheitsupdates. Möchte man auf seinen RDS-Servern sowohl das eine, als auch das andere Produkt einsetzen, ist das mit nur einem Terminal-Server nicht realisierbar. Zwar haben beide Lizenzen seit 2022 den gleichen Vertriebskanal (CSP), sind aber unterschiedliche Produkte. Mit dem höherwertigen Produkt können auch nur kleinere Editionen desselben Produkts genutzt werden. Microsoft 365 Business Premium Pläne sind pro natürlicher Person zu lizenzieren. Die Anmeldung am „Office“ erfolgt über die jeweilige Entra-ID (ehemals Azure AD-Anmeldung) des Benutzers. Office 2021 LTSC (Volumenlizenzen mit Software Assurance => CSP)  sind pro Gerät lizenziert. Der Terminalserver wird über einen MAK oder KMS und einen Shared Activation key aktiviert.Auf dem Terminalserver müssen also Geräte zugeordnet werden, die fest der Lizenz zugewiesen sind.  Nur von diesen Geräten aus darf Office 2021 aufgerufen werden. Da man technisch keine Geräte zuordnen kann, muss das organisatorisch gelöst und dokumentiert werden. Im Beispiel-Szenario ist auf dem Terminalserver Office 2021 LTSC Standard installiert.…
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG Herausgeber:PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions Adresse, Kontakt:Auf der Worth 4, 59192 BergkamenTelefon: +49 2307 299607, Telefax: +49 2307 299765E-Mail: wm453ail@pbcs.de (entfernen Sie bitte die Zahl aus der Adresse) Geschäftsführung:Patrick BärenfängerSitz: Bergkamen, Gewerbeanmeldung nach §14 GewO durch Stadt Bergkamen am 21.05.1993Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE158644601Steuer-Referenz: auf unserer Geschäftskorrespondenz Verantwortlich:Patrick Bärenfänger Gültigkeit für folgende Seiten:(WP) pbcs.de , baerenfaenger.com , shop.pbcs.de , bilder.pbcs.de , files.pbcs.de , wp.pbcs.de(Redirects) tec.iiiii.info , pbcs.mooo.com(ASP Extranet) ssl.pbcs.de , camera.pbcs.de , post.pbcs.deZweck dieses Internetauftritts:Beratung, Information, IT-Lösungen, Planung, WebdesignRedaktionell verantwortlich:Patrick BärenfängerFragen an den Datenschutzbeauftragten:Patrick Bärenfänger Gender-Hinweis Zur Verbesserung der Lesefreundlichkeit unserer Website, verwenden wir an einigen Stellen die männliche Form bei Personenbezeichnungen oder personenbezogenen Hauptwörtern. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Begriffe grundsätzlich für alle Geschlechter gelten und unsererseits keine Wertung enthalten. Information gemäß § 36 VSBG Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Rechtshinweise Die folgenden Rechtshinweise (Disclaimer) gelten gleichzeitig als Nutzungsbedingungen für diese und alle anderen vom oben genannten Herausgeber betriebenen Webseiten und Angebote. Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für das Forum und den Auktionsbereich gelten erweiterte Bestimmungen, die Sie ebenfalls hier nachlesen können Wenn Sie mit einer der genannten Punkte nicht übereinstimmen, verlassen Sie bitte umgehend diese Seiten! Haftungsausschluss / Inhalt des Onlineangebotes Der oben genannte Herausgeber bietet mit diesem Internet-Auftritt nach bestem Wissen nur richtige und aktuelle Informationen an. Er übernimmt jedoch keinerlei…
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Datenschutz
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions. Eine Nutzung der Internetseiten der PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die PBCS Patrick Bärenfänger Consulting & Solutions hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. Die verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU- Datenschutzgrundverordnung #DSGVO ist Patrick Bärenfänger. Ihre…
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Teams free wird eingeschränkt
Während lange Zeit viele Funktionen auch ohne Anmeldung und ohne Abonnement kostenlos nutzbar waren, kündigt Microsoft nun das Teams (klassik) Modell. Am 12. April 2023 werden die Konten gekündigt und müssen neu verbunden werden. Wer also schon eine Organisation mit seinem Teams-Konto verknüpft hat (auch das war mit einem normalen Microsoft-Konto bisher möglich), verliert ab diesem Datum alle Chats und Einstellungen. [time_until date="12.04.2023"] Handlungsbedarf für klassik User ohne Abonnement Wer also Teams ohne ein "Arbeitskonto", sondern kostenlos mit einem Microsoft-Konto nutzt und weiter kostenlos eingeschränkte Funktionen nutzen möchte, muss bis April tätig werden. Die Einschränkungen der neuen "Teams free" Version lassen nur noch Videotelefonate, bzw. Besprechungen von max. 1 Stunde Gesprächsdauer zu. Auch die Zahl der Teilnehmenden wurde eingeschränkt. #Wichtig - Wer die so entstandenen Daten mitnehmen möchte, braucht mindestens ein Teams Essential Abonnement (ca. 3,40€ pro User pro Monat). Dazu muss ein M365 Mandant bestehen oder angelegt werden. Zusätzlich müssen die gespeicherten Daten händisch exportiert und in den neuen Account importiert werden. Alternative - Abonnement Wer bereits jetzt Microsoft 365 Business Premium Pläne im Unternehmen einsetzt, braucht nichts zu tun und kann den vollen (bisherigen) Umfang von Teams weiter nutzen. Allerdings gibt es auch dort Funktionen, für die es ein zusätzliches Teams Premium Abonnement erfordert. Kunden mit Microsoft 365 Business Plänen sind nicht betroffen, es sei denn, sie möchten Funktionen nutzen, die es nur im Premium Abo gibt Teilnahme an Schulungen der GWS ist weiterhin mit der kostenlosen Teams-Version auch ohne Anmeldung mit einem Microsoft-Konto oder M365 Plan möglich…
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Microsoft 365 Dienststatus abfragen
Kommt selten vor, war aber Anfang Februar 2023 der Fall: #Microsoft Online-Dienste sind nicht erreichbar oder extrem langsam. Wenn beispielsweise in Ihrem #Teams kein Video und keine Bildschirmfreigaben mehr funktionieren und der Bildschirm schwarz bleibt - oder sogar Verbindungs-Abbrüche auftreten, kann die Internet-Verbindung schuld sein, es kann aber auch eine Störung in den Onlinediensten vorliegen. #Wichtig - Über einen gängigen Speedtest, wie den von AVM können Sie die Bandbreite Ihres Standorts ermitteln. Sind hier keine Anomalitäten, gibt es weitere Werkzeuge: Die meisten Admins haben administrative Rechte im Microsoft 365 (und im Azure)-Portal. Sollte die Störung nicht die Anmeldung im Portal betreffen, können Sie hier zumindest die Ursache eingrenzen und herausfinden, wie der Status der einzelnen Dienste ist: Melden Sie sich dazu mit Ihrem administrativen Konto "ihrname@ihrefirma.onmicrosoft.com" an https://admin.microsoft.com an. Um den Dienststatus anzuzeigen, wechseln Sie in der linken Navigationsleiste des Admin Centers zu "Integrität>Dienststatus", oder wählen Sie die Dienststatus Karte im Dashboard "Start" aus. Die Dashboardkarte gibt an, ob ein Problem mit einem aktiven Dienst vorliegt, und stellt einen Link zur Seite mit Details zum Dienststatus bereit. Der Status der einzelnen Clouddienste wird auf der Seite Dienstatus in einem Tabellenformat angezeigt. Microsoft: https://learn.microsoft.com/de-de/microsoft-365/enterprise/view-service-health?view=o365-worldwide In Microsoft Azure (da wo in IaaS Umgebungen Ihre Server stehen) gelten grundsätzlich höhere Verfügbarkeiten. Sollte es hier Störungen geben, lassen sich diese unter dieser Seite regionsweise einsehen: https://status.azure.com/de-de/status Wer es genauer für Azure-Dienste wissen möchte, melde sich im Azure Portal an und filtere auf die Region Germany "West Central" und "West Europe". https://portal.azure.com/#view/Microsoft_Azure_Health/AzureHealthBrowseBlade/~/serviceIssues
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Mobile Geräte mit Bitlocker verschlüsseln
In den BSI-Grundschutz-Katalogen 200-1 und im Prüfungsstandard 330 und auch aus der DSGVO lässt sich ableiten, dass mobile Geräte (Notebooks, Laptops) Daten (insbesondere personenbezogene Daten) verschlüsselt speichern müssen. Unter Windows steht dafür der Bitlocker ab den Pro-Versionen von Windows 10 zur Verfügung. Gruppenrichtlinien Die Einstellungen für den #Bitlocker lassen sich domänenweit über Gruppenrichtlinien festlegen. Die Einstellungen für BitLocker finden sich unter: Computerkonfiguration => Administrative Vorlagen => Windows Komponenten => BitLocker-Laufwerks-verschlüsselung. Hier gibt es den Eintrag BitLocker-Wiederherstellungsinformationen im Active Directory Domaindiensten speichern. Auch lässt sich hier festlegen, ob beim Einschalten eine PIN eigegeben werden muss: Dazu im Unterordner: „Betriebssystemlaufwerke“ => Zusätzliche Authentifizierung beim Start anfordern Die minimale PIN-Länge lässt sich mit einer weiteren Richtlinie in dem Ordner auf 4 oder 6 Zeichen setzen (nach BSI Grundschutz ist eine 4-stellige numerische PIN zum Entsperren des Gerätes ausreichend, da damit noch kein Zugriff auf Daten möglich ist (dieser erfolgt erst nach der Windows Domänen-Anmeldung). Bitlocker aktivieren Nach Neustart des Rechners und Anmeldung als Domänen-Admin kann über die klassische Systemsteuerung oder den Windows-Explorer der Assistent zur Bitlocker-Laufwerksverschlüsselung gestartet werden. Hierbei wird der Wiederherstellungsschlüssel zusätzlich auf einem Netzwerklaufwerk oder Speicherstick zu speichern sein. Wiederherstellungsschlüssel aus AD auslesen Auf einem der Domänencontroller (dort wo Admins die Schlüssel auslesen wollen) im Server-Manager zwei Features aktivieren: BitLocker Wiederherstellungskennwort - Viewer und Tools zur BitLocker-Laufwerks­verschlüsselung. Danach sollte in Active Directory-Benutzer und -Computer beim Öffnen eines Computer-Objektes ein neuer Reiter mit der Beschriftung BitLocker-Wiederherstellung zu sehen sein. Der Powershell-Befehl lautet: $computer = Get-ADComputer -Identity CRECOVERY01 $recoveryInformation = Get-ADObject -Filter {objectClass -eq 'msFVE-RecoveryInformation'} -SearchBase $computer.DistinguishedName -Properties *
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BSI-Werkzeug gegen Telemetrie
Jedes Windows System telefoniert, wenn das nicht bei der Installation, im Assistenten bei der ersten Anmeldung oder per Gruppenrichtlinie verhindert wird, nach Hause. Da das Zuhause in den vereinigten Staaten liegt, könnten die gesammelten Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch sein. Zu Telemetrie-Daten zählt nicht nur der Standort, sondern auch eine eindeutige ID des Endgerätes, Version, Patchlevel, mitunter sogar Nutzungsverhalten, Fehlerprotokolle und viele Statistik-Daten, die nicht übertragen werden sollten. Wer das verhindern möchte (Admins oder auch die Anwender am Gerät), bekommt nun Unterstützung vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (kurz: BSI). Eine Sammlung von Gruppenrichtlinien Gruppenrichtlinien zur Einschränkung der TelemetrieSystem Activity MonitorBSI-Internetseiten Auf den Webseiten wird auch die Benutzung erklärt. Wenn Sie das Ganze über die Windows Einstellungen abschalten möchten, finden Sie es unter: Wählen Sie das Menü Start  aus, wählen Sie dann Einstellungen  > Datenschutz aus. Betrachten Sie ALLE Untermenüs und wählen die von Ihnen gewünschten Einstellungen aus (Empfehlung so viel wie nötig und sie es zu Ihrem Komfort gebrauchen, so wenig wie möglich).
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Microsoft und der Zugriff auf das Volumen-Lizenz-Portal
Wer #Microsoft Volumen-Kauflizenzen (aus seinem dem eOpen-Vertrag) besitzt, kann den Bestand über das Microsoft VLSC (Volumen Lizenzportal) einsehen. Die Anmeldung erfolgt dabei über ein Microsoft-Konto oder ein Unternehmens-Konto. Der Haken dabei: Verwendet man NICHT den Internet-Explorer als Browser, um die Seiten aufzurufen, steckt man in einer Sackgasse und kann sich nicht anmelden. Es funktionieren weder Microsoft Edge, noch Google Chrome und Firefox endet auch in einer Endlos-Schleife. Bitte verwenden Sie den Internet-Explorer für den Zugang in das VLSC und melden sich dort mindestens einmal alle sechs Monate an. Nach 6 Monaten Inaktivität wird das benutzte Microsoft Konto automatisch gelöscht und Sie müssen ein neues anlegen und es wieder mit der geschäftlichen E-Mail-Adresse des VLSC verknüpfen (mindestens 30 Minuten Aufwand). (Post ID:1151)
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